Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

1.1     Bedarf an der Nutzung „Wohnen mit Pferd“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Bedarfs an der Nutzung „Wohnen mit Pferd“ mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2     Zufahrten im Plangebiet

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Thematik einer künftigen Versorgung der Pferde über die Straße „Am Busch“ mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3     Burger King im Plangebiet

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, in dem Plangebiet einen „Burger King“ anzusiedeln mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.4     Kinderspielplatz im Plangebiet

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, auf die Ausweisung eines Kinderspielplatzes im Plangebiet zu verzichten und Ausführungen zu dem bestehenden Spielplatz im Nahbereich des Plangebietes an der Ketteler Straße in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

 

1.5     Grünzug im Bereich Am Busch

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, der Grünzug im Bereich der Straße „Am Busch“ sei im B-Plan nicht dargestellt, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.6     Erhalt von Bäumen im Bereich des allgemeinen Wohngebietes

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Bäume parallel zum Borgheeser Weg (welche innerhalb des Plangebietes stehen) nicht erhalten werden sollen, da hier der Etablierung eines allgemeinen Wohngebietes mit dem Ziel der Schaffung von Baugrundstücken der Vorrang vor dem Erhalt dieser kleinflächigen Grünstruktur eingeräumt werden soll.

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, dass die im Bereich der Straßenparzelle des Borgheeser Wegs (östliche Seite), nördlich der Einmündung Am Busch, vorhandenen Straßenbegleitbäume erhalten bleiben, mit Ausnahme des erforderlichen Einfahrtsbereiches für die neue Planstraße.

 

1.7     Nebeneinander von Kaserne und Stadt in den letzten 40 Jahren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung bezüglich der Öffnung des Kasernengeländes zu den umliegenden Stadtbereichen insofern zu folgen, dass durchgehende Fuß- und Radwegeverbindungen geschaffen werden, um insbesondere eine Anbindung des Geländes an den Borgheeser Wald zu ermöglichen.

 

1.8     Einbeziehung des Bereiches Ostermayerstraße

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die umliegenden Gewerbebereiche an der Ostermayerstraße mit in das Plangebiet einzubeziehen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.9     Erschließung des Plangebietes über Klever Straße

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die an der B 220 gelegene Behelfszufahrt zum Kasernengelände könnte als zweite Zufahrt genutzt werden, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.10   Reithallenplanung wird nicht funktionieren / Wohnbebauung für gehobenen Bedarf / keine weiteren Gewerbeflächen erforderlich

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung bezüglich der nicht funktionierenden Reithallenplanung und dem nicht vorhandenen weiteren Bedarf an Gewerbeflächen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.11   Kein Baulandbedarf in Emmerich

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, kein weiteres Bauland auszuweisen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Das Kasernengelände ist Bestandteil des vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossenen Konzeptes zur bedarfsgerechten Entwicklung von Wohnbauflächen und ist entsprechend der Prioritätenliste, welche Teil des Konzeptes ist, vorrangig zu entwickeln. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, einen Hinweis hierauf in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

 

1.12   Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 13.06.2014

 

Zu 1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung zur verkehrlichen Erschließung des Plangebietes über die bereits vorhandenen städtischen Straßen zu folgen.

 

Zu 2.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, zur Verdeutlichung, dass kein Anschluss des Gewerbegebietes an die B 220 zulässig ist, der Anregung zu folgen und einen „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB i.V.m. Nr. 6.4 der PlanzV festzusetzen.

 

Zu 3.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung bezüglich des Rückbaus der Behelfszufahrt zur B 220 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 4.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung bezüglich einer nicht übersteigbaren Einzäunung des Plangebietes zur B 220 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, durch die Festsetzung einer privaten Grünfläche mit einer Tiefe von 10,0 m einen Puffer zwischen den Gewerbeflächen und der Straßenverkehrsfläche zu schaffen.

 

Zu 5.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Hinweis zu berücksichtigen und eine entsprechende Darstellung der Sichtfelder im Kreuzungsbereich Nollenburger Weg/Klever Straße nachrichtlich in den Bebauungsplan zu übernehmen.

 

Zu 6.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anbauverbotszone gemäß § 9 Abs. 1 FStrG von 20 m zur Fahrbahngrenze nachrichtlich und als Hinweis in den Bebauungsplan zu übernehmen.

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, innerhalb dieser Bauverbotszone im Entwurf des Bebauungsplans eine private Grünfläche und das Anpflanzen von Bäumen bzw. nicht überbaubare gewerbliche Bauflächen festzusetzen.

 

Zu 7.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Errichtung von Werbeanlagen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, einen Hinweis auf die Werbeverbotszone, welche identisch mit der Bauverbotszone (siehe 6.) ist, in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Zu 8.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung bezüglich möglichen Nutzungskonflikten zwischen Verkehrslärm und Gewerbelärm mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 9.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Thema Entwässerung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.13   Stellungnahme des Deichverband Bislich-Landesgrenze, Schreiben vom 16.06.2014

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.14   Stellungnahme der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Kleve-zu Duisburg, Schreiben vom 18.06.2014

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, der Anregung zur Angleichung der Bauleitplanungen in Bezug auf Handelsnutzungen zu folgen. Die Begründung zur FNP-Änderung wird auf S. 6 in Ziff. 5.4 insofern angepasst, dass der Begriff „Handelsbetriebe“ gestrichen wird.

