Sitzung: 26.11.2015 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 0538/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt
1.
den anliegenden Wirtschaftsplan
der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
für das Wirtschaftsjahr 2016
Stimmen dafür: 17
dagegen 0 Enthaltungen 0
2.
die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt
Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.
Stimmen dafür 16
dagegen 1 Enthaltungen 0
Herr Gruyters beantwortet zunächst Fragen zum vorliegenden Entwurf des
Wirtschaftsplans der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr 2016.
So möchte z.B. Herr Weicht wissen, ob mit den sulfateinleitenden Firmen
Anschlussverein-barungen getroffen worden sind. Herr Gruyters führt hier aus,
dass mit den Firmen vereinbart wurde, in 2016 eine Aktualisierung der
Berechnung vorzunehmen.
Herr Bartels fragt nach den möglichen Einsparpotentialen im
Betriebszweig Bauhof. Herr Gruyters erklärt hierzu, dass erst nach Beendigung
der Winterdienstzeit hierüber entschieden werden könnte. Vorstellbar wäre z.B.
der Wegfall von vorgesehenen Splittarbeiten.
Auf die Nachfrage von Herrn Lindemann nach der Anzahl der
KBE-Mitarbeiter verweist Herr Gruyters auf den Stellenplan im Wirtschaftsplan
2016, in dem insgesamt 49,5 Stellen ausgewiesen sind. Diese Zahl ist in den
letzten Jahren nahezu unverändert geblieben.
In diesem Zusammenhang weist Frau Hövelmann auf die Tatsache hin, dass auch Hartz-4-Kräfte regelmäßig für
Arbeiten am Baubetriebshof tätig sind. Sie möchte wissen, ob es nicht auch
möglich wäre, die in Emmerich befindlichen ca. 380 Flüchtlinge für
entsprechenden Arbeiten bzw. Praktika einzusetzen, damit diese einer sinnvollen
Beschäftigung nachgehen könnten. Herr Hinze führt hierzu aus, dass diesbezüglich
u.a. auch mit ortsansässigen Betrieben bereits Abstimmungsgespräche geführt
worden sind. Er denkt, dass man bald Ergebnisse vorlegen kann.
Herr Bartels kritisiert den im Beschlussvorschlag genannten Zinssatz für
Zahlung der Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Emmerich am Rhein. Die BGE ist
bereits seit einigen Jahren der Auffassung, dass der Satz von 7 % zu hoch sei.
Im Namen seiner Fraktion bittet er um Einsicht in die entsprechenden Verträge.
Herr Dr. Wachs erläutert, dass es keine vertragliche Grundlage für die Höhe des
Zinssatzes gibt. Es ist vielmehr ein Satz, welcher die Bestimmungen des KAG
zulässt. Falls eine Änderung herbeigeführt werden sollte, ginge dies nur über
einen entsprechenden Antrag an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein.
Auch Frau Hövelmann ist mit dieser Zahlung nicht einverstanden. Sie
kritisiert, dass man in Form der Eigenkapitalverzinsung jetzt einen hohen
Betrag an die Stadt zahlt, der dann über den erhöhten Grünflächenzuschuss
wieder zurück geholt werden soll.
Herr Spiegelhoff stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage. Der
Vorsitzende lässt über die Punkte 1. und 2. getrennt abstimmen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein
folgende Beschlussfassung: