Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass die o. g. Fachaufsichtsbeschwerde der BGE.Ratsfraktion betr. Pionierübungsgelände zurückgewiesen wurde. In einem dreiseitigen Schreiben legt er ausführlich dar, dass weder formale noch materielle Verstöße vorliegen. Der Landrat stellt fest, dass eine Rechtsverletzung durch den Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein für ihn nicht erkennbar und somit keine Anhaltspunkte für ein kommunalaufsichtliches Tätigwerden gegeben sind.