Herr Pankoke macht deutlich, dass er das angesprochene Vergnügungsstättenkonzept ausdrücklich begrüßt. Als Bewohner der Baustraße will er darauf aufmerksam machen, dass der Flächennutzungsplan, welcher in 1976 aufgestellt wurde, nicht mehr gültig ist. Seiner Meinung nach ist dieses Gebiet aufgrund der tatsächlichen Nutzung kein Mischgebiet sondern ein allgemeines Wohngebiet. Dieser, seiner Meinung nach, fehlerhafte Flächennutzungsplan hat aus seiner Sicht zur Folge, dass in Bezug auf die Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Betuwe ein falscher Dezibel-Wert zugrunde gelegt wird und dadurch u. U. für die Bürger entlang der Betuwe, im Bereich der Baustraße, ein materieller Schaden entstanden ist, weil Ansprüche nicht fristgemäß  eingelegt werden konnten.

Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob dieser Umstand bei der Erstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes Berücksichtigung finden kann.