Mitglied Reintjes fragt nach, wenn die Polizei ihr Gebäude auf einem anderen Grundstück als Mennonitenstraße bauen will, ob es für dieses Grundstück denn schon Planungsrecht gibt.

 

Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs antwortet, dass er nur noch mal das wiederholen kann, was er bereits Mitglied Lindemann erzählt hat. Auf die Verwaltung ist noch niemand zugekommen, der in irgendeiner Art und Weise erklärt hat, dass an dieser Stelle, von dem alle, auch die Verwaltung, nur gerüchteweise gehört haben, gebaut werden soll. Er stimmt Mitglied Reintjes zu, dass bei einer Bebauung dieses Grundstückes zunächst die Fragen nach einem vorhandenen Bebauungsplan oder 34er Situation, gibt es in der Umgebung Wohngebäude, kann man dort ein Gebäude im Sinne der Gemeinbedarfseinrichtung errichten usw. zu beantworten sind. Normalerweise sollte ein Investor so etwas vorher abklären, damit dieser sich überhaupt an einem solchen Ausschreibungsverfahren beteiligen kann.

           

Der Vorsitzende Jansen erläutert, dass es sich bei dem in Rede stehenden Grundstück nicht um das sog. Steintorgelände handelt.