Sitzung: 15.12.2015 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 02 - 16 0568/2015
Beschlussvorschlag
Der
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 sowie die
vorgeschriebenen Anlagen werden zur weiteren Beratung an die einzelnen
Fachausschüsse verwiesen.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Verwaltung heute einen fiktiv
ausgeglichenen Haushalt vorlegt, der zur weiteren Beratung an die
Fachausschüsse verwiesen wird. Stadtkämmerer Siebers wird hierzu weitere
Erläuterungen vorlegen. Er erteilt dem Stadtkämmerer das Wort, der anhand einer
Power-Point-Präsentation den Haushalt vorstellt.
Stadtkämmerer Siebers :
„Vielen Dank Herr Bürgermeister, das waren schon recht positive Worte zu
unserem Haushalt, aber die Zahlen selbst sehen dann doch etwas schlechter aus.
Meine Damen und Herren; es ist wieder soweit, kurz vor Weihnachten,
welche Überraschung präsentiert uns der Kämmerer denn dieses Jahr?
Ich bringe es einmal auf einen Satz: Die Lage wird nicht besser. Und
dann fange ich auch sogleich an und komme zum Gesamtergebnis in der Betrachtung,
was unter dem Strich eben dann nicht über bleibt, sondern abzudecken ist.
[Folie 2 Vergleich Gesamterträge/-aufwendungen]
Zunächst die Zahlen, wo kommen wir her, wo wollten wir hin. Das Ergebnis
2014 ist ja doch entgegen der damaligen Planung positiv geworden, insbesondere
aus der Auflösung der Verfahrensrückstellung von 5,4 Mio. Euro. Das Ergebnis
2015 - zurzeit mit einer Unterdeckung von 777 T€ geplant: Aufgrund von
Steuermehrerträgen trotz höherer Aufwendungen im Bereich der Asylbewerberleistungen
und der Wohnungsunterbringung glaube ich doch, dass es ein positives Ergebnis
wird. Ich möchte mich da aber nicht drauf versteifen, ob es nachher 2 Mio. Euro
Verbesserung werden, aber ich denke, es wird so irgendwie knapp über der
schwarzen Null liegen. Das Jahr 2016 war bisher mit einem Defizit von 1,13 Mio.
€ geplant und, wie der Bürgermeister es gerade schon sagte, sind wir jetzt bei
3.560.000 €. Wie es zu dieser Verschlechterung um 2,4 Mio. € gekommen ist, dazu
möchte ich zunächst auf die Entwicklung der drei Teilbereiche unseres
Haushaltes zu sprechen kommen, der Verteilmasse, der Vorabdotierung und des
Budgets.
[Folie 3 Entwicklung Verteilmasse/Vorabdotierungen/Budgets]
Die Verteilmasse, dieser „Topf“ der auch vorne vorweg im Haushalt zu
finden ist, sozusagen der Kuchen, der verteilt wird mit 30,2 Mio. € im
Überschuss, nur eine leichte Verschlechterung, aber da komme ich später noch
einmal drauf zurück.
Die Vorabdotierungen, eigentlich eine sehr stetige Größe, die Veränderungen, es sind nicht immer ganz
genau die gleichen Zahlen, aber die spielen sich dann in 10.000 €-Bereich ab,
so dass hier in den verschiedenen Säulen die gleiche Zahl mit 4,6 abgebildet
wird.
Aber dann der dritte Bereich, die Budgets: Die Zuschussbedarfe der
Budgets mit 29,1 Mio. € in diesem Jahr sind deutlich gestiegen, und wie dieses Grafik eben auch
deutlich zeigt, der Spielraum wird eng.
[Folie 4 Aktualisierung der Planjahre]
Dass es nicht nur 2016 enger wird sondern auch in den Planjahren bis
2019 zeigt sich an dieser Übersicht. Bisher war für das Jahr 2016 - wie schon gesagt 2,1 Mio. € als Fehlbedarf
angesetzt, 3,5 Mio. € sind es geworden, also um 2,4 Mio. € verschlechtert.
