Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beiliegenden Satzungsentwurf zur Klarstellung der Grenzen des dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuzurechnenden Siedlungsbereiches auf der Südseite der Straße „Hohe Sorge“ zwischen Sternstraße und Duirlinger Straße.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Reintjes fragt nach, warum die Nutzungsgrenzen im Eckbereich Sternstraße/Hohe Sorge so nah an die Häuser herangelegt wurden; der Grundstücksbereich würde sich durchaus für eine weitere Bebauung anbieten. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

Herr Kemkes antwortet, dass man das betreffende Grundstück aus der Bebauung herausgelassen hat, da es sich gegenüber einem noch tätigen landwirtschaftlichen Betrieb befindet. Auch im Bereich der Leni-Braunmüller-Straße wurde ein großer Bereich aufgrund des ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes für den Wohnbereich ausgeschlossen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Bartels teilt Herr Kemkes mit, dass die von ihm angesprochenen Doppelhaushälften im Bereich der Spedition nicht eingeschränkt werden. Die Untersuchungen von gewerblichen Baugesuchen unterliegen dem Baugenehmigungsverfahren. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die Thematik Immissionsschutz so geprüft, dass das gesunde Wohnen in dem Bereich nicht gefährdet wird.

 

Mitglied Frisch verlässt um 18.25 Uhr vor der Abstimmung die Sitzung.

 

Nunmehr lässt Vorsitzender Jansen über den Antrag von Mitglied Reintjes, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.