Sitzung: 25.08.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 16 0411/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
den vorgelegten Entwurf einer Veränderungssperre für den Bereich des sich in
Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nr. E 18/9 -neu -Rheinpromenade /
Steinstraße- gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Herr Kemkes weist ausdrücklich darauf hin,
dass derzeit ein Vergnügungsstättenkonzept in Arbeit ist, was sich mit
Vergnügungsstätten/Wettbüros/Bordellen etc. im Stadtgebiet befasst. Der
Verwaltung liegt ein konkreter Antrag für die Einrichtung eines Wettbüros vor.
Mit Hinweis auf das in Arbeit befindliche Vergnügungsstättenkonzept wurde das
Bebauungsplanverfahren eingestellt und verwaltungsseitig wird eine
Veränderungssperre vorgeschlagen.
Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz, ob der
Eigentümer des Objektes „De witte Telder“ in seinen Realisierungsabsichten
gehindert wird, antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass die Rechte des
jeweiligen Eigentümers nicht beschnitten werden. Auf weitere Nachfrage von
Mitglied Leypoldt erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass Bauanträge von
Eigentümern lediglich dann zurückgestellt werden, wenn sie den Zielen des
Bebauungsplanes widersprechen; wie im vorliegenden Fall, ein Wettbüro
einzurichten.
Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.
Herr Kemkes teilt mit, dass das
Vergnügungsstättenkonzept in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung am 20.10.2015 vorgestellt wird.