Das Jahr 2017 wird nach unseren heutigen Planungen mit einer weiteren
Verschlechterung um 1,7 Mio. € auf 2,0 Mio. € Fehlbedarf ansteigen. Das Jahr
2018 wird nicht mehr strukturell ausgeglichen sein, sondern sich um 2,3 Mio. €
verschlechtern und das Jahr 2019 weist z. Zt einen Fehlbedarf von 387 T€ aus.
Insgesamt eine Gesamtverschlechterung von 6,8 Mio. €.
[Folie 5 Entwicklung Produkte der Verteilmasse für 2016]
Ich möchte jetzt tiefer in die einzelnen Bereiche des Haushalts
einsteigen.
Zunächst auf die Verteilmasse, also quasi den zu verteilenden Kuchen.
Die Gesamtverteilmasse weist einen Überschuss von 30,2 Mio. € aus. Wir haben
hier fünf Teilbereiche. Zunächst das Produkt Krankenhäuser. Das hat mit unserem
örtlichen Krankenhaus nichts zu tun, das ist eine Umlage, die wir an das Land
zahlen müssen und hängt ab von den Einwohnerzahlen. Das Land finanziert damit
im gesamten Land diverse Investitionsmaßnahmen an Krankenhäusern.
Der zweite Bereich, das Produkt Versorgung, das ist das EGD-Produkt,
also der Stadtwerke-Holding. Hier haben wir es doch mit einer deutlichen
Verschlechterung zu tun im Jahre 2015. Normalerweise setzt sich dieses,
abgesehen von Kleinbeträgen, eben aus der Ausschüttung der EGD-Holding an die
Stadt - durchschnittlich hatten wir 1,3 Mio. € angesetzt plus
Konzessionsabgaben in Höhe von 1,6 Mio.
€. Aus dem bekannten Austritt aus dem GEKKO-Projekt, das wissen Sie alle, dass
der Jahresabschluss 2015 in der Gesamtholding kein positives Ergebnis haben
wird und auch für das nächste Jahr keinerlei Ausschüttung zu erwarten ist.
Letztlich bleiben in diesem Produkt nur diese 1,62 Mio. € über aus den
Konzessionsverträgen.
Der dritte Bereich der
Entsorgung, das sind die Technischen Werke Emmerich, der setzt sich zusammen
aus den 1,4 Mio. € aus der Gewinnausschüttung, die eigentlich eine recht
konstante Größe im Bereich der TWE ist, und der Eigenkapitalverzinsung für die
früheren städtischen Abwasserinvestitionsausgaben von 982 T€ jährlich.
Die Steuern, Zuweisungen und Umlagen, mit 27,9 Mio. € Überschuss der
größte Posten in der Verteilmasse. Die Ertragsseite ist ein wenig besser
geworden als ursprünglich geplant: In der Gewerbesteuer sind es 400 T€ mehr als
bisher geplant, insgesamt 700 T€ mehr zum Vorjahresansatz. Beim Anteil an der
Einkommensteuer weitere Verbesserungen von 300 T€ und beim Anteil an der Umsatzsteuer 145 T€ mehr.
Im Aufwand andererseits folgt natürlich auf eine höhere Gewerbesteuer auch eine
höhere Gewerbesteuerumlage, mithin 80 T€ mehr. Die allgemeine Kreisumlage 800
T€ mehr, die Umlage für das Förderzentrum einschl. der Abrechnung 2015 als
besondere Umlage mit dem Kreis 94 T€ und beim ÖPNV sind es auch noch einmal 10
T€ mehr.
Der letzte Bereich, die sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - „großer
Titel“, aber eigentlich eher klein - wieder ein Zuschussbedarf, weil sich in
diesem Produkt insbesondere die Kreditzinsen für die aufgenommenen
Investitionskredite als auch für die Kassenkredite befinden; in diesem Jahr
sind 25 T€ für Kassenkreditzinsen eingeplant.
[Folie 6 Bedeutende Ertragspositionen]
Hier bei den bedeutenden Ertragspositionen sehen Sie, wie schwankend
unsere großen Ertragspositionen sind. Der Anteil an der Einkommensteuer,
eigentlich eine recht gute Entwicklung, wieder mit 11,3 Mio. €, das ist eine nicht zu verachtende Größe in
unserem Haushalt.
