Kenntnisnahme(kein Beschluss)
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis
Frau Birgit Pontzen, Schulrätin für Grundschulen
vom Schulamt des Kreises Kleve, berichtet zu diesem Thema. Da es kein
kommunales Integrationszentrum gibt, ist die Stelle für Seiteneinsteiger in
ihrem Bereich angedockt. Es erfolgt somit lediglich eine Verteilung der
schulpflichtigen Seiteneinsteiger. Die Aufgabe eines kommunalen
Integrationszentrums besteht darin, die Eltern und Schüler zu beraten.
Es folgt eine Power Point Präsentation, in
der dargestellt wird wie schulpflichtige Seiteneinsteiger an die Schulen im
Kreis Kleve verteilt werden.
Im April 2015 betrug die Anzahl der
schulpflichtigen Seiteneinsteiger 249. Mit aktuellem Datum vom 08.12.2015 ist
die Zahl auf 827 angestiegen. Im weiteren Verlauf wird gezeigt wie die Zahlen
in den einzelnen kreisangehörigen Kommunen verteilen. Auf die Stadt Emmerich am
Rhein entfallen zum Stichtag 01.11.2015 132 Seiteneinsteiger.
Die Verteilung an den Grundschulen stellt
sich folgendermaßen dar:
Rheinschule 30
Leegmeerschule 16
Liebfrauenschule 10
St. Georg-Schule Hüthum 2
Michaelschule 2
Luitgardisschule Elten 2
Der Grund für die unterschiedliche Anzahl der
Kinder pro Schule, liegt darin, dass die Kinder zum einen wohnortnah beschult
werden sollen und zum anderen darin, dass die Rheinschule mit der größten
Anzahl über entsprechende Integrationsstellen verfügt.
Es folgt die Verteilung an den
weiterführenden Schulen:
Europaschule 21
Hanse–Realschule 0
Willibrord–Gymnasium 42
Gesamtschule 8
Frau Pontzen betont, dass es sich bei den
Seiteneinsteigern um Kinder und Jugendliche, die über keinerlei
Deutschkenntnisse verfügen. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Europäischen
Referenzrahmen bereits eine höhere Stufe, d.h. B oder C, erreicht haben, sind
hier nicht erfasst.
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler
ohne Deutschkenntnisse erfordert in der Regel bis zu zwei Jahre im sogenannten „DAZ“- (Deutsch als
Zweitsprache) bzw. „DAF“- (Deutsch als Fremdsprache) Unterricht. Die jeweiligen
Voraussetzungen und Entwicklungen können jedoch stark variieren.
Die Jugendlichen, die ca. 16 Jahre alt sind
werden vorrangig an das Berufskolleg verteilt. Dort erfolgt eine weitere
Beratung.
Frau Pontzen möchte besonders hervorheben,
dass 148 Seiteneinsteiger an Hauptschulen unterrichtet werden, obwohl die
Hauptschulen keine offiziellen Seiteneinsteigerklassen haben. Sie werden mit
dem vorhandenen Lehrpersonal beschult.
Herr Straetmans ergänzt, dass dies bei
Realschulen ebenso der Fall sei.
Als nächstes wird der kurzfristige Anstieg
der Seiteneinsteiger verdeutlicht. Während es am 01.11.2015 noch 749 Kinder und
Jugendliche waren, belief sich die Anzahl am 08.12.2015 bereits auf 827.
Auch die Problematik der unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge, die dem St. Anna Stift, dem Katholischen Waisenhaus
und sonstigen Einrichtungen angegliedert sind, wird thematisiert. Sie sind
meist zwischen 15 und 17 Jahren alt und werden alle zur Beratung des
Berufskollegs geschickt.
Schwierig sei es außerdem, zu entscheiden an
welchen weiterführenden Schulen die Grundschüler (derzeit 367) zukünftig
beschult werden sollen, da die Kapazitäten nur noch sehr gering sind. Es wurden
vom MSW zwar 11 Lehrerstellen an die weiterführenden und 5 Stellen an die
Grundschulen ausgeschüttet. Letztere sind jedoch leergelaufen.
Eine weitere Problematik besteht in der
Beschulung, der Kinder, die aus den Grundschulen in die weiterführenden Schulen
wechseln müssen und weiterhin „DAZ“- bzw. „DAF“-Unterricht benötigen. Aufgrund
der hohen Schülerzahl und des Alters können sie nicht in der Grundschule
verbleiben. Hier steht noch nicht fest, wie damit weiter umgegangen wird.
Frau Pontzen erklärt, dass das Verfahren zur
Beschulung, bis auf kleine Abweichungen, mit allen Kommunen, so ist, dass
die Kinder zunächst an das
Gesundheitsamt gemeldet und dort schulärztlich untersucht werden. Das Gutachten
erhält Frau Pontzen und weist die Seiteneinsteiger den jeweiligen Schulen zu,
sofern dies mit der Schule vereinbar ist.
Dieses Verfahren soll wohl geändert werden,
obwohl es sich gut eingespielt hat.
Frau Feldmann fragt an, ob diese Regelung
evtl. aufgeweicht wird und die Kinder auch vor der Untersuchung aufgenommen
werden könnten.
Frau Pontzen erklärt, dass dies
möglicherweise zukünftig so gehandhabt werden wird, kann jedoch derzeit noch
keine klare Aussage hierzu treffen.
Frau Schaffeld teilt mit, dass ihr
Kenntnisstand sei, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht am
Berufskolleg beschult werden und dass ihnen dort kein Unterrichtsangebot
gemacht wird. Sie möchte wissen, ob dies tatsächlich der Fall ist.
Frau Pontzen berichtet, dass es am
Berufskolleg zwei internationale Förderklassen gibt, an denen auch „DAZ“-
Unterricht erteilt wird. Schüler könnten aber auch weiter vermittelt werden.
Herr Bartels fragt nach, ob Frau Pontzen mit
der Tatsache zufrieden sei, dass es im Kreis Kleve kein kommunales
Integrationszentrum gibt.
Frau Pontzen erwidert, dass ein kommunales
Integrationszentrum über drei Vollzeitstellen zur Beratung verfügt und diese
daher nicht so erbracht werden kann.
Das Fehlen eines solchen Zentrums stellt
somit einen Mangel dar.
Herr
Bartels möchte zudem wissen, ob über die Bezirksregierung die
Möglichkeit bestünde, bezüglich dieses Mangels nachzubessern.
Frau Pontzen kann dies dort nur betonen, hat
jedoch selbst keinen Einfluss darauf.
Herr Tenbrink möchte wissen, ob es richtig
ist, dass die Schulen der Stadt Emmerich am Rhein bei 132 Seiteneinsteigern ca.
6 - 7 Lehrerstellen benötigen würden und wie viele Stellen hier tatsächlich
zugewiesen wurden.
Die Antwort lautet, dass die Grundschulen 3,3
Stellen durch den Kreis Kleve und die weiterführenden Schulen, d.h. in diesem
Fall die Gesamtschule und das Willibrord-Gymnasium durch die Bezirksregierung
jeweils 1 Stelle erhalten haben, diese stehen bislang jedoch nur auf dem
Papier.
Frau McKay möchte ergänzen, dass 1 Stelle für
eine Klasse nicht ausreichend ist.
Frau Braun bedankt sich bei Frau Pontzen und
verabschiedet sie.