Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass keiner der unter § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt und erklärt die

Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Emmerich am Rhein vom 27.09.2015 für gültig.

 


 

Die Mitglieder Ulrich und Trüpschuch stellen den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.