Die sonstigen Steuern und Abgaben: Wir haben für 2016 keine Steuererhöhungen
bei unseren Grundsteuern vorgesehen, aber ab 2017. Wir haben ab 2017 eingeplant
eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 460 %, wir kommen von
440 % und das macht dann jährlich 230 T€
aus. Letztendlich in der Gesamtplanung bis 2019 sind es dann also über
600 T€, die dann doch noch zum Haushaltsausgleich führen werden. Wir haben im
vergangenen Jahr, also für das Jahr 2015, den Hebesatz für die Grundsteuer A
und B erhöht, weil ja auch das Land sehr
deutlich die fiktiven Hebesätze erhöht hatte. Die Erhöhung ist für 2016 im
Gemeindefinanzierungsgesetz weitergegangen, der fiktive Hebesatz für die
Grundsteuer B liegt nicht mehr bei 423 sondern jetzt bei 429 % und bei der
Gewerbesteuer ist er auch um weitere 2 Prozentpunkte angehoben, selbst bei der
Grundsteuer A auch noch einmal um 3 %-Punkte, insgesamt muss man feststellen,
die neuerliche Erhöhung der fiktiven Hebesätze haben uns für das Jahr 2016
wieder 110.000 € gekostet, an unserem Plus, was wir uns eigentlich durch unsere Strategie sichern wollten.
Die Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen, die schwarze Linie, die
Planung von 2015 mit 1,2 Mio. € war
nicht zu halten, das wissen Sie auch aus dem Ergebnis der EGD, das ja nur noch wenige 300 T€ aus dem Ergebnis 2014
in 2015 geflossen. Im Jahre 2016, die letzte Zahl mit 0,5 Mio. €, da waren wir vorhin auch schon
einmal, ist dann nur noch das Ergebnis aus der TWE.
Die Schlüsselzuweisung: das ist eigentlich ein ständiges Auf und Ab. Das
sind natürlich Dinge, die kommen manchmal schon überraschend, was sich da so
tut, in der Bemessung der Schlüsselzuweisung.
[Folie 7 Vergleich GFG 2016 zu 2015]
An dieser umfangreichen Darstellung kann man erkennen - und diesen
Vortrag bekommen Sie nachher eingestellt in Ihr IPad – und zeigt deutlich, wie
die unterschiedlichen Teilansätze bewertet werden und was dabei herauskommt.
Wenn ich hier die unteren beiden Zeilen sehe, die vorletzte, die
Steuerkraftmesszahl ist um 4,3 Mio. € gestiegen, das hieße normalerweise, die
Schlüsselzuweisungen würden um rd. 4,3 Mio. € sinken. Tatsächlich sind die
Schlüsselzuweisungen aber nur, wie man darunter in der letzten Zeile sieht, um
1,1 Mio. € gesunken Und woran liegt das, dass wir nur 1,1 Mio. € weniger
bekommen haben, als im Vorjahr? Weil die Bemessung – siehe im oberen Teil der
Tabelle - die Teilansätze sich deutlich verändert haben. Der Schüleransatz
dort ist natürlich gewichtig, die Anzahl
der Ganztagsschüler und Halbtagsschüler. Die Ganztagsschüler-Gewichtung wird
zwar auch immer schwächer, aber
letztendlich haben wir auch wieder mehr Ganztagsschüler, so dass bei
diesem Teilansatz mehr herumkommt. Also
diese Veränderung von gewichteten 191 Schülern machen in der Berechnung der
Schlüsselzuweisung allein schon 123 T€ zuerkannter Finanzbedarf aus.
