Sitzung: 18.08.2015 Schulausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte
Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird von dem Vorsitzenden
unterzeichnet.
Sitzung: 18.08.2015 Schulausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte
Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird von dem Vorsitzenden
unterzeichnet.