Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

 


 

Frau Birgit Pontzen, Schulrätin für Grundschulen vom Schulamt des Kreises Kleve, berichtet zu diesem Thema. Da es kein kommunales Integrationszentrum gibt, ist die Stelle für Seiteneinsteiger in ihrem Bereich angedockt. Es erfolgt somit lediglich eine Verteilung der schulpflichtigen Seiteneinsteiger. Die Aufgabe eines kommunalen Integrationszentrums besteht darin, die Eltern und Schüler zu beraten.

 

Es folgt eine Power Point Präsentation, in der dargestellt wird wie schulpflichtige Seiteneinsteiger an die Schulen im Kreis Kleve verteilt werden.

 

Im April 2015 betrug die Anzahl der schulpflichtigen Seiteneinsteiger 249. Mit aktuellem Datum vom 08.12.2015 ist die Zahl auf 827 angestiegen. Im weiteren Verlauf wird gezeigt wie die Zahlen in den einzelnen kreisangehörigen Kommunen verteilen. Auf die Stadt Emmerich am Rhein entfallen zum Stichtag 01.11.2015 132 Seiteneinsteiger.

 

Die Verteilung an den Grundschulen stellt sich folgendermaßen dar:

 

Rheinschule                          30

Leegmeerschule                   16

Liebfrauenschule                  10

St. Georg-Schule Hüthum      2

Michaelschule                        2

Luitgardisschule Elten            2

 

Der Grund für die unterschiedliche Anzahl der Kinder pro Schule, liegt darin, dass die Kinder zum einen wohnortnah beschult werden sollen und zum anderen darin, dass die Rheinschule mit der größten Anzahl über entsprechende Integrationsstellen verfügt.

 

Es folgt die Verteilung an den weiterführenden Schulen:

 

Europaschule                      21

Hanse–Realschule               0

Willibrord–Gymnasium       42

Gesamtschule                      8

 

Frau Pontzen betont, dass es sich bei den Seiteneinsteigern um Kinder und Jugendliche, die über keinerlei Deutschkenntnisse verfügen. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Europäischen Referenzrahmen bereits eine höhere Stufe, d.h. B oder C, erreicht haben, sind hier nicht erfasst.

 

Die Förderung der Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse erfordert in der Regel bis zu zwei Jahre  im sogenannten „DAZ“- (Deutsch als Zweitsprache) bzw. „DAF“- (Deutsch als Fremdsprache) Unterricht. Die jeweiligen Voraussetzungen und Entwicklungen können jedoch stark variieren.

Die Jugendlichen, die ca. 16 Jahre alt sind werden vorrangig an das Berufskolleg verteilt. Dort erfolgt eine weitere Beratung.

 

 

Frau Pontzen möchte besonders hervorheben, dass 148 Seiteneinsteiger an Hauptschulen unterrichtet werden, obwohl die Hauptschulen keine offiziellen Seiteneinsteigerklassen haben. Sie werden mit dem vorhandenen Lehrpersonal beschult.

Herr Straetmans ergänzt, dass dies bei Realschulen ebenso der Fall sei.

Als nächstes wird der kurzfristige Anstieg der Seiteneinsteiger verdeutlicht. Während es am 01.11.2015 noch 749 Kinder und Jugendliche waren, belief sich die Anzahl am 08.12.2015 bereits auf 827.

 

Auch die Problematik der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die dem St. Anna Stift, dem Katholischen Waisenhaus und sonstigen Einrichtungen angegliedert sind, wird thematisiert. Sie sind meist zwischen 15 und 17 Jahren alt und werden alle zur Beratung des Berufskollegs geschickt.

 

Schwierig sei es außerdem, zu entscheiden an welchen weiterführenden Schulen die Grundschüler (derzeit 367) zukünftig beschult werden sollen, da die Kapazitäten nur noch sehr gering sind. Es wurden vom MSW zwar 11 Lehrerstellen an die weiterführenden und 5 Stellen an die Grundschulen ausgeschüttet. Letztere sind jedoch leergelaufen.

 

Eine weitere Problematik besteht in der Beschulung, der Kinder, die aus den Grundschulen in die weiterführenden Schulen wechseln müssen und weiterhin „DAZ“- bzw. „DAF“-Unterricht benötigen. Aufgrund der hohen Schülerzahl und des Alters können sie nicht in der Grundschule verbleiben. Hier steht noch nicht fest, wie damit weiter umgegangen wird.

 

Frau Pontzen erklärt, dass das Verfahren zur Beschulung, bis auf kleine Abweichungen, mit allen Kommunen, so ist, dass die  Kinder zunächst an das Gesundheitsamt gemeldet und dort schulärztlich untersucht werden. Das Gutachten erhält Frau Pontzen und weist die Seiteneinsteiger den jeweiligen Schulen zu, sofern dies mit der Schule vereinbar ist.

Dieses Verfahren soll wohl geändert werden, obwohl es sich gut eingespielt hat.

Frau Feldmann fragt an, ob diese Regelung evtl. aufgeweicht wird und die Kinder auch vor der Untersuchung aufgenommen werden könnten.

Frau Pontzen erklärt, dass dies möglicherweise zukünftig so gehandhabt werden wird, kann jedoch derzeit noch keine klare Aussage hierzu treffen.

 

Frau Schaffeld teilt mit, dass ihr Kenntnisstand sei, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht am Berufskolleg beschult werden und dass ihnen dort kein Unterrichtsangebot gemacht wird. Sie möchte wissen, ob dies tatsächlich der Fall ist.

Frau Pontzen berichtet, dass es am Berufskolleg zwei internationale Förderklassen gibt, an denen auch „DAZ“- Unterricht erteilt wird. Schüler könnten aber auch weiter vermittelt werden.

 

Herr Bartels fragt nach, ob Frau Pontzen mit der Tatsache zufrieden sei, dass es im Kreis Kleve kein kommunales Integrationszentrum gibt.

Frau Pontzen erwidert, dass ein kommunales Integrationszentrum über drei Vollzeitstellen zur Beratung verfügt und diese daher nicht so erbracht werden kann.

Das Fehlen eines solchen Zentrums stellt somit einen Mangel dar. 

Herr  Bartels möchte zudem wissen, ob über die Bezirksregierung die Möglichkeit bestünde, bezüglich dieses Mangels nachzubessern.

Frau Pontzen kann dies dort nur betonen, hat jedoch selbst keinen Einfluss darauf.

 

Herr Tenbrink möchte wissen, ob es richtig ist, dass die Schulen der Stadt Emmerich am Rhein bei 132 Seiteneinsteigern ca. 6 - 7 Lehrerstellen benötigen würden und wie viele Stellen hier tatsächlich zugewiesen wurden.

Die Antwort lautet, dass die Grundschulen 3,3 Stellen durch den Kreis Kleve und die weiterführenden Schulen, d.h. in diesem Fall die Gesamtschule und das Willibrord-Gymnasium durch die Bezirksregierung jeweils 1 Stelle erhalten haben, diese stehen bislang jedoch nur auf dem Papier.

Frau McKay möchte ergänzen, dass 1 Stelle für eine Klasse nicht ausreichend ist.

 

Frau Braun bedankt sich bei Frau Pontzen und verabschiedet sie.