Die nächste Zeile, der Soziallastenansatz, hier Sehen Sie es deutlich.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften wird statt 15,76fach jetzt 17,63fach
gerechnet. Die Anzahl der Fälle war im
Vorjahr 1.249, jetzt sind es 1.320, die da zugrunde liegen. Die Steigerung der
gewichteten Bedarfsgemeinschaften, diese
3.729 macht immer mit dem Grundbetrag multipliziert 2,4 Mio. € aus. Das ist
letztendlich trotz höherer Steuerkraft der Grund, warum die
Schlüsselzuweisungen nicht im gleichen Maße gesunken sind, weil man uns hier
einen höheren Bedarf zuerkannt hat, der sich insbesondere aus dem
Soziallastenansatz ergeben hat.
[Folie 8 Entwicklung Gesamtansatz im GFG 2012-2016]
In dieser Tabelle sieht man es auch noch in Balkenform, wie diese
Schwankungen zustande gekommen sind.
[Folie 9 Entwicklung Gesamtansatz im GFG 2012-2016]
Der obere Teilansatz, der der Einwohnerzahl, in diesem Jahr mit 101,0 gewichtet, im vorigen Jahr war es
101,1, da die Einwohnerzahl aber insgesamt gestiegen sind, kommt da ein etwas
besserer Wert heraus. Aber von großer Bedeutung ist halt der
Soziallastenansatz, diese orangerote Linie. In dem Jahr 2011 wurden die
Bedarfsgemeinschaften 9,5fach gerechnet, im Jahre 2012 wurden sie 15,3fach,
ebenso im Jahre 2013, gerechnet. Dann wurde wieder nur 13,85fach gerechnet. Dann sind sie 2015 wieder 15,76fach gerechnet
und jetzt werden sie 17,60fach gerechnet. Das sind deutliche Schwankungen und
ich habe keine Vorstellungen, wie das im nächsten Jahr aussehen wird. Das sind
natürlich auch die Risiken, in der Finanzplanung, ob es im nächsten Jahr wieder
eine Gewichtung von 17,6 wird. Die grüne Linie bei dem Zentralitätsansatz, das
sind die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, schwanken dann auch,
Gewichtungen mal zwischen 0,65 %, dann sind es 0,46, dann 0,48 und 0,52 %. Bei
den Schülerzahlen, die untere Linie, wurden im Jahre 2013 die Halbtagsschüler
mit 70 % gewichtet wurden, die Ganztagsschüler mit 333 %, ein Jahr später die
Ganztagsschüler nur noch mit 202 % und die Halbtagsschüler mit 62 %, dann sind
die Halbtagsschüler auf 85 % wieder gestiegen und die anderen wieder auf 232 %,
jetzt sind es 85 % für die Halbtagsschüler, wie im vergangenen Jahr, und 215 %
für die Ganztagsschüler.
[Folie 10 Gesamtansatz im GFG 2012-2016 -veredelte Einwohnerzahl-]
Daraus kommt dann so ein Gemisch des ganzen Bedarfes zusammen, es ist
hier ein Unterschied von 4.442, auf diese 61.673 wird dann der Grundbetrag
angerechnet.
[Folie 11 Schlüsselzuweisung nach dem GFG 2012-2016]
In diesem Jahr liegt der Grundbetrag nach der zweiten Modellrechnung bei
651 €, 648 € waren es im vergangenen Jahr. Dann ergeben sich hier die 40,163
Mio. €, das ist die Ausgangsmesszahl,
der zuerkannter Finanzbedarf, 3,1 Mio. € mehr als die 37,108 Mio. € im Vorjahr. Die Steuerkraft ist
mit 29,7 Mio. € um 4,3 Mio. € höher und die Schlüsselzuweisungen sind zwar
niedriger, aber letztendlich ist dieser gesamte rote Balken deutlich höher und
deswegen kommen die relativ hohen Schlüsselzuweisungen dabei heraus.
[Folie 12 Entwicklung Gewerbesteuer]
Die Entwicklung der Gewerbesteuer ist immer relativ schwierig. Der
Basisbetrag der Vorauszahlung ist aufgrund der Vorauszahlungen, die für das
laufende Jahr feststehen und unter Anpassung an die Orientierungszahlen relativ
gut zu prognostizieren. Aber die Frage, was ist mit den Vorjahren, was kommt an
Nachveranlagung ggfs. auch Erstattungen? Meistens ergibt sich das recht spät im
Jahr. Ich sage mal, für dieses Jahr ist unser Ansatz eigentlich bis Oktober
auch nur auf dem Ergebnis aus dem Ansatz geblieben und hat sich erst jetzt in
den letzten zwei Monaten verbessert.
