Sitzung: 03.11.2015 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 01 - 16 0515/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt
fest, dass keiner der unter § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz
genannten Fälle vorliegt und erklärt die
Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters der
Stadt Emmerich am Rhein vom 27.09.2015 für gültig.
Die Mitglieder Ulrich und Trüpschuch stellen den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.