Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorgelegten Entwurf einer Veränderungssperre für den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. E 27/3

- Wardstraße/Eltener Straße - gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Mitglied Bartels bezieht sich bei seinen Erläuterungen auf die Beratungen im ASE und HFA und weist daraufhin, dass seine Fraktion das Einzelhandelskonzept für überaltert ansieht. Seine Fraktion kann diesem vorliegenden Beschluss nicht zustimmen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Frage, ob eine Klage der Firma Lidl zu diesem Bebauungsplangebiet vorliegt, wird in einem detailliertem Schreiben der Verwaltung, an die Vorsitzenden der im Rat vertretenden Fraktionen, beantwortet.

 

Auch Mitglied Meschkapowitz sieht Beratungsbedarf hinsichtlich des Einzelhandelskonzeptes. Er nennt die Erweiterungen von Lidl, Kaufland und Aldi. Er hat den Eindruck, dass die Stadt die Funktion übernimmt, hier „regulieren“ zu wollen und versucht,  private Investitionen mit staatlichen oder öffentlichen Rahmenbedingungen zu kanalisieren. Das kann seiner Meinung nach nicht funktionieren.

 

Mitglied Gertsen stellt den Antrag gemäß Vorlage zu beschließen. Er hält es nach wie vor für richtig, an dem bestehenden Beschluss des Rates festzuhalten, da es seiner Meinung nach keinen Sinn macht, den Wettbewerb außerhalb der Stadt zu fördern und die Innenstadt stirbt aus. Es muss weiter versucht werden, die Innenstadt  zu beleben.