Sitzung: 25.08.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 0429/2015
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme der
Industrie- und Handelskammer Duisburg – Kleve – zu Duisburg mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme
des Regionalforstamtes Niederrhein mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.3 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung der Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein zu folgen und in den Bereichen, in denen der Wald erhalten
werden soll, in der Planzeichnung zur FNP-Änderung Waldflächen anstatt
Grünflächen darzustellen.
1.4 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass von Seiten des Kreises Kleve
keine Anregungen zur FNP-Änderung vorgetragen wurden und dass die Hinweise und
Anregungen aufgrund ihres Detaillierungsgrades die parallele Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. E 33/1 – Kaserne – betreffen und dort einer Abwägung
zugeführt werden.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 68. Änderung des
Flächennutzungsplanes als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung,
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden gemeinsam beraten, die Abstimmung erfolgt getrennt.
Frau Ratay erläutert die Vorlage. Im letzten
Jahr wurde vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein die städtebauliche Rahmenplanung
beschlossen. Daran schloss sich dann die
Umsetzung der Rahmenplanung in eine Flächennutzungsplanänderung und die
Aufstellung eines Bebauungsplanes an. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung eine
Arbeitsgruppe (Vertreter Vorhabenträger, Vertreter der Verwaltung)
eingerichtet, die seit mehreren Monaten intensiv zusammenarbeitet und aus der
die nunmehr vorliegenden Offenlageentwürfe präsentiert werden. Dabei handelt es
sich zum einen um die notwendige Flächennutzungsplanänderung, innerhalb derer grob
die geplanten Nutzungsänderungen auf dem Gelände abgebildet sind. Diesbezüglich
erfolgte eine umfangreiche Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf, die
im Anschluss an das Bauleitplanverfahren die Flächennutzungsplanänderung zu
genehmigen hat. Eine erste Stellungnahme liegt vor; hinsichtlich der Landesplanung
bestehen keine Bedenken gegen die Planung. Zum anderen handelt es sich um den
Bebauungsplan, der die Nutzungen des
Flächennutzungsplanes detaillierter festsetzt. Die Vorlage des Bebauungsplanes
besteht aus einer Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und einer Begründung.
In der Vorlage ist dargelegt, wie mit den Einwendungen der Bürger umgegangen
wurde und die Verwaltung hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden beschäftigt. Man befindet sich derzeit auf einem guten Weg, die
Nutzungen „Gesundheitswohnpark“, „Wohnen mit Pferd“, „Ansiedlung eines
Gewerbegebietes“, „Unterbringung eines Lebensmitteldiscounters“ und den
wesentlichen Erhalt der Wald- und Grünstrukturen in der Bauleitplanung
umzusetzen.
Nunmehr geht sie auf die Besonderheit in Form
des städtebaulichen Vertrages ein. Dieser ist zusätzlich zum Bebauungsplan
zwingend erforderlich. In dem Vertrag geht es zum einen um die Errichtung des
Lebensmitteldiscounters, welcher davon abhängig gemacht wird, dass der
Gesundheitswohnpark realisiert wird. Die Nahversorgung ist nur dann gesichert,
wenn in dem Gelände eine gewisse Mantelbevölkerung vorhanden ist, die den
Discounter mitnutzen kann. Diesbezüglich wird es eine Regelung geben, dass zu
Gunsten der Stadt Emmerich am Rhein eine Dienstbarkeit dahingehend eingetragen
wird, dass eine Realisierung des Discounters erst dann erfolgen kann, wenn der
Gesundheitswohnpark errichtet wird. Weiterhin regelt der städtebauliche Vertrag
die Übertragung von Waldflächen und Grünflächen an die Stadt Emmerich am Rhein.
Die vorhandenen Waldflächen werden der Stadt Emmerich am Rhein unentgeltlich
übertragen. Auch der Ausgleich für den weggenommen Wald an anderer Stelle (im
Bereich „Alter Rheingolder“) wird über den städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Ferner wird man sich mit dem ökologischen Defizit befassen. Der Eingriff in den
Planbereich ist größer als der Ausgleich, so dass auf ein externes Ökokonto (in
Hoch-Elten) zurückgegriffen wird. Der Vorhabenträger muss mit einem privaten
Eigentümer einen entsprechenden Vertrag abschließen, der Anlage zum
städtebaulichen Vertrag wird. Außerhalb des Plangebietes ist das Thema
„passiver Schallschutz“ zu bearbeiten, da durch das Kasernengelände mehr
Verkehr erzeugt wird, der über die B 220 abfließt. Durch das erhöhte
Verkehrsaufkommen wird an einigen Gebäuden entlang der B 220 ein erhöhter
Schutzanspruch entstehen und passive Schallschutzmaßnahmen errichtet werden
müssen. Im September werden abschließende Termine stattfinden, um den
städtebaulichen Vertrag fertigzustellen. Danach wird der städtebauliche Vertrag
dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein zur Beschlussfassung vorgelegt. Nachdem der
Rat sein positives Votum abgegeben hat, erfolgt die Unterschriftszeichnung des
städtebaulichen Vertrages.
Den ASE-Mitgliedern werden heute die Vorlagen
mit der Bitte vorgelegt, über den Beschluss der Offenlage zum
Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan ein positives Votum abzugeben, damit
die Verwaltung zeitnah die Offenlagen durchführen kann, um dann den erforderlichen
Satzungsbeschluss und Feststellungsbeschluss vom Rat beschließen zu lassen.
Mitglied Kurt Reintjes bedankt sich bei der
Verwaltung für die Vorlage. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist positiv
anzumerken, dass viele Geh- und Radwege geplant sind in der Hoffnung, dass sie
in der Realität dann auch so ausgeführt werden. Nunmehr geht er auf die Straße
„Am Busch“ ein, die zukünftig vermehrt von der Hüthumer Bevölkerung zur
Erreichung des Nahversorgers genutzt werden wird. Er fragt, ob Überlegungen dahin
gehend angestellt wurden, die Sackgasse zum Supermarkt mit der Straße „Am
Busch“ zu verbinden. Er stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.
Frau Ratay erklärt, dass ein großes Anliegen
aus dem Stadtplanungsbereich darin bestand, die bisherige „verbotene“ Nutzung
als Militärgelände durch die Anlegung von Geh- und Radwegen aufzubrechen.
Hinsichtlich der Anbindung des Lebensmitteldiscounters merkt sie an, dass man
sich hier im Thema der Erschließungsebene befindet. Es wurden verschiedene
Varianten diskutiert. Momentan stellt es sich so dar, dass von dem
lichtsignalisierten Knotenpunkt B 220/Nollenburger Weg die Hauptverkehre auf
die Fläche des Nahversorgers gelenkt werden; es wird eine Linksabbiegespur auf
den Parkplatz geben. Die Straße „Am Busch“ soll in ihrer bisherigen Form
erhalten bleiben. Bei der noch folgenden Erschließungsplanung gibt es mehrere
Varianten; z. B. ob evtl. eine Ampelanlage eingerichtet werden muss. Man
befindet sich hier noch in der Abstimmung. Es wird aber so sein, dass man über
die Straße „Am Busch“ den Lebensmitteldiscounter erreichen wird.
Mitglied Kurt Reintjes fragt an, ob es nicht
sinnvoller wäre, eine Anbindung direkt über die Wendeanlage zu schaffen; d. h.
die Wendeanlage zu öffnen und eine Verbindung zur Straße „Am Busch“ zu
schaffen. Er stellt den entsprechenden Prüfauftrag.
Mitglied Sigmund dankt im Namen der
BGE-Fraktion der Verwaltung für die Vorlagen, die zur Weiterführung des Konversionsprozesses
dem Ausschuss vorgelegt werden. Mit der Entwicklung der großen Fläche in der
Nähe zum Naherholungsgebiet Borgheeser Wald entsteht eine nachhaltige
Entwicklung für Emmerich. Die BGE-Fraktion begrüßt das Verfahren, dass seitens
der Verwaltung gemeinsam mit der Projektentwicklungsgesellschaft durchgeführt wurde.
