Sitzung: 20.10.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Mitglied Tepaß spricht das Thema an, dass
seit Jahren ein größeres Gebäude an der Rheinpromenade leer steht. Weiter führt
er aus, dass er die Informationen erhalten hat, dass eine Baugenehmigung
erteilt wurde, die sich auf die vorhandene Statik des Gebäudes bezieht. Falls
der Bauherr nun Veränderungen an dem Gebäude durchführen will, weil er zum
Beispiel den Dachstuhl zu Wohnungen ausbauen will und es müssten dann
Kernbohrungen durchgeführt oder Wände raus gerissen werden, die dann wiederum
mit Trägern abgefangen werden müssten, hat Mitglied Tepaß die Frage, ob es zutreffend
ist, dass für solche Arbeiten eine besondere Statik gemacht werden müsste und
ob es ebenfalls zutrifft, das kein Statiker zurzeit so eine Statik erstellt?
Herr Kemkes gibt hierzu Erläuterungen. Bei
dem Gebäude handelt es sich um ein Gebäude, für das es eine Baugenehmigung
gibt, die nicht in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Das Problem liegt
insofern da, dass eine Ursprungsstatik für dieses Gebäude nicht vorhanden ist
und man somit nicht weiß, was im Detail an konstruktiven Elementen eingebaut
wurde. Im Rahmen der Erstellung einer Statik für das Neubauverfahren fand eine
Untersuchung diesbezüglich statt, somit ist eine geprüfte Statik vorhanden um
statisch umsetzen zu können, was Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens ist.
Das nächste Thema ist, welcher Aufwand zu bewältigen ist, um die Forderungen
der Statik umzusetzen und so den Nachweis über die Standsicherheit zu
erbringen. Das ist letztendlich immer eine Frage der Wirtschaftlichkeit und
Kosten. So kann es sein, dass sich bei der Ausführungsplanung ergibt, dass die
Kosten den geplanten Rahmen übersteigen und man dann zu dem Ergebnis kommt, an
der Planung Änderungen vorzunehmen. Das wiederum führt dazu, dass das Thema
einer entsprechenden Statik wieder im Raume steht. Nach dem Kenntnisstand der
Stadt ist es so, dass die eigentliche Baugenehmigung vorhanden ist und mit den
Bauarbeiten angefangen werden kann. Ein möglicher Grund dafür, dass die
Arbeiten noch nicht begonnen haben könnte auch sein, dass im Grunde, solche
Bauvorhaben erst dann wirtschaftlich sind, wenn ein gewisser Anteil der
Wohnungen verkauft ist. Über solche Kenntnisse verfügt die Verwaltung jedoch
nicht. Fakt ist, dass eine Baugenehmigung und eine Statik vorhanden sind, wie
diese schlussendlich umgesetzt werden, liegt nicht in der Hand der Verwaltung.