[Folie 13 Verhältnis Gewerbesteueraufkommen zu Schlüsselzuweisung]
Letztendlich muss man wissen, höheres Gewerbesteueraufkommen – zusammen
mit allen anderen Steuereinnahmen -
bewirkt natürlich auch geringere Schlüsselzuweisungen in Folgejahr. Von
daher hierzu eine sehr vorsichtige Prognose. Insgesamt über die Jahre sehe ich
die Gewerbesteueransätze als relativ hohe Ansätze an. Auch aufgrund des hohen Steueraufkommens in
den vorigen Jahren bin ich entsprechend vorsichtig mit den Prognosen für die
Schlüsselzuweisungen in der Planung geblieben, leicht heruntergehend, weil sich
die Steuererträge ja hier eher positiv verbessern.
[Folie 14 Umlagegrundlagen und Kreisumlage]
Schlüsselzuweisungen und Steuerkraft, das sind die Umlagegrundlagen für
die Kreisumlage. Da die Kommunen, nicht nur wir, sondern alle anderen
eigentlich auch, eine deutlich höhere Steuerkraft haben und dann trotzdem dann
auch noch höhere Schlüsselzuweisungen bekommen, ist diese Säule, diese große
hellblaue, die Umlagegrundlage für die Kreisumlage dann nicht nur für uns
gestiegen, sondern insgesamt auch für den Kreis gestiegen. Von daher hat der
Kreis selbst aus den Umlagegrundlagen allein 4,6 Mio. € mehr von den
kreisangehörigen Gemeinden, aus eigenen Schlüsselzuweisungen auch noch einmal
4,3 Mio. € mehr, so dass der Hebesatz jetzt, der ist bei der Einbringung vorige
Woche im Kreistag verkündet worden, leicht gesunken ist auf 31,71 %, also 0,29
%Punkte weniger, bei der Größenordnung bei uns macht das natürlich dann
trotzdem schon einen ansehnlichen Betrag von 113.000 € aus.
[Folie 15 Entwicklung Produkte der Vorabdotierungen]
Nun verlasse ich den großen zu verteilenden Kuchen und komme zu den
Vorabdotierungen, das sind die Bereiche des Haushaltes, die einen
Zuschussbedarf ausweisen, aber letztlich kein Fachbereich direkt hinter steht
und deswegen dann auch weniger steuernd einwirkt.
Der erste Bereich, „Personalrat“, das sind Personalkosten des teilweise
freigestellten Personalratsvorsitzenden, dann gehören da noch ein paar kleiner
Ansätze dazu, die alle Mitarbeiter betreffen, wie z. B. Gesundheitsförderung,
Nachrufe, u.ä., eben was alle betrifft.
Die Kultur und Wissenschaft ist überwiegend das Produkt für den
Eigenbetrieb KKK. Es weist einen höhere Zuschuss von 846 T€ auf gegenüber von
815 T€ im Vorjahr. Das hängt zum Teil davon ab, dass die Zahlen schwanken, je
nachdem wie hoch die von uns
übernommenen Zuschüsse für die investiven Maßnahmen für den Eigenbetrieb sind,
das sind mal 5.000 €, mal 7.000 €. In diesem Jahr insbesondere haben wir die
Kosten von 5.000 € für die Hansebeteiligung und -veranstaltung aus dem alten
Fachbereichsbudget 013 in den Eigenbetrieb KKK verlagert und in den Beratungen
zum Wirtschaftsplan KKK im
Kulturausschuss haben Sie schon verfolgen können, dass wir einen
Auszubildenden in der Stadtbücherei einstellen und wir diese Personalkosten aus
dem städt. Haushalt zusätzlich übernehmen, das sind 7.000 € im Jahr 2016.
Weiter die überlappenden Kosten für die Neueinstellung und Einarbeitung, die
die ganze Technik des Stadttheaters erfordert, durch den Hausmeister, das sind
noch einmal zusätzliche doppelte Kosten von 16.000 €, die wir auch aus unserem
Haushalt übernehmen. Neben KKK ist die Zuweisung für das PAN auch in diesem Produkt enthalten, das ist ein indizierter Zuschuss,
der steigt dann jährlich zwischen 400 €
und 500 €.
Produkt Wirtschaftsförderung und Tourismus: Das ist das Produkt für den
Betriebskostenzuschuss an die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft
der Stadt Emmerich am Rhein GmbH und
natürlich auch für andere Gesellschaften, die wir haben, ob das der
Zuschussbedarf ist an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Kleve, der ja
auch jetzt indiziert wird und in diesem Jahr um 1.278 € steigt. Das
Technologiezentrum in Kleve wird von uns mit 2.557 € jährlich bezuschusst.
Ansonsten sind in gesamten Produkt auch Schwankungen enthalten, z.B. aus
sonstigen Zuschüssen, mal höher oder niedriger. Wir haben 2016 rd. 30.000 €
weniger gegenüber dem Plan 2015; das
waren 2015 die Sonderzuweisungen zu der Weihnachtsbeleuchtung in
Elten mit 3.000 € als auch mit 30.000 €
für die Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt Emmerich.
Das Produkt der sonstigen wirtschaftlichen Einrichtungen ist der
Betriebskostenzuschuss an die Kommunalbetriebe Emmerich. Basiszuschuss ist
3.255.000 €, der sich alljährlich um 30.000 € erhöht. Dass der
Betriebskostenzuschuss insgesamt dennoch im Vergleich zum Vorjahr weniger ist,
liegt daran, dass wir in diesem Jahr keine Sondermaßnahmen mit aufgenommen
haben; im vergangenen Jahr gab es 70.000 € extra für die Herrichtung des
Kreisverkehrs an der Stadtweide.
[Folie 16 Entwicklung wesentlicher Budgets]
Hier haben wir dann den dritten, den großen Bedarf, die Zuschussbedarfe
der Fachbereichsbudgets. Da sind auch die Stabsstellen enthalten. Ich
zeige Ihnen hier nur die großen Budgets.
Die Details - wir haben Ihnen ja die Systematik der Haushaltsplanberatungen ein
wenig geändert – werden Ihnen die Fachbereiche in den Fachausschüssen noch vorstellen;
wir wollen das heute nicht überfrachten. Sie sehen das auch in der Vorlage in
der Beschlussfolge, wir haben eine zweite HFA-Sitzung eingeschoben.
Nennen möchte ich das Budget 300 „Immobilien“, es steigt um 600 T€.
Darin enthalten sind insbesondere 400 T€ Mehraufwand für die Mietaufwendungen
für die Unterkünfte der Flüchtlinge, die Wohnungen, als auch 100 T€ für die
Bewirtschaftungskosten dieser Unterkünfte.
Das Budget des Fachbereiches 4 „Jugend, Schule, Sport“, ich sage
wahrscheinlich jedes Jahr das gleiche, macht mir große Sorgen, da doch der
Zuschussbedarf immer höher wird,
insbesondere im Bereich im stationären und ambulanten Bereich. Das heißt nicht
unbedingt, dass die Fallzahlen immer steigen, die erbrachten Leistungen durch die Träger und
Organisationen, die diese Maßnahmen dann durchführen und auch die
Heimunterbringung sind Kosten, die vor allen Dingen auch ständig steigen. Hier
haben wir dann 700 T€ Mehrbelastung zu verzeichnen, als wir es eigentlich
erhofft hatten.