Die BGE-Fraktion hat von Anfang an den Konversionsprozess sorgfältig begleitet
und sowohl mit Verwaltung, Projektentwicklern und mit vielen Bürgerinnen und
Bürgern gesprochen. Grundsätzlich unterstützt die BGE-Fraktion die Entwicklung
des Areals, hätte sich allerdings für einen Teilbereich des Bebauungsplanes
mehr Mut zur nachhaltigen Gestaltung der bebaubaren Fläche gewünscht. Es wäre
wünschenswert, wenn auf der Fläche des Lebensmitteldiscounters ein Fachmarkt
(mit Edeka, Drogerie Rossmann, Tierbedarf Fressnapf) angesiedelt würde. Die
Ansiedlung eines Nahversorgers wie ALDI oder LIDL wird nicht als zielführend
angesehen, da dies zum Nachteil der Innenstadtentwicklung führt, die zukünftig
nachhaltig verbessert werden soll. Aus Gesprächen mit der Mona GmbH weiß man,
dass Interesse daran besteht, einen Fachmarkt dort anzusiedeln. Seine Fraktion
möchte den Beschlussvorschlag zu Top 4 und 5 um folgendes ergänzt haben:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob
und wie auf dieser städtebaulichen Premiumfläche die derzeitige Planung
anstelle eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters um ein Fachmarktzentrum
ergänzt werden kann.
Herr Kemkes weist darauf hin, dass es für
Emmerich ein Einzelhandelskonzept gibt, wie mit den Flächen umgegangen werden
soll. Zudem legt die Landesplanung die Steuerung des Einzelhandels sehr
restriktiv fest und die Grundlagen sind so gelegt , dass, wenn der Rat einen
großflächigen Einzelhandel wünscht, die Stadt Emmerich am Rhein somit gezwungen
wäre, eine Sondergebietsfestsetzung auszusprechen, die aus landesplanerischer
Sicht nicht genehmigt wird.
Mitglied ten Brink sieht die
infrastrukturelle Darstellung in der Planung als kritisch an. Die Darstellung
im Gebiet selbst ist eindeutig, allerdings stellen sich an den Zufahrten in das
Gebiet Bedenken dar. Hinsichtlich der Straße „Am Busch“ merkt er an, dass man
es dort mit lediglich 4 Anwohnern zu tun hat. Die Straße wird zukünftig von
Fremdanliegern genutzt und ist dafür nicht ausgebaut. Der Verschleiß der Straße
ist nicht abzuwenden und wer kommt für die Kosten auf. Ferner bezweifelt er,
dass die bisherige und zukünftige Straßenführung „Am Busch“ funktionieren wird.
Im Kreuzungsbereich B 220/Nollenburger Weg werden zukünftig die Ausfahrten aus
dem Gewerbegebiet und die Einfahrten in das Gewerbegebiet stattfinden. Wie aus
der Vorlage ersichtlich hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW keine Überlegungen
angestellt, den Kreuzungsbereich zu verändern. Von der Autobahn kommend fehlt
die Rechtsabbiegespur, es handelt sich lediglich um eine zweispurige
Abbiegemöglichkeit mit Rechtsabbieger. Zukünftig wird mit mehr Verkehr zu
rechnen sein;
Autofahrer biegen in das Gelände ein und dann
sofort wieder links auf die Straße „Am Busch“. Dadurch wird ein enormer
Rückstau bis zur B 220 entstehen, so dass der Verkehr zum Erliegen kommt. Aus
der Richtung von „Am Busch“ aus kommend hat man genau die gleiche Problematik.
Die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge aus der Kaserne lassen einen gut
funktionierenden Verkehrsfluss nicht zu. In der Begründung zum Flächennutzungsplan
steht geschrieben, dass der Standort für den kleinflächigen Nahversorger so gut
gewählt ist, dass die infrastrukturelle Anbindung gewährleistet ist. Nach der
vorliegenden Planung ist dem nicht so. Bei der Straße „Ostermayerstraße“ ist
selbstverständlich begrüßenswert, dass die Stadt Emmerich am Rhein die
Grünstreifen geschenkt bekommt. Die Stadt Emmerich am Rhein ist dann bei
zukünftigen Erschließungsproblemen heranzuziehen. Die Anbindung der
Ostermayerstraße im Plangebiet in Verlängerung zum Nollenburger Weg müsste
gestalterisch anders dargestellt werden. Auf Aussage von Frau Ratay, dass
bereits Detailuntersuchungen diesbezüglich gemacht wurden, fragt er an, ob
diese Untersuchungen einsehbar sind.
