Sitzung: 19.11.2015 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 06 - 16 0492/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt
gemäß § 27 Abs. 1 und 4 und § 32
Ordnungsbehördengesetz NRW die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet
der Stadt Emmerich am Rhein, die bis zum 31.12.2020 Gültigkeit haben soll.
Der Leiter des Fachbereiches Bürgerservice und Ordnung, Herr Runge erläutert die Vorlage. Herr Runge empfiehlt den Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses allerdings den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung eine Gültigkeit bis zum 31.12.2020 habe.
Mitglied Kulka stellt den Antrag, gemäß Vorlage mit der entsprechenden Änderung der Gültigkeit bis zum 31.12.2020 zu beschließen.