Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf einer Veränderungssperre für den Bereich des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nr. E 18/9 -neu -Rheinpromenade / Steinstraße- gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Herr Kemkes weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit ein Vergnügungsstättenkonzept in Arbeit ist, was sich mit Vergnügungsstätten/Wettbüros/Bordellen etc. im Stadtgebiet befasst. Der Verwaltung liegt ein konkreter Antrag für die Einrichtung eines Wettbüros vor. Mit Hinweis auf das in Arbeit befindliche Vergnügungsstättenkonzept wurde das Bebauungsplanverfahren eingestellt und verwaltungsseitig wird eine Veränderungssperre vorgeschlagen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz, ob der Eigentümer des Objektes „De witte Telder“ in seinen Realisierungsabsichten gehindert wird, antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass die Rechte des jeweiligen Eigentümers nicht beschnitten werden. Auf weitere Nachfrage von Mitglied Leypoldt erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass Bauanträge von Eigentümern lediglich dann zurückgestellt werden, wenn sie den Zielen des Bebauungsplanes widersprechen; wie im vorliegenden Fall, ein Wettbüro einzurichten.

 

Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Herr Kemkes teilt mit, dass das Vergnügungsstättenkonzept in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 20.10.2015 vorgestellt wird.