Sitzung: 02.06.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Die Anfrage der BürgerGemeinschaft Emmerich
lautet wie folgt:
Ersatzmaßnahme „Schwimmendes Restaurant“ im
Emmericher Freizeithafen. Was ist das Problem? Wie gestaltet sich das weitere
Vorgehen? Was sind die Risiken?
Herr Kemkes führt aus, dass es sich um ein
Außenbereichsvorhaben handelt. Es sind bauplanungs-, bauordnungsrechtliche und
bauleitplanerische Dinge abzuprüfen. Bislang konnte keine Entscheidung
erfolgen, da die bisher eingereichte Bauvoranfrage sehr allgemein gehalten war
und verwaltungsseitig entsprechende Unterlagen angefordert wurden. Seit dem 29.
Mai liegt nunmehr eine neue Bauvoranfrage der Verwaltung vor. Die entsprechende
Prüfung des Antrages läuft. Er weist allerdings darauf hin, dass die Verwaltung
bereits seit mehreren Jahren mit dem Hafenbetreiber im Gespräch ist, um den
Bereich bauleitplanerisch zu sichern. Es wurde vorgeschlagen, ein
Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um den Betreiber in die Lage versetzen zu
können, für seinen Hafenbetrieb zukunftsorientiert arbeiten zu können. Bislang
hat der Antragsteller daran kein Interesse gehabt.