Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

1.1     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Duisburg – Kleve – zu Duisburg mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme des Regionalforstamtes Niederrhein mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu folgen und in den Bereichen, in denen der Wald erhalten werden soll, in der Planzeichnung zur FNP-Änderung Waldflächen anstatt Grünflächen darzustellen.

 

1.4     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass von Seiten des Kreises Kleve keine Anregungen zur FNP-Änderung vorgetragen wurden und dass die Hinweise und Anregungen aufgrund ihres Detaillierungsgrades die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 33/1 – Kaserne – betreffen und dort einer Abwägung zugeführt werden.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden gemeinsam beraten, die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

 

Frau Ratay erläutert die Vorlage. Im letzten Jahr wurde vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein die städtebauliche Rahmenplanung beschlossen. Daran schloss sich dann die  Umsetzung der Rahmenplanung in eine Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung eines Bebauungsplanes an. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung eine Arbeitsgruppe (Vertreter Vorhabenträger, Vertreter der Verwaltung) eingerichtet, die seit mehreren Monaten intensiv zusammenarbeitet und aus der die nunmehr vorliegenden Offenlageentwürfe präsentiert werden. Dabei handelt es sich zum einen um die notwendige Flächennutzungsplanänderung, innerhalb derer grob die geplanten Nutzungsänderungen auf dem Gelände abgebildet sind. Diesbezüglich erfolgte eine umfangreiche Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf, die im Anschluss an das Bauleitplanverfahren die Flächennutzungsplanänderung zu genehmigen hat. Eine erste Stellungnahme liegt vor; hinsichtlich der Landesplanung bestehen keine Bedenken gegen die Planung. Zum anderen handelt es sich um den Bebauungsplan, der die  Nutzungen des Flächennutzungsplanes detaillierter festsetzt. Die Vorlage des Bebauungsplanes besteht aus einer Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und einer Begründung. In der Vorlage ist dargelegt, wie mit den Einwendungen der Bürger umgegangen wurde und die Verwaltung hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden beschäftigt. Man befindet sich derzeit auf einem guten Weg, die Nutzungen „Gesundheitswohnpark“, „Wohnen mit Pferd“, „Ansiedlung eines Gewerbegebietes“, „Unterbringung eines Lebensmitteldiscounters“ und den wesentlichen Erhalt der Wald- und Grünstrukturen in der Bauleitplanung umzusetzen.

Nunmehr geht sie auf die Besonderheit in Form des städtebaulichen Vertrages ein. Dieser ist zusätzlich zum Bebauungsplan zwingend erforderlich. In dem Vertrag geht es zum einen um die Errichtung des Lebensmitteldiscounters, welcher davon abhängig gemacht wird, dass der Gesundheitswohnpark realisiert wird. Die Nahversorgung ist nur dann gesichert, wenn in dem Gelände eine gewisse Mantelbevölkerung vorhanden ist, die den Discounter mitnutzen kann. Diesbezüglich wird es eine Regelung geben, dass zu Gunsten der Stadt Emmerich am Rhein eine Dienstbarkeit dahingehend eingetragen wird, dass eine Realisierung des Discounters erst dann erfolgen kann, wenn der Gesundheitswohnpark errichtet wird. Weiterhin regelt der städtebauliche Vertrag die Übertragung von Waldflächen und Grünflächen an die Stadt Emmerich am Rhein. Die vorhandenen Waldflächen werden der Stadt Emmerich am Rhein unentgeltlich übertragen. Auch der Ausgleich für den weggenommen Wald an anderer Stelle (im Bereich „Alter Rheingolder“) wird über den städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Ferner wird man sich mit dem ökologischen Defizit befassen. Der Eingriff in den Planbereich ist größer als der Ausgleich, so dass auf ein externes Ökokonto (in Hoch-Elten) zurückgegriffen wird. Der Vorhabenträger muss mit einem privaten Eigentümer einen entsprechenden Vertrag abschließen, der Anlage zum städtebaulichen Vertrag wird. Außerhalb des Plangebietes ist das Thema „passiver Schallschutz“ zu bearbeiten, da durch das Kasernengelände mehr Verkehr erzeugt wird, der über die B 220 abfließt. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen wird an einigen Gebäuden entlang der B 220 ein erhöhter Schutzanspruch entstehen und passive Schallschutzmaßnahmen errichtet werden müssen. Im September werden abschließende Termine stattfinden, um den städtebaulichen Vertrag fertigzustellen. Danach wird der städtebauliche Vertrag dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein zur Beschlussfassung vorgelegt. Nachdem der Rat sein positives Votum abgegeben hat, erfolgt die Unterschriftszeichnung des städtebaulichen Vertrages.

Den ASE-Mitgliedern werden heute die Vorlagen mit der Bitte vorgelegt, über den Beschluss der Offenlage zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan ein positives Votum abzugeben, damit die Verwaltung zeitnah die Offenlagen durchführen kann, um dann den erforderlichen Satzungsbeschluss und Feststellungsbeschluss vom Rat beschließen zu lassen.

 

Mitglied Kurt Reintjes bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorlage. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist positiv anzumerken, dass viele Geh- und Radwege geplant sind in der Hoffnung, dass sie in der Realität dann auch so ausgeführt werden. Nunmehr geht er auf die Straße „Am Busch“ ein, die zukünftig vermehrt von der Hüthumer Bevölkerung zur Erreichung des Nahversorgers genutzt werden wird. Er fragt, ob Überlegungen dahin gehend angestellt wurden, die Sackgasse zum Supermarkt mit der Straße „Am Busch“ zu verbinden. Er stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

Frau Ratay erklärt, dass ein großes Anliegen aus dem Stadtplanungsbereich darin bestand, die bisherige „verbotene“ Nutzung als Militärgelände durch die Anlegung von Geh- und Radwegen aufzubrechen. Hinsichtlich der Anbindung des Lebensmitteldiscounters merkt sie an, dass man sich hier im Thema der Erschließungsebene befindet. Es wurden verschiedene Varianten diskutiert. Momentan stellt es sich so dar, dass von dem lichtsignalisierten Knotenpunkt B 220/Nollenburger Weg die Hauptverkehre auf die Fläche des Nahversorgers gelenkt werden; es wird eine Linksabbiegespur auf den Parkplatz geben. Die Straße „Am Busch“ soll in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben. Bei der noch folgenden Erschließungsplanung gibt es mehrere Varianten; z. B. ob evtl. eine Ampelanlage eingerichtet werden muss. Man befindet sich hier noch in der Abstimmung. Es wird aber so sein, dass man über die Straße „Am Busch“ den Lebensmitteldiscounter erreichen wird.

Mitglied Kurt Reintjes fragt an, ob es nicht sinnvoller wäre, eine Anbindung direkt über die Wendeanlage zu schaffen; d. h. die Wendeanlage zu öffnen und eine Verbindung zur Straße „Am Busch“ zu schaffen. Er stellt den entsprechenden Prüfauftrag.

 

Mitglied Sigmund dankt im Namen der BGE-Fraktion der Verwaltung für die Vorlagen, die zur Weiterführung des Konversionsprozesses dem Ausschuss vorgelegt werden. Mit der Entwicklung der großen Fläche in der Nähe zum Naherholungsgebiet Borgheeser Wald entsteht eine nachhaltige Entwicklung für Emmerich. Die BGE-Fraktion begrüßt das Verfahren, dass seitens der Verwaltung gemeinsam mit der Projektentwicklungsgesellschaft durchgeführt wurde. Die BGE-Fraktion hat von Anfang an den Konversionsprozess sorgfältig begleitet und sowohl mit Verwaltung, Projektentwicklern und mit vielen Bürgerinnen und Bürgern gesprochen. Grundsätzlich unterstützt die BGE-Fraktion die Entwicklung des Areals, hätte sich allerdings für einen Teilbereich des Bebauungsplanes mehr Mut zur nachhaltigen Gestaltung der bebaubaren Fläche gewünscht. Es wäre wünschenswert, wenn auf der Fläche des Lebensmitteldiscounters ein Fachmarkt (mit Edeka, Drogerie Rossmann, Tierbedarf Fressnapf) angesiedelt würde. Die Ansiedlung eines Nahversorgers wie ALDI oder LIDL wird nicht als zielführend angesehen, da dies zum Nachteil der Innenstadtentwicklung führt, die zukünftig nachhaltig verbessert werden soll. Aus Gesprächen mit der Mona GmbH weiß man, dass Interesse daran besteht, einen Fachmarkt dort anzusiedeln. Seine Fraktion möchte den Beschlussvorschlag zu Top 4 und 5 um folgendes ergänzt haben:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie auf dieser städtebaulichen Premiumfläche die derzeitige Planung anstelle eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters um ein Fachmarktzentrum ergänzt werden kann.

Herr Kemkes weist darauf hin, dass es für Emmerich ein Einzelhandelskonzept gibt, wie mit den Flächen umgegangen werden soll. Zudem legt die Landesplanung die Steuerung des Einzelhandels sehr restriktiv fest und die Grundlagen sind so gelegt , dass, wenn der Rat einen großflächigen Einzelhandel wünscht, die Stadt Emmerich am Rhein somit gezwungen wäre, eine Sondergebietsfestsetzung auszusprechen, die aus landesplanerischer Sicht nicht genehmigt wird.

 

Mitglied ten Brink sieht die infrastrukturelle Darstellung in der Planung als kritisch an. Die Darstellung im Gebiet selbst ist eindeutig, allerdings stellen sich an den Zufahrten in das Gebiet Bedenken dar. Hinsichtlich der Straße „Am Busch“ merkt er an, dass man es dort mit lediglich 4 Anwohnern zu tun hat. Die Straße wird zukünftig von Fremdanliegern genutzt und ist dafür nicht ausgebaut. Der Verschleiß der Straße ist nicht abzuwenden und wer kommt für die Kosten auf. Ferner bezweifelt er, dass die bisherige und zukünftige Straßenführung „Am Busch“ funktionieren wird. Im Kreuzungsbereich B 220/Nollenburger Weg werden zukünftig die Ausfahrten aus dem Gewerbegebiet und die Einfahrten in das Gewerbegebiet stattfinden. Wie aus der Vorlage ersichtlich hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW keine Überlegungen angestellt, den Kreuzungsbereich zu verändern. Von der Autobahn kommend fehlt die Rechtsabbiegespur, es handelt sich lediglich um eine zweispurige Abbiegemöglichkeit mit Rechtsabbieger. Zukünftig wird mit mehr Verkehr zu rechnen sein;

Autofahrer biegen in das Gelände ein und dann sofort wieder links auf die Straße „Am Busch“. Dadurch wird ein enormer Rückstau bis zur B 220 entstehen, so dass der Verkehr zum Erliegen kommt. Aus der Richtung von „Am Busch“ aus kommend hat man genau die gleiche Problematik. Die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge aus der Kaserne lassen einen gut funktionierenden Verkehrsfluss nicht zu. In der Begründung zum Flächennutzungsplan steht geschrieben, dass der Standort für den kleinflächigen Nahversorger so gut gewählt ist, dass die infrastrukturelle Anbindung gewährleistet ist. Nach der vorliegenden Planung ist dem nicht so. Bei der Straße „Ostermayerstraße“ ist selbstverständlich begrüßenswert, dass die Stadt Emmerich am Rhein die Grünstreifen geschenkt bekommt. Die Stadt Emmerich am Rhein ist dann bei zukünftigen Erschließungsproblemen heranzuziehen. Die Anbindung der Ostermayerstraße im Plangebiet in Verlängerung zum Nollenburger Weg müsste gestalterisch anders dargestellt werden. Auf Aussage von Frau Ratay, dass bereits Detailuntersuchungen diesbezüglich gemacht wurden, fragt er an, ob diese Untersuchungen einsehbar sind.

Frau Ratay antwortet, dass ein Verkehrsgutachten erstellt wurde, wo an verschiedenen Einmündungsbereichen eine Verkehrszählung durchgeführt wurde. Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die Rechts-vor-Links-Regelung an der Straße Am Busch/Nollenburger Weg nicht umgesetzt werden kann, da die Haupterschließung Nollenburger Weg Vorrang hat. Auch die Verwaltung hat mit dem Vorhabeträger das Gespräch gesucht, mit dem Ziel, die Erschließungsplanung für das Gelände frühzeitig auszuarbeiten, so dass die entsprechenden Straßenbreiten im Bebauungsplan festgesetzt werden können. Die Erschließungsplanung wurde in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger und den Mitarbeitern des Tiefbaus bereits sehr weit geplant. Die im Bebauungsplan gelb markierten und festgesetzten Flächen sind von der Breite ausreichend, so dass der Verkehrsablauf funktioniert.

 

Mitglied Lindemann teilt für die SPD-Fraktion mit, dass man den Tagesordnungspunkten 4 und 5 zustimmt. Er spricht den Kinderspielplatz an, der lt. Vorlage nicht realisiert wird und

man diesbezüglich auf den Kinderspielplatz an der Kettelerstraße verweist. Vor dem Hintergrund sollte nunmehr der Spielplatz an der Kettelerstraße eine Aufwertung erfahren. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Bartels teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man grundsätzlich der Planung zustimmt. Seine Fraktion hat sich in Gesprächen mit der Mona GmbH deutlich für Qualität und nicht unbedingt für eine Discounterlösung ausgesprochen. Die Realisierung eines Fachmarktzentrums ist möglicherweise auch mit einem Zielabweichungsverfahren zu erreichen. Die Überprüfung der Sortimentsliste wäre zu überlegen, um sie gegebenenfalls zu überarbeiten, damit diese für die Fachmarktlösung sortimentstauglich wird. Er appelliert an die Mitglieder, dem Prüfauftrag zuzustimmen. Es wird bereits gemunkelt, dass sich in den nächsten 2 Jahren möglicherweise gesetzlich in der Richtung etwas verändert (Ansiedlung von Lebensmittelhändlern außerhalb der Stadt).

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt deutlich, dass sich die Verwaltung auf Grundlage des Planungsgrundsatzes A 3 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Berücksichtigung eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes bei der Aufstellung der Bauleitpläne) bewegt. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein ist für die Verwaltung bindend. Aus der Vorlage ist deutlich ersichtlich, dass die Landesplanung eingebunden wurde. Eine Diskussion über die Änderung des Landesentwicklungsplanes oder Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ ist momentan nicht erkennbar. Die Verwaltung hat in der vergangenen Woche an einem Arbeitskreis Innenstadt teilgenommen. Der Ministerialdirektor aus dem Bauministerium hat vorgetragen und mitgeteilt, dass der LEP bindend ist und sich nichts ändern wird. An der Stelle macht er nochmals deutlich, dass es zum jetzigen Zeitpunkt um den Offenlagebeschluss (1 Monat) geht. Für den Investor ist es existenziell wichtig, dass die Offenlage stattfindet und eine § 33er Lösung geschaffen wird, die ihn in die Lage versetzt, entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Diese Möglichkeit besteht für den Investor nicht mehr, wenn eine Änderung des Planes vorgenommen wird und somit eine neue Offenlage erfolgen müsste. Die Berechnung im Sinne des Einzelhandels ist auch vor dem Hintergrund des Schutzes der Emmericher Innenstadt richtig.

 

Mitglied ten Brink fragt nach, wohin die Wohnbereiche entwässern (Borgheeser Weg oder Kaserne). Im Kreuzungsbereich Hoher Weg/Borgheeser Weg befindet sich eine Pumpstation, die bereits heute bei übermäßigem Regen Probleme hat.

Herr Kemkes teilt mit, dass bei der Erstellung der Erschließungsplanung und Straßenentwässerung eine enge Abstimmung mit den KBE/TWE stattgefunden hat.

 

Für Mitglied Bartels ist es unverständlich, warum in dem Verfahren nicht mitgeprüft werden kann, ob ein Fachmarkt anstelle eines Lebensmitteldiscounters angesiedelt werden kann.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht nochmals deutlich, dass die Emmericher Sortimentsliste Aussagen darüber trifft, was außerhalb der Innenstadt angesiedelt werden kann und was innerhalb des Versorgungszentrums angesiedelt werden kann.

 

Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink führt Frau Ratay aus, dass in der städtebaulichen Rahmenplanung die Rad- und Fußwege die Waldflächen durchschneiden. In Rahmen von weiteren Abstimmungsgesprächen mit der Unteren Landschaftsbehörde wurden von ihr Bedenken erhoben, dass die Waldflächen durchschnitten werden. Aus der Plandarstellung ist ersichtlich, dass im größeren südlich gelegenen Waldbereich an der nördlichen Grenze der Fuß- und Radweg entlang verläuft, so dass die durchgängige West-Ost-Verbindung (ausgehend vom Nollenburger Weg) des Kasernengeländes bis zum Borgheeser Weg und von dort in den Wald gegeben ist.

 

Nunmehr lässt Vorsitzender Jansen über den gemeinsam Antrag der Mitglieder Reintjes und Lindemann, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 

Mitglied Spiertz kommt um 18.05 Uhr (vor Abstimmung Top 5) hinzu.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Antrag der BGE-Fraktion, den nachfolgenden Prüfauftrag an die Verwaltung zu stellen, abstimmen.

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie auf dieser städtebaulichen Premiumfläche die derzeitige Planung anstelle eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters um ein Fachmarktzentrum ergänzt werden kann.

Der Antrag wird mit 6 Dafür-Stimmen, 14 Gegen-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

 

Nach Wortäußerung von Mitglied Leypoldt, hinsichtlich der Prüfung des BGE-Antrages, einen Fachmarkt ansiedeln zu können, erklärt Frau Ratay, dass eine Verträglichkeitsuntersuchung zum Lebensmitteldiscountmarkt durchgeführt wurde. Bereits diese Planung mit 800 qm Verkaufsfläche liegt unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit. Als kleinflächiger Markt im Sinne der Nahversorgung ist er nur dann einzelhandelskonzeptkonform, wenn sichergestellt ist, dass zusätzlich zur jetzigen Bevölkerung (bereits schon jetzt ansässig in einem 600 m Radius um den Standort herum) mit der hinzugewonnenen Bevölkerung durch die Planung die Nahversorgungsfunktion nachgewiesen und eine Konformität mit dem Einzelhandelskonzept herstellt werden kann. D. h. mehr als 800 qm Verkaufsfläche ist nicht möglich. Weicht man von dem Einzelhandelskonzept ab und führt einen Bruch mit dem Einzelhandelskonzept herbei bedeutet das, dass das Einzelhandelskonzept außer Kraft gesetzt ist und somit auch für andere Vorhaben im Stadtgebiet nicht mehr anwendbar ist und vor Gericht keine Bestandskraft hat. Für die Verwaltung besteht der Auftrag darin, das vom Rat beschlossene Einzelhandelskonzept in jeglichen Bauleitplanungen im Stadtgebiet stringent anzuwenden.