Herr Kemkes erklärt, dass eine Fällgenehmigung für 1 Baum an der Johannes-Bours-Straße 9a erteilt wurde; Der Ausgleich erfolgt durch Anpflanzung von 2 Bäumen auf dem Antragsgrundstück. Ferner wurde eine Fällgenehmigung für die Luitgardisstraße zur Fällung von 3 Bäumen erteilt. Der Ausgleich erfolgt durch Anpflanzung von 4 Bäumen auf dem Antragsgrundstück. Für einen Baum muss lt. Baumschutzsatzung kein Ausgleich erfolgen, da er unter dem Aspekt „Verschattung“ gefällt werden durfte.