Sitzung: 25.08.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0432/2015
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass die
Sicherung des zweiten Rettungsweges für Gebäude mittlerer Höhe im Ortsteil
Elten nicht durch die Feuerwehr gewährleistet ist, und beschließt, hierzu keine
planungsrechtlichen Festsetzungen zu treffen, sondern die Bewältigung dieser
Problematik durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf nachfolgende
bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren zu verlagern.
1.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der
Stadtwerke Emmerich GmbH zur Kenntnis und stellt fest, dass die dingliche
Sicherung von Leitungstrassen nicht Bestandteil der Bauleitplanung ist sondern
nur im Rahmen des Grundstücksverkaufes vorgenommen werden kann.
1.3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange des
Bodenschutzes durch Kennzeichnung der Fläche des gesamten Tennenplatzes nach § 9 Abs. 4 Nr. 5 BauGB im Bebauungsplan berücksichtigt
werden und die Entscheidung über Beseitigung oder Verwendung der belasteten
Materialen im Untergrund des Tennenplatzes auf der Baugenehmigungsebene
getroffen wird.
1.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Hinweise der ULB als
Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen.
1.5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die landschaftspflegerischen
Belange bezüglich des Alleenschutzes zur Kenntnis.
1.6 Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme des
Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Kenntnis.
1.7 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die
Baugebietsfestsetzungen im Bebauungsplanentwurf von Mischgebiet in Allgemeines
Wohngebiet umzuwandeln.
1.8 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplan einen
Ausschluss von Einzelhandel für die nahversorgungs- und zentrenrelevanten
Sortimente der Emmericher Sortimentsliste im Emmericher Einzelhandelskonzept
2011festzusetzen.
1.9 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplan für die
Gebiete WA 2 und WA 3 festzusetzen, dass die nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise
zulässigen „sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe“ nach § 1 Abs. 6 Nr. 2
BauNVO allgemein zulässig werden, soweit es sich um medizinische oder
medizinnahe Einrichtungen handelt und ein Mindestanteil von 20 % der
Gesamtnutzfläche in den beiden WA-Bereichen der Wohnnutzung unterliegt.
1.10 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplanentwurf
noch die Festsetzung einer maximalen Traufhöhe für die Bereiche WA 2 und WA 3
mit einem Höhenmaß von 31,70 m NHN zu treffen und es bei der unveränderten
Festsetzung des Stellplatzbereiches unter Bezugnahme auf die Ausführungen der
Verwaltung zu belassen.
1.11 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Festsetzung der 3,0
m breiten Fläche für ein Gehrecht parallel zur nordwestlichen Plangrenze bis
zur Grenze des WA-Bereiches 4 festzusetzen sowie an die Grenze zum
Kindergartengelände Emmericher Str. 15a in Höhe des rückwärtigen
Grundstückseinganges auszudehnen und das Gehrecht auf die Anlieger zu
beschränken.
1.12 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die bisherige
Festsetzung der Wegeverbindung zwischen Schulparkplatz und der Grenze des
Kindergartens bis zur Wegrechtsfläche parallel zur nordwestlichen Plangrenze
einzukürzen und erweitert gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB als mit Geh- und
Fahrrechten zur belastende Fläche festzusetzen, wobei die Fahrrechte auf die
Nutzung durch Rettungsfahrzeuge und Fahrräder zu beschränkt werden.
1.13 Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
1.14 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt aufgrund der Ergebnisse
der Verkehrserhebung vor dem Plangebiet in der Bergstraße das Verfahren auf der
Grundlage des vorliegenden Entwurfes fortzuführen.
1.15 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die Planung
keine erheblichen Gefahrensituationen für Kinder im Straßenraum hervorgerufen
werden.
1.16 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Entfernung im
Plangebiet sowie im Bereich der Parkplatzzufahrt aufstehender Bäume im
Bebauungsplan thematisiert ist und Fällgenehmigungen, bzw. Ersatzmaßnahmen im
Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanung geregelt werden.
1.17 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass mit der geplanten
Umgestaltung der Außenfläche des Grundschulgeländes an der Seminarstraße eine
Verlagerung der Sportfläche vorgesehen ist, und beschließt, weiterhin keine
Änderung des Bebauungsplanentwurfes zugunsten eines Erhaltes des Ascheplatzes
vorzunehmen
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung eine 2. öffentliche Auslegung nach §
3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vorgestellten geänderten
Bebauungsplanentwurfes durchzuführen.
Vorsitzender Jansen gibt das Ergebnis des
Ortsausschusses wieder und teilt mit, dass man der vorgeschlagenen
Vorgehensweise zustimmt. Ferner wurde an die Verwaltung der Prüfauftrag
gestellt, eine Gehwegbreite von 2,50 bis 3,00 m zu überprüfen.
Herr Kemkes erläutert, dass die Offenlage vom
18.05. bis 18.06.2015 stattgefunden hat. Seitens der Träger öffentlicher
Belange und seitens der Bürgerschaft wurden nochmals Bedenken vorgetragen, die
in der Vorlage dezidiert vorgestellt sind. Er geht nochmals auf die wichtigen
Bedenken ein, die dazu geführt haben, den Bebauungsplan anzupassen. Es wurde
angeregt, das Mischgebiet durch ein allgemeines Wohngebiet zu ersetzen. Nach
nochmaliger Prüfung ist die Verwaltung zu der Auffassung gekommen, ein
WA-Gebiet mit entsprechenden Festsetzungen (überbaubare Flächen, Ausschluss von
Einzelhandel) auszuweisen. Hinsichtlich der Flächen für das Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht wurden Anpassungen vorgenommen. Der Prüfauftrag aus dem
Ortsausschuss an die Verwaltung, die Möglichkeit zu überprüfen, ob der geplante
Fußweg von der Bergstraße zum Kindergarten in einer Breite von 2,50 m – 3,00 m
hergerichtet werden kann, hat ergeben, dass dies möglich ist, ohne dass das
Vorhaben eingeschränkt werden muss. Die Verwaltung vertritt jedoch die
Auffassung, dass eine Gehwegbreite von 2,00 m ausreichend ist. Möchte der
Ausschuss für Stadtentwicklung dem Ansinnen des Ortsausschusses folgen steht
dem jedoch nichts entgegen.
Mitglied Sloot stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen mit der Ergänzung, dass der Gehweg in einer Breite von
3,00 m ausgeführt wird.
Mitglied Spiertz teilt für die BGE-Fraktion
mit, dass man der Verwaltungsvorlage zustimmt. Dennoch stellt sich die Frage,
ob der Investor noch Interesse an dem Bauvorhaben hat. Bürgermeister Diks führt
an, dass vor Ort mit dem Antragsteller ein Ortstermin stattgefunden hat und man
durchaus erkennen konnte, dass weiterhin großes Interesse von Seiten des
Antragstellers zur Verwirklichung des Bauvorhabens gegeben ist.