Sitzung: 26.11.2015 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Da keine Einwände gegen die gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgeschriebene Niederschrift
erhoben werden, wird diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin
unterzeichnet.