Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass keiner der unter § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt und erklärt die

Wahl zum Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.09.2015 für gültig.

 


 

Mitglied Ulrich stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen