Mitglied Tepaß spricht das Thema an, dass seit Jahren ein größeres Gebäude an der Rheinpromenade leer steht. Weiter führt er aus, dass er die Informationen erhalten hat, dass eine Baugenehmigung erteilt wurde, die sich auf die vorhandene Statik des Gebäudes bezieht. Falls der Bauherr nun Veränderungen an dem Gebäude durchführen will, weil er zum Beispiel den Dachstuhl zu Wohnungen ausbauen will und es müssten dann Kernbohrungen durchgeführt oder Wände raus gerissen werden, die dann wiederum mit Trägern abgefangen werden müssten, hat Mitglied Tepaß die Frage, ob es zutreffend ist, dass für solche Arbeiten eine besondere Statik gemacht werden müsste und ob es ebenfalls zutrifft, das kein Statiker zurzeit so eine Statik erstellt?

 

Herr Kemkes gibt hierzu Erläuterungen. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Gebäude, für das es eine Baugenehmigung gibt, die nicht in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Das Problem liegt insofern da, dass eine Ursprungsstatik für dieses Gebäude nicht vorhanden ist und man somit nicht weiß, was im Detail an konstruktiven Elementen eingebaut wurde. Im Rahmen der Erstellung einer Statik für das Neubauverfahren fand eine Untersuchung diesbezüglich statt, somit ist eine geprüfte Statik vorhanden um statisch umsetzen zu können, was Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens ist. Das nächste Thema ist, welcher Aufwand zu bewältigen ist, um die Forderungen der Statik umzusetzen und so den Nachweis über die Standsicherheit zu erbringen. Das ist letztendlich immer eine Frage der Wirtschaftlichkeit und Kosten. So kann es sein, dass sich bei der Ausführungsplanung ergibt, dass die Kosten den geplanten Rahmen übersteigen und man dann zu dem Ergebnis kommt, an der Planung Änderungen vorzunehmen. Das wiederum führt dazu, dass das Thema einer entsprechenden Statik wieder im Raume steht. Nach dem Kenntnisstand der Stadt ist es so, dass die eigentliche Baugenehmigung vorhanden ist und mit den Bauarbeiten angefangen werden kann. Ein möglicher Grund dafür, dass die Arbeiten noch nicht begonnen haben könnte auch sein, dass im Grunde, solche Bauvorhaben erst dann wirtschaftlich sind, wenn ein gewisser Anteil der Wohnungen verkauft ist. Über solche Kenntnisse verfügt die Verwaltung jedoch nicht. Fakt ist, dass eine Baugenehmigung und eine Statik vorhanden sind, wie diese schlussendlich umgesetzt werden, liegt nicht in der Hand der Verwaltung.