Sitzung: 03.11.2015 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 01 - 16 0515/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt
fest, dass keiner der unter § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz
genannten Fälle vorliegt und erklärt die
Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters der
Stadt Emmerich am Rhein vom 27.09.2015 für gültig.
Der stellvertretende Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu
beschließen, abstimmen.
Nach der Abstimmung übernimmt der Vorsitzende wieder den Vorsitz.
Gemäß § 46 e KWahlG darf der Bürgermeister an der Beratung und Entscheidung der Vertretung über die Gültigkeit seiner Wahl nicht mitwirken.