Sitzung: 26.11.2015 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 0534/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,
- nimmt die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis
und
- beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 17.12.2014.
Herr Gruyters fasst die in der Begründung
dieser Vorlage dargestellte Notwendigkeit der von der Betriebsleitung
vorgeschlagenen Gebührenerhöhung der Abwassergebühren zusammen.
Ursächlich hierfür ist vor allem die
drastisch zurück gegangene Abwassermenge eines Großeinleiters. Die weitere Entwicklung in dieser Frage ist jetzt noch nicht absehbar.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass
sich die Mengenreduzierung zwar fortsetzen wird, jedoch in kleineren Schritten. Die Betriebsleitung
steht diesbezüglich zusammen mit der TWE in regelmäßigem Kontakt mit der
Geschäftsleitung der wichtigsten Großeinleiter.
Ein weiterer Grund für die
vorgeschlagene Gebührenerhöhung ist der Umstand, dass die für diesen
Betriebszweig bestehende Gebührenrücklage nahezu aufgebraucht ist.
Herr Dr. Wachs merkt an, dass von der Firma KLK neue
Produktionsanlagen angekündigt worden sind, die zu einem teilweisen Ausgleich
der verringerten Abwassermengen führen könnten.
Auf Nachfrage von Herrn Bartels
bestätigt Herr Gruyters, dass der Rückgang der Abwassermengen auch zu
technischen Umstellungen beim Betrieb der Kläranlage führt. Ein Beispiel dafür
ist der Bau einer neuen Vorklärung, die insbesondere auf die geringere Abwassermenge
Rücksicht nimmt.
Der Vorsitzende lässt über den
vorgelegten Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt Emmerich am Rhein folgende Beschlussfassung: