Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

Der Sozialausschuss beschließt, den Antrag der BGE-Fraktilon abzulehnen.

 


 

Herr Sterbenk führt aus, dass es sich bei einem Übergangsheim nach „Bocholter Modell“ um einen idealen Bau für die Unterbringung von Familien handelt. Eine Nachnutzung durch einen anderen Personenkreis sei nicht vorgesehen, da das Heim auch in der Zukunft für die Unterbringung von Asylbewerbern benötigt wird. Zum Ankauf weiterer Häuser führt er aus, dass dies derzeit nicht erforderlich ist. Man habe zurzeit noch Platz für 25 Asylbewerber. Bei einer Quote von derzeit – 10 können weitere Zuweisungen problemlos untergebracht werden.

 

Herr Bartels führt aus, dass das Angebot der BIMA noch nicht bekannt war, als der Antrag gestellt wurde. Wenn kein Bedarf vorhanden sei, würde er das akzeptieren.

 

 Mitglied Gertsen beantragt, nach Beschlussvorschlag abzustimmen.