Sitzung: 16.06.2015 Sozialausschuss
Die
gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur
Feststellung vorgelegte Niederschrift wird genehmigt. Sie wird von der
Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.
Sitzung: 16.06.2015 Sozialausschuss
Die
gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur
Feststellung vorgelegte Niederschrift wird genehmigt. Sie wird von der
Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.