Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 27 Abs. 1 und 4 und  § 32 Ordnungsbehördengesetz NRW die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein, die bis zum 31.12.2020 Gültigkeit haben soll.

 


 

Der Leiter des Fachbereiches Bürgerservice und Ordnung, Herr Runge erläutert die Vorlage. Herr Runge empfiehlt den Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses allerdings den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung eine Gültigkeit bis zum 31.12.2020 habe.

 

Mitglied Kulka stellt den Antrag, gemäß Vorlage mit der entsprechenden Änderung der Gültigkeit bis zum 31.12.2020 zu beschließen.