Die Anfrage von Herrn Reintjes betrifft den aktuellen Schnellbrief vom Städte- und Gemeindebund NRW  bezüglich der Rückforderung von Geldzahlungen des Landes für die Straßenoberflächenentwässerung. Hintergrund ist hier, dass Bund und Land wegen ihrer Zuschusszahlung an den Herstellungskosten für Straßen innerhalb ihrer Zuständigkeit davon ausgingen, dass im Gegenzug keine Gebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen mehr zu entrichten sind. Nachdem das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2013 diese Vereinbarung für nicht erklärt hat, haben die Kommunen zum Teil für vier Jahre rückwirkend von Bund und Land Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung erhoben. Die Rückforderungen der Baukostenzuschüsse in Höhe von ca. 190 T€ sind noch strittig und Herr Gruyters schlägt vor, hier die weitere Entwicklung sowie eine Entscheidung hierzu „auf höherer Ebene“ abzuwarten.