Beschlussvorschlag

 

1.    Der Rat beschließt gemäß § 4 c   EigVO, den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum   31.12.2014 festzustellen und

a)    den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

1.    Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

2.    die Einstellung eines Betrages in Höhe von 423.835,68 € in die allgemeine Rücklage  (Gewinnrücklage)

b)    den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.


 

Mitglied Tepaß stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.