Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift wird ein Einwand erhoben.

Die Vorsitzende liest hierzu eine Email  von Frau Feldmann, Schulleiterin der Gesamtschule Emmerich am Rhein, vor.

Sie lautet folgendermaßen:

 

„Leider kann ich dem Protokoll nicht entnehmen, dass ich als Mitglied und als Schulleiterin der Gesamtschule an mindestens zwei Stellen deutlich geschildert habe, dass durch den Beginn mit der Phase 0 und nicht mit einer späteren Phase:

a)    diverse Vorarbeiten einfach wiederholt werden

b)    das Zeitmanagement für das nächste Schuljahr sehr eng wird

c)    das Geld vielleicht ausgegeben werde, das eher für praktische, den Schülern nutzbringende Anschaffungen eingesetzt werden könne.“

 

 

 

Frau Kulka meldet sich zu Wort und berichtet im Auftrag von Herrn Ulrich, dass der Verbleib Restklassen der Hauptschule in der Realschule nicht protokolliert worden sei. Es sollten zwei Klassen nicht in die Realschule, sondern umgekehrt die Realschule in das Hauptschulgebäude. Dies scheint jedoch nicht richtig zu sein, Frau Kulka bittet die Zeugen, die Aussage richtig zu stellen, woraufhin Herr Straetmans sich zu Wort meldet. Als Betroffener erinnert er sich an die Aussage Herrn Ulrichs. Sie sei gewesen, dass die Restklassen der Hauptschule nicht in das Realschulgebäude wechseln, sondern in ihrem jetzigen Gebäude verbleiben, um dort auszulaufen. Die Gesamtschule solle stattdessen in das Gebäude der Realschule hineinwachsen.

Es sei jedoch nie die Rede davon gewesen, dass die Realschule in das Hauptschulgebäude zieht.

 

Die Ergänzungen wurden protokolliert. Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt und von der Vorsitzenden unterzeichnet.