Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass keiner der unter § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt und erklärt die

Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Emmerich am Rhein vom 27.09.2015 für gültig.

 


 

Der stellvertretende Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 

Nach der Abstimmung übernimmt der Vorsitzende wieder den Vorsitz.

 

 

Gemäß § 46 e KWahlG darf der Bürgermeister an der Beratung und Entscheidung der Vertretung über die Gültigkeit seiner Wahl nicht mitwirken.