Frau Ratay antwortet, dass ein
Verkehrsgutachten erstellt wurde, wo an verschiedenen Einmündungsbereichen eine
Verkehrszählung durchgeführt wurde. Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Schluss,
dass die Rechts-vor-Links-Regelung an der Straße Am Busch/Nollenburger Weg
nicht umgesetzt werden kann, da die Haupterschließung Nollenburger Weg Vorrang
hat. Auch die Verwaltung hat mit dem Vorhabeträger das Gespräch gesucht, mit
dem Ziel, die Erschließungsplanung für das Gelände frühzeitig auszuarbeiten, so
dass die entsprechenden Straßenbreiten im Bebauungsplan festgesetzt werden
können. Die Erschließungsplanung wurde in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger
und den Mitarbeitern des Tiefbaus bereits sehr weit geplant. Die im
Bebauungsplan gelb markierten und festgesetzten Flächen sind von der Breite
ausreichend, so dass der Verkehrsablauf funktioniert.
Mitglied Lindemann teilt für die SPD-Fraktion
mit, dass man den Tagesordnungspunkten 4 und 5 zustimmt. Er spricht den
Kinderspielplatz an, der lt. Vorlage nicht realisiert wird und
man diesbezüglich auf den Kinderspielplatz an
der Kettelerstraße verweist. Vor dem Hintergrund sollte nunmehr der Spielplatz
an der Kettelerstraße eine Aufwertung erfahren. Er stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.
Mitglied Bartels teilt für die BGE-Fraktion
mit, dass man grundsätzlich der Planung zustimmt. Seine Fraktion hat sich in
Gesprächen mit der Mona GmbH deutlich für Qualität und nicht unbedingt für eine
Discounterlösung ausgesprochen. Die Realisierung eines Fachmarktzentrums ist
möglicherweise auch mit einem Zielabweichungsverfahren zu erreichen. Die
Überprüfung der Sortimentsliste wäre zu überlegen, um sie gegebenenfalls zu
überarbeiten, damit diese für die Fachmarktlösung sortimentstauglich wird. Er
appelliert an die Mitglieder, dem Prüfauftrag zuzustimmen. Es wird bereits
gemunkelt, dass sich in den nächsten 2 Jahren möglicherweise gesetzlich in der
Richtung etwas verändert (Ansiedlung von Lebensmittelhändlern außerhalb der
Stadt).
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt
deutlich, dass sich die Verwaltung auf Grundlage des Planungsgrundsatzes A 3
Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Berücksichtigung eines von der Gemeinde beschlossenen
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes bei der Aufstellung der Bauleitpläne) bewegt.
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein ist für die Verwaltung
bindend. Aus der Vorlage ist deutlich ersichtlich, dass die Landesplanung
eingebunden wurde. Eine Diskussion über die Änderung des
Landesentwicklungsplanes oder Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ ist
momentan nicht erkennbar. Die Verwaltung hat in der vergangenen Woche an einem
Arbeitskreis Innenstadt teilgenommen. Der Ministerialdirektor aus dem
Bauministerium hat vorgetragen und mitgeteilt, dass der LEP bindend ist und
sich nichts ändern wird. An der Stelle macht er nochmals deutlich, dass es zum jetzigen
Zeitpunkt um den Offenlagebeschluss (1 Monat) geht. Für den Investor ist es
existenziell wichtig, dass die Offenlage stattfindet und eine § 33er Lösung
geschaffen wird, die ihn in die Lage versetzt, entsprechende Maßnahmen
umzusetzen. Diese Möglichkeit besteht für den Investor nicht mehr, wenn eine
Änderung des Planes vorgenommen wird und somit eine neue Offenlage erfolgen
müsste. Die Berechnung im Sinne des Einzelhandels ist auch vor dem Hintergrund des
Schutzes der Emmericher Innenstadt richtig.
