Sitzung: 03.11.2015 Wahlprüfungsausschuss
Da keine Einwände gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung der vorgelegten Niederschrift erhoben werden, wird diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.