Sitzung: 03.11.2015 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 01 - 16 0514/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt
fest, dass keiner der unter § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz
genannten Fälle vorliegt und erklärt die
Wahl zum Bürgermeister der Stadt Emmerich am
Rhein vom 13.09.2015 für gültig.
Für die Tagesordnungspunkte 8 und
9 übernimmt der erste stellv. Bürgermeister Herbert Ulrich den Vorsitz der
Sitzung.
Der stellvertretende Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu
beschließen, abstimmen.
Gemäß § 46 e KWahlG darf der Bürgermeister an der Beratung und Entscheidung der Vertretung über die Gültigkeit seiner Wahl nicht mitwirken.