Das letzte Fachbudget 700 „Arbeit und Soziales“ weist eine Steigerung
der bisherigen Planung um 400 T€ auf, eine ganz schwierig zu kalkulierende
Position, Herr Sterbenk wird meine Auffassung teilen. Die Frage ist, wie viele Asylbewerber sind tatsächlich
da? Welche Anzahl legen wir hier zugrunde für unsere Berechnung? Dann die
Diskussion, was zahlt Bund oder Land? Was bleibt vom Bund beim Land hängen und
kommt nicht bei uns an? Die Zahlen schwanken ja auch, das Ganze ist natürlich
auch schon einen Monat her, unser Haushaltsentwurf. Von daher, welche
Flüchtlinge werden noch angerechnet, welche Zahlen zu welchem Stichtag, das ist
eine ganz schwierige Materie, da ganz konkrete Zahlen zu benennen. Wir haben
insgesamt für dieses Jahr an Zuwendung zu der Unterbringung und für die Leistungen der Asylbewerber 3
Mio. € eingesetzt. Wenn die Zahl der Flüchtlinge doppelt so hoch wird, ob wir
dann 6 Mio. € bekommen, weiß ich auch nicht. Dieser Bereich ist ständig im
Fluss und werden wir natürlich auch weiter verfolgen müssen. Wie ich schon
sagte, eine unsichere Größe, auch
negativ betrachtet für unseren Haushalt.
[Folie 17 Entwicklung Jahresergebnisse / Ausgleichsrücklage]
Wie sieht es für die Zukunft aus? Welche Reserven sind noch da? Hier
also die Übersicht über die Ausgleichsrücklage. Das Gelbe sind die Bestände,
das Rote sind die Entnahmen der Jahresabschlüsse und das Grüne, wenn wir doch
einmal Überschüsse zuführen konnten. Insgesamt haben wir bis 2015 11,5 Mio. € entnommen und 3,6 Mio. €zugeführt.
Für die weiteren Jahre würden wir 7,6 Mio. € wieder entnehmen müssen und wir
wären dann am Ende 2019 bei einem Rücklagenbestand in Höhe von 1.097.000 €. Das
ganze Zahlenwerk berücksichtigt natürlich nicht die im Raum stehenden Anträge
auf Erhöhungen verschiedener Ansätze, ob das die Erhöhung für die Pflege der
Grünflächen ist, ob das das Thema
Wirtschaftsförderer ist und das sind natürlich auch Beträge, die wir sicherlich
nicht nur in einem Jahr, ich sage mal 100 T€ dabei packen, dann wird es nachhaltig,
dann sind es in vier Planungsjahren gleich 400.000 €. Von daher sehe ich diese Rücklage, diese
Ausgleichsmöglichkeiten doch deutlich schmelzen.
[Folie 18 Vergleich Gesamtein-/auszahlungen (Finanzergebnis)]
Ein kurzer Blick auf die zweite Säule des NKF, die Finanzein- und
–auszahlungen. Der Mittelabfluss unserer liquiden Mittel liegt eigentlich immer
etwas schlechter, als unser Ergebnis. Da liegt an Abschreibungen, an
Investitionen, an Ein- und Auszahlungen, Zuführung und Entnahme von
Sonderposten, Rückstellungen usw. Ich erinnere, das Ergebnis 2016 war -3,5 Mio. €, das Finanzergebnis -3,8 Mio. €
und somit um 311 T€ schlechter.
[Folie 19 Investitionsmaßnahmen]
Die Investitionsmaßnahmen im Jahre 2016 mit 9,3 Mio. € angesetzt, davon
entfallen allein auf Flüchtlingsunterkünfte, Erwerb von Häusern, Herrichtung
dieser Objekte - sofern es investiv wird - und sonstige Objekte 2,4 Mio €. Die
Tackenweide ist leicht verschoben, der
Plan 2015 wird im Ergebnis niedriger ausfallen. Wir haben weitere 1,2 Mio. €
jetzt im Jahr 2016 für den Neubau Gebäudes an der Tackenweide drin. Wir haben
1,5 Mio. € für Bahnübergangsmaßnahmen veranschlagt, die Kerstenstraße läuft ja
schon. Und 230 T€ sind auch wieder für
Feuerwehrfahrzeugen enthalten. Dieses muss natürlich alles auch bezahlt
werden und im investiven Bereich bezahlen wir das dann nicht durch
Kassenkredite sondern durch investive Kreditaufnahmen.
