Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der JHA nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


 

Frau Niemeck erläutert das ab 01.11.2015 in Kraft getretene Gesetz anhand einer PowerPoint-Präsentation. Es wird der starke Anstieg der Inobhutnahmen und die Verteilung auf die Bundesländer dargestellt. Deutlich sei, dass NRW die höchste Anzahl an unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA)  aufgekommen hat. Die Anzahl der Inobhutnahmen von Minderjährigen, die alleine nach Deutschland reisen, sei von 2.200 in 2014 auf aktuell über 10.000 gestiegen. Eine gerechte Verteilung auf alle Bundesländer sei bisher nicht erfolgt. Dies möchte der Gesetzgeber durch Einführung des § 42a SGB VIII, der die vorläufige Inobhutnahme regelt, ändern.

Aufgrund des neuen Gesetzes wird neben der Änderung im SGB VIII voraussichtlich zum 01.01.2016 auch ein geändertes AG-KJHG in Kraft treten.

 

Frau Niemeck zeigt auf, wie die wesentlichen Änderungen durch die neuen gesetzlichen Vorgaben im Verteilverfahren aussehen und erläutert, das an Fristen gebundene Verfahren. Nach Inobhutnahme der Jugendlichen sei innerhalb von 7 Werktagen durch das erstzuständige Jugendamt ein sogenanntes Clearingverfahren durchzuführen. Hierzu gehöre z.B. eine qualifizierte Altersfeststellung, Prüfung der familiären Hintergründe des Kindes, Bildungsstand, die Fluchtgeschichte u.w..

Im Rahmen eines anschließenden Erstscreenings werde z.B. geprüft, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, der Gesundheitszustand wird festgestellt, geprüft, ob eine Familienzusammenführung möglich ist, ob der Jugendliche evtl. während der Reise Kontakte zu Personen geschlossen hat, die jetzt auch in Emmerich wohnen u.w..

 

Es erfolgt eine Meldung an die Landesverteilstelle (Landschaftsverband Rheinland), die ihrerseits  innerhalb von 3 Werktagen an die Bundesverteilstelle (BVA) weiter melden muss. Die BVA nimmt die Verteilung auf die Bundesländer vor. Innerhalb von 2 Werktagen soll durch die BVA eine Rückmeldung an die Landesverteilstelle über den weiteren Verbleib der Jugendlichen erfolgen. Die Jugendämter, die die UMA danach aufnehmen müssen, erhalten wiederrum innerhalb von 2 Werktagen eine Mitteilung durch die Landesverteilstelle. Das ganze Verfahren soll innerhalb von 14 Werktagen abgeschlossen sein.

Der landesweite Aufnahmeschlüssel liegt z.Zt. bei 1.569. Dies bedeutet für Emmerich die Aufnahme von insgesamt 20 unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA).  

 

Das Jugendamt Emmerich betreut derzeit 20 Jugendliche. davon sind 14 afghanischer Nationalität, die weiteren kommen aus Syrien, Eritrea, Ghana und der Ukraine. Für diese Jugendlichen bleibt das Jugendamt Emmerich bis zur Volljährigkeit zuständig. Einigen wird bereits Hilfe für junge Volljährige gewährt. Aktuell leben in der Hansa-Sporthalle 2 Jugendliche im Rahmen der vorläufigen Inhobhutnahme. Das Clearingverfahren ist eingeleitet. Das Jugendamt wartet auf die Mitteilung der Landesverteilstelle zu welchem anderen Jugendamt die Zuführung der Jugendlichen erfolgen soll. 

 

Um sich auf Verhaltensweisen und ggf. Traumata der Jugendlichen einstellen zu können, sei Hintergrundwissen zum Herkunftsland hilfreich.

 

Die Mitarbeiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes, Frau Ostermeier-Hollenders trägt Informationen über  Lage, Bevölkerung, Regierungsform, Schulbildung und Bildungsstand sowie die allgemeinen Lebensumstände in Afghanistan vor.  Sie erläutert, warum derzeit viele Menschen aus Afghanistan flüchten. Dazu umreißt sie kurz den politischen Hergang in den letzten Jahrzehnten. Es sei festzustellen, dass das Vertrauen der Bevölkerung, dass sich durch staatliches Handeln oder politische Aktivitäten etwas im Land verändere, nicht vorhanden sei. Die Angst vor Gewalt, Tod und Terror sowie die nach wie vor sehr große wirtschaftliche Not sei für die Menschen nicht mehr zu ertragen. 

 

Das Bildungsniveau bei den Flüchtlingen sei sehr unterschiedlich. Es gebe gut gebildete Jugendliche wie auch 16-jährige Analphabeten.

Bei sehr vielen sei festzustellen, dass die Kinder Begeisterung zeigen, zur Schule gehen zu wollen. Schulbildung werde von den Familien als wichtig angesehen. Auch viele Erwachsene Flüchtlinge seien sehr offen für Bildungsprogramme und sehr bemüht, ihr Wissen und ihre Qualifikation zu erhöhen, da sie wissen, dass sich dadurch ihre Chancen für die Zukunft verbessern.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen.