Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt

 

1.    den anliegenden Wirtschaftsplan der  Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Wirtschaftsjahr 2016

 

Stimmen dafür:  17      dagegen  0     Enthaltungen  0

 

2.    die Vorabführung eines Betrages  in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.

 

Stimmen dafür  16       dagegen  1     Enthaltungen  0

 

 


Herr Gruyters beantwortet zunächst Fragen zum vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplans der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr 2016.

So möchte z.B. Herr Weicht wissen, ob mit den sulfateinleitenden Firmen Anschlussverein-barungen getroffen worden sind. Herr Gruyters führt hier aus, dass mit den Firmen vereinbart wurde, in 2016 eine Aktualisierung der Berechnung vorzunehmen.

Herr Bartels fragt nach den möglichen Einsparpotentialen im Betriebszweig Bauhof. Herr Gruyters erklärt hierzu, dass erst nach Beendigung der Winterdienstzeit hierüber entschieden werden könnte. Vorstellbar wäre z.B. der Wegfall von vorgesehenen Splittarbeiten.

Auf die Nachfrage von Herrn Lindemann nach der Anzahl der KBE-Mitarbeiter verweist Herr Gruyters auf den Stellenplan im Wirtschaftsplan 2016, in dem insgesamt 49,5 Stellen ausgewiesen sind. Diese Zahl ist in den letzten Jahren nahezu unverändert geblieben.

In diesem Zusammenhang weist Frau Hövelmann auf die Tatsache  hin, dass auch Hartz-4-Kräfte regelmäßig für Arbeiten am Baubetriebshof tätig sind. Sie möchte wissen, ob es nicht auch möglich wäre, die in Emmerich befindlichen ca. 380 Flüchtlinge für entsprechenden Arbeiten bzw. Praktika einzusetzen, damit diese einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen könnten. Herr Hinze führt hierzu aus, dass diesbezüglich u.a. auch mit ortsansässigen Betrieben bereits Abstimmungsgespräche geführt worden sind. Er denkt, dass man bald Ergebnisse vorlegen kann.

 

Herr Bartels kritisiert den im Beschlussvorschlag genannten Zinssatz für Zahlung der Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Emmerich am Rhein. Die BGE ist bereits seit einigen Jahren der Auffassung, dass der Satz von 7 % zu hoch sei. Im Namen seiner Fraktion bittet er um Einsicht in die entsprechenden Verträge. Herr Dr. Wachs erläutert, dass es keine vertragliche Grundlage für die Höhe des Zinssatzes gibt. Es ist vielmehr ein Satz, welcher die Bestimmungen des KAG zulässt. Falls eine Änderung herbeigeführt werden sollte, ginge dies nur über einen entsprechenden Antrag an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein.

Auch Frau Hövelmann ist mit dieser Zahlung nicht einverstanden. Sie kritisiert, dass man in Form der Eigenkapitalverzinsung jetzt einen hohen Betrag an die Stadt zahlt, der dann über den erhöhten Grünflächenzuschuss wieder zurück geholt werden soll.

 

Herr Spiegelhoff stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage. Der Vorsitzende lässt über die Punkte 1. und 2. getrennt abstimmen.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein folgende Beschlussfassung: