Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,

  1. nimmt die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis und
  2. beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein  vom 17.12.2014.

Herr Gruyters fasst die in der Begründung dieser Vorlage dargestellte Notwendigkeit der von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Gebührenerhöhung der Abwassergebühren zusammen.

Ursächlich hierfür ist vor allem die drastisch zurück gegangene Abwassermenge eines Großeinleiters. Die  weitere Entwicklung in dieser Frage ist  jetzt noch nicht absehbar.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Mengenreduzierung zwar fortsetzen wird, jedoch  in kleineren Schritten. Die Betriebsleitung steht diesbezüglich zusammen mit der TWE in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsleitung der wichtigsten Großeinleiter.

Ein weiterer Grund für die vorgeschlagene Gebührenerhöhung ist der Umstand, dass die für diesen Betriebszweig bestehende Gebührenrücklage nahezu aufgebraucht ist.

Herr Dr. Wachs merkt  an, dass von der Firma KLK neue Produktionsanlagen angekündigt worden sind, die zu einem teilweisen Ausgleich der verringerten Abwassermengen führen könnten.

Auf Nachfrage von Herrn Bartels bestätigt Herr Gruyters, dass der Rückgang der Abwassermengen auch zu technischen Umstellungen beim Betrieb der Kläranlage führt. Ein Beispiel dafür ist der Bau einer neuen Vorklärung, die insbesondere auf die geringere Abwassermenge Rücksicht nimmt.

 

Der Vorsitzende lässt über den vorgelegten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein folgende Beschlussfassung: