Sitzung: 20.10.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Es werden keine Einwände gegen die gemäß § 21
Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung
vorgelegte Niederschrift erhoben. Somit wird diese vom Vorsitzenden und der
Schriftführerin unterzeichnet.