Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 8, Enthaltungen: 0

 

Der Rat stellt die Fortführung des Projektes Neumarkt unter die Bedingung der Genehmigungserklärung  ‚Baulastvertrag’. Dieser hat binnen sechs Wochen zu erfolgen. Die Realisierung des Projektes hat sich dann an dem vorliegende Projektplan zu orientieren.

 

 


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert einleitend, dass in der Sitzung des Rates am 15.09.2015 das Thema Neumarkt kurz debattiert und der Tagesordnungspunkt mit der Prämisse an die heutige Sitzung des Rates verweisen wurde,  dass ein verbindlicher Projektplan und der unterschriebene Baulastvertrag zwischen Herrn Schoofs und Herrn Dr. Ryan zum heutigen Zeitpunkt vorliegt.

Der Projektplan liegt den Ratmitgliedern heute vor. Die Vereinbarung zum Baulastvertrag wurde am vergangenen Mittwoch von Herrn Schoofs und einem von Herrn Dr. Ryan vertretenen Rechtsanwalt  vor einem Notar unterschrieben. Herr Schoofs hat sich mit seiner Unterschrift unter diesem Vertrag gebunden. Dieser Vertrag ist in der Verwaltung einzusehen. Die Vertragsunterzeichnung wurde somit durch einen vollmachtlosen Vertreter vorgenommen und nicht von Herrn Dr. Ryan. Dazu erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass ein vollmachtloser Vertreter in Grundstücksgeschäften durchaus eine gängige Rechtsfigur ist. Dieses wird von der Stadt Emmerich täglich bei Grundstücksgeschäften angewandt und ist Gegenstand eines praktischen Tuns, wenn eine Partei des Vertrages nicht selber vor Ort sein kann.

Der Vertrag ist übersetzt, geht jetzt  nach Irland und muss von Herrn Dr. Ryan vor  einem beauftragten Notar in Irland  unterschrieben werden. Der Notar muss eine sogenannte Apostille unter seine Unterschrift setzen lassen und dann geht der Vertrag wieder nach Deutschland. Sobald dieser Vertrag beim hier zuständigen Notar eingegangen ist, ist dieser Vertrag  wirksam zustande gekommen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Genehmigungserklärung abzuwarten und mit einer entsprechenden Frist zu versehen und den weiteren Fortgang des Projektes an den den Ratsmitgliedern vorliegenden Projektplan anzubinden.

 

Mitglied Bartels  erklärt, dass er dem Vorgehen heute zustimmen würde, wenn denn dieses Verfahren nicht schon 16 Monate alt wäre. Im Mai 2014 hat Herr Schoofs mitgeteilt, dass die Abstandsbebauung zu klären ist. Er stellt kurz den zwischenzeitlichen Verlauf dar. Fakt ist, dass bis heute im Sinne einer rechtsverbindlichen Unterschrift nichts geliefert wurde. Somit ist für seine Fraktion nicht denkbar, hier eine neue Frist zu geben.

 

Mitglied Kukulies schließt sich dem Gesagten von Mitglied Bartels an. Er verweist auf den Ratsbeschluss aus der letzten Sitzung des Rates, wo beschlossen wurde, dass beide Unterschriften vorliegen müssen. Falls diese nicht vorliegen, wird heute der Austritt aus dem Vertrag beschlossen. Er stellt den Antrag, nach dem vorliegenden BGE- Antrag  zu beschließen.

 

Mitglied Hinze verweist darauf, das es gängige Praxis ist, diese Unterschrift durch einen vollmachtlosen Vertreter vorzunehmen. Er plädiert ausführlich dafür, heute so zu verfahren, wie von der Verwaltung vorgeschlagen.

 

Mitglied Ludwig erläutert auf Wunsch die Praxis einer vollmachtlosen Vertretung.

 

Mitglied Matthias Reintjes erklärt, dass er die Frist von sechs Wochen für die Beibringung der fehlenden Unterschriften befürwortet.

 

Mitglied Meschkapowitz ist der Auffassung, das im Wahlkampf gemachte Versprechen einzulösen und heute einen Schlussstrich zu ziehen. Er stimmt nicht für eine Verlängerung der Frist.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Mitglied Spiertz teilt die Verwaltung mit, dass  in der Regel übereinstimmende Willenserklärungen von zwei Parteien vorliegen. Wie diese aussehen, kann er nicht beantworten, da er bei den Vertragsverhandlungen nicht anwesend war.

 

Herr Schoofs teilt hierzu mit, dass eine  privatrechtliche Vereinbarung beider Parteien vorliegt, die von den Ratsmitgliedern eingesehen werden kann.

