Die Anfrage der BürgerGemeinschaft Emmerich lautet wie folgt:

 

Ersatzmaßnahme „Schwimmendes Restaurant“ im Emmericher Freizeithafen. Was ist das Problem? Wie gestaltet sich das weitere Vorgehen? Was sind die Risiken?

 

Herr Kemkes führt aus, dass es sich um ein Außenbereichsvorhaben handelt. Es sind bauplanungs-, bauordnungsrechtliche und bauleitplanerische Dinge abzuprüfen. Bislang konnte keine Entscheidung erfolgen, da die bisher eingereichte Bauvoranfrage sehr allgemein gehalten war und verwaltungsseitig entsprechende Unterlagen angefordert wurden. Seit dem 29. Mai liegt nunmehr eine neue Bauvoranfrage der Verwaltung vor. Die entsprechende Prüfung des Antrages läuft. Er weist allerdings darauf hin, dass die Verwaltung bereits seit mehreren Jahren mit dem Hafenbetreiber im Gespräch ist, um den Bereich bauleitplanerisch zu sichern. Es wurde vorgeschlagen, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um den Betreiber in die Lage versetzen zu können, für seinen Hafenbetrieb zukunftsorientiert arbeiten zu können. Bislang hat der Antragsteller daran kein Interesse gehabt.