Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

1.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass die Sicherung des zweiten Rettungsweges für Gebäude mittlerer Höhe im Ortsteil Elten nicht durch die Feuerwehr gewährleistet ist, und beschließt, hierzu keine planungsrechtlichen Festsetzungen zu treffen, sondern die Bewältigung dieser Problematik durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf nachfolgende bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren zu verlagern.

 

1.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich GmbH zur Kenntnis und stellt fest, dass die dingliche Sicherung von Leitungstrassen nicht Bestandteil der Bauleitplanung ist sondern nur im Rahmen des Grundstücksverkaufes vorgenommen werden kann.

 

1.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange des Bodenschutzes durch Kennzeichnung der Fläche des gesamten Tennenplatzes nach § 9 Abs. 4 Nr. 5 BauGB im Bebauungsplan berücksichtigt werden und die Entscheidung über Beseitigung oder Verwendung der belasteten Materialen im Untergrund des Tennenplatzes auf der Baugenehmigungsebene getroffen wird.

 

1.4       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Hinweise der ULB als Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

1.5       Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die landschaftspflegerischen Belange bezüglich des Alleenschutzes zur Kenntnis.

 

1.6       Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Kenntnis.

 

1.7       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Baugebietsfestsetzungen im Bebauungsplanentwurf von Mischgebiet in Allgemeines Wohngebiet umzuwandeln.

 

1.8       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplan einen Ausschluss von Einzelhandel für die nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente der Emmericher Sortimentsliste im Emmericher Einzelhandelskonzept 2011festzusetzen.

 

1.9       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplan für die Gebiete WA 2 und WA 3 festzusetzen, dass die nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässigen „sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe“ nach § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauNVO allgemein zulässig werden, soweit es sich um medizinische oder medizinnahe Einrichtungen handelt und ein Mindestanteil von 20 % der Gesamtnutzfläche in den beiden WA-Bereichen der Wohnnutzung unterliegt.

 

1.10     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplanentwurf noch die Festsetzung einer maximalen Traufhöhe für die Bereiche WA 2 und WA 3 mit einem Höhenmaß von 31,70 m NHN zu treffen und es bei der unveränderten Festsetzung des Stellplatzbereiches unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Verwaltung zu belassen.

 

1.11     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Festsetzung der 3,0 m breiten Fläche für ein Gehrecht parallel zur nordwestlichen Plangrenze bis zur Grenze des WA-Bereiches 4 festzusetzen sowie an die Grenze zum Kindergartengelände Emmericher Str. 15a in Höhe des rückwärtigen Grundstückseinganges auszudehnen und das Gehrecht auf die Anlieger zu beschränken.

 

1.12     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die bisherige Festsetzung der Wegeverbindung zwischen Schulparkplatz und der Grenze des Kindergartens bis zur Wegrechtsfläche parallel zur nordwestlichen Plangrenze einzukürzen und erweitert gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB als mit Geh- und Fahrrechten zur belastende Fläche festzusetzen, wobei die Fahrrechte auf die Nutzung durch Rettungsfahrzeuge und Fahrräder zu beschränkt werden.

 

1.13     Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

1.14     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt aufgrund der Ergebnisse der Verkehrserhebung vor dem Plangebiet in der Bergstraße das Verfahren auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes fortzuführen.

 

1.15     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die Planung keine erheblichen Gefahrensituationen für Kinder im Straßenraum hervorgerufen werden.

 

1.16     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Entfernung im Plangebiet sowie im Bereich der Parkplatzzufahrt aufstehender Bäume im Bebauungsplan thematisiert ist und Fällgenehmigungen, bzw. Ersatzmaßnahmen im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanung geregelt werden.

 

1.17     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass mit der geplanten Umgestaltung der Außenfläche des Grundschulgeländes an der Seminarstraße eine Verlagerung der Sportfläche vorgesehen ist, und beschließt, weiterhin keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes zugunsten eines Erhaltes des Ascheplatzes vorzunehmen 

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung eine 2. öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vorgestellten geänderten Bebauungsplanentwurfes durchzuführen.

 


Vorsitzender Jansen gibt das Ergebnis des Ortsausschusses wieder und teilt mit, dass man der vorgeschlagenen Vorgehensweise zustimmt. Ferner wurde an die Verwaltung der Prüfauftrag gestellt, eine Gehwegbreite von 2,50 bis 3,00 m zu überprüfen.

 

Herr Kemkes erläutert, dass die Offenlage vom 18.05. bis 18.06.2015 stattgefunden hat. Seitens der Träger öffentlicher Belange und seitens der Bürgerschaft wurden nochmals Bedenken vorgetragen, die in der Vorlage dezidiert vorgestellt sind. Er geht nochmals auf die wichtigen Bedenken ein, die dazu geführt haben, den Bebauungsplan anzupassen. Es wurde angeregt, das Mischgebiet durch ein allgemeines Wohngebiet zu ersetzen. Nach nochmaliger Prüfung ist die Verwaltung zu der Auffassung gekommen, ein WA-Gebiet mit entsprechenden Festsetzungen (überbaubare Flächen, Ausschluss von Einzelhandel) auszuweisen. Hinsichtlich der Flächen für das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wurden Anpassungen vorgenommen. Der Prüfauftrag aus dem Ortsausschuss an die Verwaltung, die Möglichkeit zu überprüfen, ob der geplante Fußweg von der Bergstraße zum Kindergarten in einer Breite von 2,50 m – 3,00 m hergerichtet werden kann, hat ergeben, dass dies möglich ist, ohne dass das Vorhaben eingeschränkt werden muss. Die Verwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass eine Gehwegbreite von 2,00 m ausreichend ist. Möchte der Ausschuss für Stadtentwicklung dem Ansinnen des Ortsausschusses folgen steht dem jedoch nichts entgegen.

 

Mitglied Sloot stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen mit der Ergänzung, dass der Gehweg in einer Breite von 3,00 m ausgeführt wird.

 

Mitglied Spiertz teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man der Verwaltungsvorlage zustimmt. Dennoch stellt sich die Frage, ob der Investor noch Interesse an dem Bauvorhaben hat. Bürgermeister Diks führt an, dass vor Ort mit dem Antragsteller ein Ortstermin stattgefunden hat und man durchaus erkennen konnte, dass weiterhin großes Interesse von Seiten des Antragstellers zur Verwirklichung des Bauvorhabens gegeben ist.