Mitglied Lindemann hat das Wort und erklärt, dass bezüglich des ehemaligen Geländes Wemmer und Janssen davon ausgegangen wurde, dass dort investiert wird und die Polizei Einzug hält. Hierfür war eine Vorlage vorhanden über den Verkauf eines Grundstückes in der Größenordnung von 1.700 qm an ein städtisches Unternehmen. Er habe nun die Information eines Eigentümers bekommen, dass die Polizei nicht mehr auf dem besagten Grundstück bauen und investieren will, sondern nun geplant ist, auf einem Teil des Steintorgeländes an der B 8, ein Polizeigebäude zu errichten. Weiterführend stellt er die Frage an die Verwaltung, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs trägt vor, dass es sich hierbei um ein Verfahren handelt, an dem die Stadt Emmerich am Rhein nicht beteiligt ist. Es ist vielmehr eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Auftraggeber, dem Land NRW bzw. dem Kreis Kleve und den Beteiligten an diesem Verfahren. Die Stadt wird dann involviert, wenn sie als Grundstückseigentümer oder im Rahmen einer bauplanerischen oder bauordnungsrechtlichen Fragestellung als Behörde zu beteiligen ist. Die Verwaltung hat Information darüber erhalten, dass die Emmericher Erschließungsgesellschaft als städtische Gesellschaft in diesem Verfahren nicht obsiegt hat, sondern ein anderer Bieter. Details über die weitere Planung liegen der Verwaltung nicht vor. Die Verwaltung ist erst bei bauplanerischen oder bauordnungsrechtlichen Belangen, bezüglich der Frage der Umsetzung, zu beteiligen. Das bedeutet nun für das Grundstück von ehemals Wemmer und Jansen, dass es in den Ursprungszustand zurückgesetzt wird.