Herr Krüger fragt nach, ob es nicht die Möglichkeit gäbe, sogenannte Blätterkörbe in den Straßenzügen aufzustellen, in denen die Anwohner dann das auf der Straße liegende Laub entsorgen könnten.

Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs erwidert, dass diese Frage innerhalb einer Straßenreinigungssatzung geregelt werden müsste. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein sehe das Aufstellen von Blätterkörben nicht vor, da diese Blätterkörbe sehr oft zweckentfremdet z. B. als Mülleimer genutzt werden. Aus diesem Grund werde in Emmerich am Rhein darauf verzichtet.