Sitzung: 25.08.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 6
Vorlage: 05 - 16 0430/2015
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Bedarf an der Nutzung „Wohnen mit Pferd“
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung
hinsichtlich des Bedarfs an der Nutzung „Wohnen mit Pferd“ mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Zufahrten im Plangebiet
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Thematik einer
künftigen Versorgung der Pferde über die Straße „Am Busch“ mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
1.3 Burger King im Plangebiet
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, in
dem Plangebiet einen „Burger King“ anzusiedeln mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.4 Kinderspielplatz im Plangebiet
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, auf die Ausweisung eines
Kinderspielplatzes im Plangebiet zu verzichten und Ausführungen zu dem
bestehenden Spielplatz im Nahbereich des Plangebietes an der Ketteler Straße in
die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.
1.5 Grünzug im Bereich Am Busch
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, der
Grünzug im Bereich der Straße „Am Busch“ sei im B-Plan nicht dargestellt, mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.6 Erhalt von Bäumen im Bereich des
allgemeinen Wohngebietes
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Bäume parallel
zum Borgheeser Weg (welche innerhalb des Plangebietes stehen) nicht erhalten
werden sollen, da hier der Etablierung eines allgemeinen Wohngebietes mit dem
Ziel der Schaffung von Baugrundstücken der Vorrang vor dem Erhalt dieser
kleinflächigen Grünstruktur eingeräumt werden soll.
Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, dass die im
Bereich der Straßenparzelle des Borgheeser Wegs (östliche Seite), nördlich der
Einmündung Am Busch, vorhandenen Straßenbegleitbäume erhalten bleiben, mit
Ausnahme des erforderlichen Einfahrtsbereiches für die neue Planstraße.
1.7 Nebeneinander von Kaserne und Stadt in den
letzten 40 Jahren
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung bezüglich
der Öffnung des Kasernengeländes zu den umliegenden Stadtbereichen insofern zu
folgen, dass durchgehende Fuß- und Radwegeverbindungen geschaffen werden, um
insbesondere eine Anbindung des Geländes an den Borgheeser Wald zu ermöglichen.
1.8 Einbeziehung des Bereiches Ostermayerstraße
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die
umliegenden Gewerbebereiche an der Ostermayerstraße mit in das Plangebiet
einzubeziehen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.9 Erschließung des Plangebietes über Klever
Straße
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die
an der B 220 gelegene Behelfszufahrt zum Kasernengelände könnte als zweite
Zufahrt genutzt werden, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.10 Reithallenplanung wird nicht funktionieren /
Wohnbebauung für gehobenen Bedarf / keine weiteren Gewerbeflächen erforderlich
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung
bezüglich der nicht funktionierenden Reithallenplanung und dem nicht
vorhandenen weiteren Bedarf an Gewerbeflächen mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.11 Kein Baulandbedarf in Emmerich
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, kein
weiteres Bauland auszuweisen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Das Kasernengelände ist Bestandteil des vom Rat der Stadt Emmerich am
Rhein beschlossenen Konzeptes zur bedarfsgerechten Entwicklung von
Wohnbauflächen und ist entsprechend der Prioritätenliste, welche Teil des
Konzeptes ist, vorrangig zu entwickeln. Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, einen Hinweis hierauf in die Begründung zum Bebauungsplan
aufzunehmen.
1.12 Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Schreiben vom 13.06.2014
Zu 1.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung zur verkehrlichen
Erschließung des Plangebietes über die bereits vorhandenen städtischen Straßen
zu folgen.
Zu 2.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, zur Verdeutlichung, dass
kein Anschluss des Gewerbegebietes an die B 220 zulässig ist, der Anregung zu
folgen und einen „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 11
BauGB i.V.m. Nr. 6.4 der PlanzV festzusetzen.
Zu 3.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung
bezüglich des Rückbaus der Behelfszufahrt zur B 220 mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu 4.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung
bezüglich einer nicht übersteigbaren Einzäunung des Plangebietes zur B 220 mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, durch die
Festsetzung einer privaten Grünfläche mit einer Tiefe von 10,0 m einen Puffer
zwischen den Gewerbeflächen und der Straßenverkehrsfläche zu schaffen.
Zu 5.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Hinweis zu
berücksichtigen und eine entsprechende Darstellung der Sichtfelder im
Kreuzungsbereich Nollenburger Weg/Klever Straße nachrichtlich in den
Bebauungsplan zu übernehmen.
Zu 6.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anbauverbotszone
gemäß § 9 Abs. 1 FStrG von 20 m zur Fahrbahngrenze nachrichtlich und als
Hinweis in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, innerhalb
dieser Bauverbotszone im Entwurf des Bebauungsplans eine private Grünfläche und
das Anpflanzen von Bäumen bzw. nicht überbaubare gewerbliche Bauflächen
festzusetzen.
Zu 7.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur
Errichtung von Werbeanlagen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, einen Hinweis
auf die Werbeverbotszone, welche identisch mit der Bauverbotszone (siehe 6.)
ist, in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Zu 8.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung
bezüglich möglichen Nutzungskonflikten zwischen Verkehrslärm und Gewerbelärm
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 9.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum
Thema Entwässerung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.13 Stellungnahme des Deichverband
Bislich-Landesgrenze, Schreiben vom 16.06.2014
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des
Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
1.14 Stellungnahme der Niederrheinischen
Industrie- und Handelskammer Duisburg-Kleve-zu Duisburg, Schreiben vom
18.06.2014
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, der Anregung
zur Angleichung der Bauleitplanungen in Bezug auf Handelsnutzungen zu folgen.
Die Begründung zur FNP-Änderung wird auf S. 6 in Ziff. 5.4 insofern angepasst,
dass der Begriff „Handelsbetriebe“ gestrichen wird.
1.15 Stellungnahme des Regionalforstamt
Niederrhein, Schreiben vom 07.07.2014
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die entsprechend der von
der Forstbehörde übergebenen Waldbestandskarte als Wald dargestellten Flächen
nach Abstimmung mit der Forstbehörde nicht mehr als „Flächen mit Bindungen für
den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ gem. § 9 (1) Nr.
25 b BauGB sondern als „Fläche für Wald“ gem. § 9 (1) Nr. 18 b BauGB mit der
zusätzlichen Zweckbestimmung „Erholungswald“ i.S.d. LFoG festzusetzen.
Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, dass die
Anregung bezüglich der Einleitung von Niederschlagswasser in bestehende Waldflächen
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.16 Stellungnahme der Handwerkskammer Düsseldorf,
Schreiben vom 03.06.2014
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung der
Handwerkskammer bezüglich der noch nicht vorliegenden Schallgutachten mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.17 Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich GmbH,
Schreiben vom 27.05.2014
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Hinweis zum
Leitungsrecht zu berücksichtigen und den Bebauungsplan insofern zu ergänzen, in
dem dort wie bisher ein Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit und ein
Leitungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger verbindlich festgesetzt wird.
Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, dass die Anregungen
zur grundbuchlichen Sicherung und im Hinblick auf die Pferdehaltung in der
Wasserschutzzone mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.18 Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf
– Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 28.05.2014
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes zu folgen und einen entsprechenden Hinweis in
die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.
1.19 Kommunalbetriebe Emmerich, Schreiben vom
06.06.2014
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung in Bezug
auf die Festsetzung von „Flächen für Wald“ statt Grünflächen zu berücksichtigen
(s.a. Abwägung zu Nr. 1.15 Regionalforstamt).
Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, die Anregung
in Bezug auf die Versickerung des Niederschlagswassers zu berücksichtigen (s.a.
Abwägung zu Nr. 1.15 Regionalforstamt).
Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, dass die
Gestaltung der neu entstehenden Grünflächen im Plangebiet im Rahmen der
Erschließungsplanung mit den Kommunalbetrieben abgestimmt und Bestandteil des
zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und dem Vorhabenträger abzuschließenden
städtebaulichen Vertrages wird, so dass die Belange der Kommunalbetriebe
Emmerich i.S.d. Anregung berücksichtigt werden. Die Gestaltung dieser Flächen
ist zudem in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt, der
Bestandteil des Bebauungsplanes wird.
1.20 Kreis Kleve, Schreiben vom 18.09.2014
Untere
Landschaftsbehörde – Landschaftsschutz
Zu 1
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung zur
Eingrünung des GE-Gebietes zu berücksichtigen und im westlichen Bereich des
GE-Gebietes im Übergangsbereich zur Wohnbebauung Am Busch eine „Fläche zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ in Form einer 2-reihigen Baum- und
Strauchhecke festzusetzen, um das geplante Gewerbegebiet von der angrenzenden
Wohnnutzung abzugrenzen und visuelle Beeinträchtigungen zu mindern.
Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, dass die
Anregung zur zusätzlichen Eingrünung des Allgemeinen Wohngebietes zur
angrenzenden Bebauung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung, auf eine
Zerschneidung der Waldflächen durch Fuß- und Radwege oder die Anlage von
Entwässerungsmulden innerhalb der Waldflächen zu verzichten, zu folgen.
Zu 3
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, eine Nutzung der
Waldflächen für die Versickerung von Niederschlagswasser nicht mehr vorzusehen.
Zu 4
siehe zu 2.
Zu 5
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, innerhalb der
festgesetzten Fläche mit Bindungen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen“ die Zulässigkeit der Errichtung von Garagen und
Stellplätzen i.S.d. § 12 BauNVO und Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO
auszuschließen, so dass Beeinträchtigungen der Wurzelbereiche der Bäume durch
bauliche Anlagen vermieden werden können.
Zu 6
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die verbleibenden
Waldflächen im Bebauungsplan i.S.d. Anregung als „Flächen für Wald“ gem. § 9
Abs. 1 Nr. 18 b BauGB mit der Ergänzung „Zweckbestimmung Erholungswald“
festzusetzen.
Kreis Kleve – Untere Landschaftsbehörde –
Artenschutz
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, einen Hinweis auf die
Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Bauzeitenregelungen in den
Bebauungsplan und in die Begründung aufzunehmen.
Kreis Kleve – Untere Bodenschutzbehörde
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Bodenschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Kreis Kleve – Gesundheitsbehörde
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, in Plan und Begründung einen Hinweis auf die
eingeschränkte Errichtung von Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen
umgehen, aufzunehmen.
Untere Wasserbehörde
Zu 1 – 6
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Wasserbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu 7
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, einen Hinweis auf die
Lage des Plangebietes innerhalb der Wasserschutzgebietsverordnung in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
1.21 Kreis Kleve, Schreiben vom 24.09.2014 – Untere Immissionsschutzbehörde
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Kreises Kleve – Untere Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind,
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die vorliegende unterzeichnete
Vereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer sowie den Entwurf zum
Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, den Städtebaulichen Vertrag inklusive Anlagen weiter zu bearbeiten.
Zu 3)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. E
33/1 – Kaserne – als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden gemeinsam beraten, die Abstimmung erfolgt getrennt.
Nunmehr lässt Vorsitzender Jansen über den gemeinsam Antrag der Mitglieder Reintjes und Lindemann, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.
Mitglied Spiertz kommt um 18.05 Uhr (vor Abstimmung Top 5) hinzu.
Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Antrag der BGE-Fraktion, den nachfolgenden Prüfauftrag an die Verwaltung zu stellen, abstimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie auf dieser städtebaulichen Premiumfläche die derzeitige Planung anstelle eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters um ein Fachmarktzentrum ergänzt werden kann.
Der Antrag wird mit 6 Dafür-Stimmen, 14 Gegen-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.