Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass keiner der unter § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt und erklärt die

Wahl zum Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.09.2015 für gültig.

 


 

Für die Tagesordnungspunkte  8 und 9 übernimmt der erste stellv. Bürgermeister Herbert Ulrich den Vorsitz der Sitzung.

 

 

Der stellvertretende Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 

 

Gemäß § 46 e KWahlG darf der Bürgermeister an der Beratung und Entscheidung der Vertretung über die Gültigkeit seiner Wahl nicht mitwirken.