Sitzung: 27.08.2015 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Da keine Einwände gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung der vorgelegten Niederschrift erhoben werden, wird diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.