Sitzung: 25.08.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 16 0433/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beiliegenden Satzungsentwurf zur Klarstellung der
Grenzen des dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuzurechnenden
Siedlungsbereiches auf der Südseite der Straße „Hohe Sorge“ zwischen
Sternstraße und Duirlinger Straße.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied Reintjes fragt nach, warum die
Nutzungsgrenzen im Eckbereich Sternstraße/Hohe Sorge so nah an die Häuser
herangelegt wurden; der Grundstücksbereich würde sich durchaus für eine weitere
Bebauung anbieten. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Herr Kemkes antwortet, dass man das
betreffende Grundstück aus der Bebauung herausgelassen hat, da es sich
gegenüber einem noch tätigen landwirtschaftlichen Betrieb befindet. Auch im
Bereich der Leni-Braunmüller-Straße wurde ein großer Bereich aufgrund des
ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes für den Wohnbereich ausgeschlossen.
Auf Nachfrage von Mitglied Bartels teilt Herr
Kemkes mit, dass die von ihm angesprochenen Doppelhaushälften im Bereich der
Spedition nicht eingeschränkt werden. Die Untersuchungen von gewerblichen
Baugesuchen unterliegen dem Baugenehmigungsverfahren. Im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens wird die Thematik Immissionsschutz so geprüft, dass
das gesunde Wohnen in dem Bereich nicht gefährdet wird.
Mitglied Frisch verlässt um 18.25 Uhr vor der
Abstimmung die Sitzung.
Nunmehr lässt Vorsitzender Jansen über den
Antrag von Mitglied Reintjes, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.