 

Aufgrund dieser Aussage wird die Sitzung auf Wunsch von Mitglied Spiertz von 16.30 Uhr bis 16.45 Uhr unterbrochen.

 

Mitglied Sigmund stellt nach der Sitzungsunterbrechung den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Rednerliste.

 

Nachdem der Vorsitzende die Rednerliste vorgelesen hat, lässt er über den Geschäftsordndungsantrag abstimmen.

 

Beschluss

Der Rat beschließt gemäß § 14 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein den Schluss der Rednerliste.

 

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Mitglied Tepaß ist der Meinung, dass, sollte heute eine Fristverlängerung beschlossen werden, dieses eine arglistige Täuschung und Wahlbetrug gegenüber dem Bürger ist.

 

Mitglied Kukulies zeigt Enttäuschung  über das Verhalten von Herrn Schoofs. Er hätte heute gerne von ihm gehört, wie die weitere Planung aussieht.

 

Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass in der gestrigen Ältestenratssitzung alle Details von Herrn Schoofs erläutert wurden. Dort wurden die Fragen, die in der heutigen Sitzung gestellt wurden, beantwortet.

 

Mitglied Bartels bemängelt, dass Herr Schoofs die Verwaltung regelmäßig hinreichend informiert hat und diese Informationen nicht an die Mitglieder seiner Fraktion weitergegeben wurden. Er hatte immer das Gefühl, dass seine Fraktion ein Informationsdefizit und vor allen Dingen über die Abstandsbebauung keine deutliche Informationen hatte.

 

Herr Schoofs erklärt hierzu, dass er lediglich die Aussage des Anwaltes, der Herrn Dr. Ryan in dieser Angelegenheit betreut, weitergegeben hat.

 

 

Mitglied Hinze plädiert nochmals ausdrücklich heute eine Verlängerung der Frist zu beschließen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Bartel auf geheime Abstimmung abstimmen.

 

Beschluss

Der Rat beschließt gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emerich am Rhein geheime Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis     8 Stimmen dafür  21 Stimmen dagegen  0 Enthaltungen

 

Nunmehr lässt der Vorsitzende über den Antrag von Mitglied Kukulies gemäß Beschlussvorschlag der BGE, heute keine Fristverlängerung zu beschließen, geheim abstimmen.

 

Nach der geheimen Abstimmung zählen Stadtkämmerer Siebers und Fachbereichsleiterin 1 Frau Martina Lebbing die Stimmen aus und  der Vorsitzende verkündet das Ergebnis.

 

Beschluss

Der Rat beschließt, den Ratsbeschluss vom 5. April 2011 hinsichtlich der Konzeption und Bebauung des Neumarktes durch die Firma Schoofs, Kevelaer aufzuheben.

 

Abstimmungsergebnis     8 Stimmen dafür  21 Stimmen dagegen  0 Enthaltungen

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs formuliert den Beschlussvorschlag über den nunmehr abgestimmt werden soll.

Der Rat stellt die Fortführung des Projektes Neumarkt unter die Bedingung der Genehmigungserklärung  ‚Baulastvertrag’. Dieser hat binnen sechs Wochen zu erfolgen. Die Realisierung des Projektes hat sich dann an dem vorliegende Projektplan zu orientieren.

Zu verstehen ist darunter, dass,  wenn diese Bedingung eintritt sich der Vertrag weiter fortsetzt. Sollte diese Bedingung jedoch nicht eintreten ist das Projekt am Ende und es muss auch über keinen Ausstieg mehr beschlossen werden.

 

Mitglied Reintjes stellt den Antrag, wie vom Ersten Beigeordneten vorgetragen, zu beschließen.

 

Mitglied Kukulies nimmt Bezug auf das beschlossene Ende der Rednerliste und äußert sich dahingehend, dass, hätte man sich an diesen Geschäftsordnungsbeschluss gehalten, auch die neue Diskussion über den zu fassenden Beschluss nicht mehr gemacht hätte dürfen. Er ist der Meinung, dass dieses das Problem der letzten Jahre hier am Ratstisch war, dass die Verwaltung vorformulierte und die CDU und SPD diesem zustimmte. Er hätte sich eine eigene Formulierung der Parteien heute gewünscht und nicht, dass ein CDU-Mitglied  aus der Verwaltung Verwaltungsbeschlüsse nach vorne trägt.

 

Der Vorsitzende lässt nun über den vom Ersten Beigeordneten vorgetragenen Beschluss abstimmen.