Mitglied ten Brink fragt nach, wohin die
Wohnbereiche entwässern (Borgheeser Weg oder Kaserne). Im Kreuzungsbereich
Hoher Weg/Borgheeser Weg befindet sich eine Pumpstation, die bereits heute bei
übermäßigem Regen Probleme hat.
Herr Kemkes teilt mit, dass bei der
Erstellung der Erschließungsplanung und Straßenentwässerung eine enge
Abstimmung mit den KBE/TWE stattgefunden hat.
Für Mitglied Bartels ist es unverständlich,
warum in dem Verfahren nicht mitgeprüft werden kann, ob ein Fachmarkt anstelle
eines Lebensmitteldiscounters angesiedelt werden kann.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht nochmals
deutlich, dass die Emmericher Sortimentsliste Aussagen darüber trifft, was
außerhalb der Innenstadt angesiedelt werden kann und was innerhalb des
Versorgungszentrums angesiedelt werden kann.
Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink führt
Frau Ratay aus, dass in der städtebaulichen Rahmenplanung die Rad- und Fußwege
die Waldflächen durchschneiden. In Rahmen von weiteren Abstimmungsgesprächen
mit der Unteren Landschaftsbehörde wurden von ihr Bedenken erhoben, dass die
Waldflächen durchschnitten werden. Aus der Plandarstellung ist ersichtlich,
dass im größeren südlich gelegenen Waldbereich an der nördlichen Grenze der Fuß-
und Radweg entlang verläuft, so dass die durchgängige West-Ost-Verbindung
(ausgehend vom Nollenburger Weg) des Kasernengeländes bis zum Borgheeser Weg
und von dort in den Wald gegeben ist.
Nunmehr lässt Vorsitzender Jansen über den
gemeinsam Antrag der Mitglieder Reintjes und Lindemann, nach Vorlage zu
beschließen, abstimmen.
Mitglied Spiertz kommt um 18.05 Uhr (vor
Abstimmung Top 5) hinzu.
Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den
Antrag der BGE-Fraktion, den nachfolgenden Prüfauftrag an die Verwaltung zu
stellen, abstimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob
und wie auf dieser städtebaulichen Premiumfläche die derzeitige Planung
anstelle eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters um ein Fachmarktzentrum
ergänzt werden kann.
Der Antrag wird mit 6 Dafür-Stimmen, 14
Gegen-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Nach Wortäußerung von Mitglied Leypoldt,
hinsichtlich der Prüfung des BGE-Antrages, einen Fachmarkt ansiedeln zu können,
erklärt Frau Ratay, dass eine Verträglichkeitsuntersuchung zum Lebensmitteldiscountmarkt
durchgeführt wurde. Bereits diese Planung mit 800 qm Verkaufsfläche liegt
unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit. Als kleinflächiger Markt im Sinne
der Nahversorgung ist er nur dann einzelhandelskonzeptkonform, wenn sichergestellt
ist, dass zusätzlich zur jetzigen Bevölkerung (bereits schon jetzt ansässig in
einem 600 m Radius um den Standort herum) mit der hinzugewonnenen Bevölkerung
durch die Planung die Nahversorgungsfunktion nachgewiesen und eine Konformität
mit dem Einzelhandelskonzept herstellt werden kann. D. h. mehr als 800 qm
Verkaufsfläche ist nicht möglich. Weicht man von dem Einzelhandelskonzept ab
und führt einen Bruch mit dem Einzelhandelskonzept herbei bedeutet das, dass
das Einzelhandelskonzept außer Kraft gesetzt ist und somit auch für andere
Vorhaben im Stadtgebiet nicht mehr anwendbar ist und vor Gericht keine
Bestandskraft hat. Für die Verwaltung besteht der Auftrag darin, das vom Rat
beschlossene Einzelhandelskonzept in jeglichen Bauleitplanungen im Stadtgebiet
stringent anzuwenden.