 

1.15   Stellungnahme des Regionalforstamt Niederrhein, Schreiben vom 07.07.2014

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die entsprechend der von der Forstbehörde übergebenen Waldbestandskarte als Wald dargestellten Flächen nach Abstimmung mit der Forstbehörde nicht mehr als „Flächen mit Bindungen für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ gem. § 9 (1) Nr. 25 b BauGB sondern als „Fläche für Wald“ gem. § 9 (1) Nr. 18 b BauGB mit der zusätzlichen Zweckbestimmung „Erholungswald“ i.S.d. LFoG festzusetzen.

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, dass die Anregung bezüglich der Einleitung von Niederschlagswasser in bestehende Waldflächen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.16   Stellungnahme der Handwerkskammer Düsseldorf, Schreiben vom 03.06.2014

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung der Handwerkskammer bezüglich der noch nicht vorliegenden Schallgutachten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.17   Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich GmbH, Schreiben vom 27.05.2014

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Hinweis zum Leitungsrecht zu berücksichtigen und den Bebauungsplan insofern zu ergänzen, in dem dort wie bisher ein Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit und ein Leitungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger verbindlich festgesetzt wird.

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, dass die Anregungen zur grundbuchlichen Sicherung und im Hinblick auf die Pferdehaltung in der Wasserschutzzone mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.18   Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 28.05.2014

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zu folgen und einen entsprechenden Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

 

1.19   Kommunalbetriebe Emmerich, Schreiben vom 06.06.2014

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung in Bezug auf die Festsetzung von „Flächen für Wald“ statt Grünflächen zu berücksichtigen (s.a. Abwägung zu Nr. 1.15 Regionalforstamt).

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, die Anregung in Bezug auf die Versickerung des Niederschlagswassers zu berücksichtigen (s.a. Abwägung zu Nr. 1.15 Regionalforstamt).

Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, dass die Gestaltung der neu entstehenden Grünflächen im Plangebiet im Rahmen der Erschließungsplanung mit den Kommunalbetrieben abgestimmt und Bestandteil des zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und dem Vorhabenträger abzuschließenden städtebaulichen Vertrages wird, so dass die Belange der Kommunalbetriebe Emmerich i.S.d. Anregung berücksichtigt werden. Die Gestaltung dieser Flächen ist zudem in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt, der Bestandteil des Bebauungsplanes wird.

 

1.20   Kreis Kleve, Schreiben vom 18.09.2014

 

Untere Landschaftsbehörde – Landschaftsschutz

Zu 1

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung zur Eingrünung des GE-Gebietes zu berücksichtigen und im westlichen Bereich des GE-Gebietes im Übergangsbereich zur Wohnbebauung Am Busch eine „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ in Form einer 2-reihigen Baum- und Strauchhecke festzusetzen, um das geplante Gewerbegebiet von der angrenzenden Wohnnutzung abzugrenzen und visuelle Beeinträchtigungen zu mindern.

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, dass die Anregung zur zusätzlichen Eingrünung des Allgemeinen Wohngebietes zur angrenzenden Bebauung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 2

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung, auf eine Zerschneidung der Waldflächen durch Fuß- und Radwege oder die Anlage von Entwässerungsmulden innerhalb der Waldflächen zu verzichten, zu folgen.

 

Zu 3

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, eine Nutzung der Waldflächen für die Versickerung von Niederschlagswasser nicht mehr vorzusehen.

 

Zu 4

siehe zu 2.

 

Zu 5

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, innerhalb der festgesetzten Fläche mit Bindungen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ die Zulässigkeit der Errichtung von Garagen und Stellplätzen i.S.d. § 12 BauNVO und Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO auszuschließen, so dass Beeinträchtigungen der Wurzelbereiche der Bäume durch bauliche Anlagen vermieden werden können.

 

Zu 6

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die verbleibenden Waldflächen im Bebauungsplan i.S.d. Anregung als „Flächen für Wald“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 18 b BauGB mit der Ergänzung „Zweckbestimmung Erholungswald“ festzusetzen.

 

 

Kreis Kleve – Untere Landschaftsbehörde – Artenschutz

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, einen Hinweis auf die Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Bauzeitenregelungen in den Bebauungsplan und in die Begründung aufzunehmen.

 

 

Kreis Kleve – Untere Bodenschutzbehörde

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

Kreis Kleve – Gesundheitsbehörde

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, in Plan und Begründung einen Hinweis auf die eingeschränkte Errichtung von Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, aufzunehmen.

 

 

Untere Wasserbehörde

Zu 1 – 6

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Wasserbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu 7

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, einen Hinweis auf die Lage des Plangebietes innerhalb der Wasserschutzgebietsverordnung in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

 

1.21   Kreis Kleve, Schreiben vom 24.09.2014 – Untere Immissionsschutzbehörde

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Kreises Kleve – Untere Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind,

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die vorliegende unterzeichnete Vereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer sowie den Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Städtebaulichen Vertrag inklusive Anlagen weiter zu bearbeiten.

 

 

Zu 3)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. E 33/1 – Kaserne – als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden gemeinsam beraten, die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Nunmehr lässt Vorsitzender Jansen über den gemeinsam Antrag der Mitglieder Reintjes und Lindemann, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 

Mitglied Spiertz kommt um 18.05 Uhr (vor Abstimmung Top 5) hinzu.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Antrag der BGE-Fraktion, den nachfolgenden Prüfauftrag an die Verwaltung zu stellen, abstimmen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie auf dieser städtebaulichen Premiumfläche die derzeitige Planung anstelle eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters um ein Fachmarktzentrum ergänzt werden kann.

Der Antrag wird mit 6 Dafür-Stimmen, 14 Gegen-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.