[Folie 20 Entwicklung Saldo Finanzplanung/Schuldenstand]
Im Haushaltsplan 2015 war die Kreditermächtigung 3,006 Mio. €. Weil eben
manche Projekte verschoben wurden, sind wir jetzt auf den Betrag von 361 T€,
den wir wohl zum Jahresende 2015 aufwenden werden oder übertragen müssen für
laufende Investitionsmaßnahmen. Da in den Vorjahren auch die Kreditaufnahmen
weniger wurden, hat sich letztlich durch die Tilgung, die immer größer wurde,
auch der Gesamtschuldenstand – die obere blaue Linie – verringert. Jetzt steigt sie erst mal an durch höhere
aufzunehmende Kreditaufnahmen zur Finanzierung weiterer Investitionen.
[Folie 21 Entwicklung Kassenkredite]
Die Kassenkredite finanzieren bekanntlich unser Ergebnis. Wir haben in
der Eröffnungsbilanz 12 Mio. € Bestand Ausgleichsrücklage gehabt. Wir haben
vorhin auf den Schaubildern gesehen, wie diese langsam dahin geschmolzen ist,
was wir da alles in den Jahren entnommen haben. Diese rd. 9 Mio. € netto, die
da weggegangen sind, zu dem die 5,4 Mio. € aus der Auflösung der
Verfahrensrückstellung der vergangenen
Jahre, sind keine liquiden Mittel, die nutzen zwar um die Vorjahre
auszugleichen, formal auszugleichen. Geld ist dadurch jedoch nicht vorhanden,
so dass wir diese fehlenden Geldmittel eben durch Kassenkredite, im privaten
Bereich sind das die Überziehungskredite der Banken auf dem Girokonto,
finanzieren. Gäbe es dieses Produkt der Ausgleichsrücklage nicht, das können
Sie deutlich sehen, wir hätten seit Jahren defizitäre Haushalte. Da hätten wir
an verschiedene Ansätze deutlicher herangehen müssen. Wir wären dann
wahrscheinlich schon im Haushaltssicherungskonzept gewesen, wenn es dieses
Konstrukt nicht gäbe, denn das sind Summen, die laufen auch in diesem Fall auf.
Die 5,2 Mio. € aus dem Jahr 2010, es sind hier immer die Jahresendstände, die
natürlich übertragen wurden. Die 5,0 Mio. € waren dann auch in 2011 abgebaut
und Ende 2011 mussten keine neuen Kassenkredite vorgetragen werden. In 2013
haben wir aber 8 Mio. € am Jahresende als Bestand gehabt, diese wurden dann
wiederum vorgetragen, und das Jahresende 2014 hatte nur noch einen
Kassenkreditbestand von 7,9 Mio.€. Das Jahresende
2015 – von den 7,9 Mio. des Jahres 2014 habe wir noch einen Bestand von 5 Mio.,
den wir nicht abbauen konnten plus neuer Kassenkredite aus diesem Jahr von 2,6
Mio. € sind zusammen 7,6 Mio. €, die wir
für 2016 vortragen und d. h. 2016 ist zum ersten Mal ein Jahr, in dem auch ein
Kassenkreditvolumen aus dem Vorvorjahr noch mit geschleppt wird. Das wird sich
in meinen Augen so fortsetzen, dass wir aus Vorvorjahren Bestände mitschleppen,
denn wenn wir dieses nicht hätten, müssten wir tatsächlich über die
Finanzrechnung ein Plus von 5 Mio. € machen. Aber selbst da sind wir schon
jetzt mit 3,8 Mio. € im Minus. Wo bekommen wir zusätzlich Liquidität her,
bestimmt nicht, wenn wir zusätzlich Investitionen tätigen oder Grundstücke
erwerben, wir müssten sie schon eher verkaufen, da würde Geld einfließen; das
Letztere eigentlich nur am Rande. Ich sehe die Lage lange anhaltend, dass wir
diese Dinge vorschleppen. Natürlich ist
das z. Zt. ein gewisses Risiko, die Gemeindeprüfungsanstalt hat das ja auch in
dem Bericht bemerkt. Wir haben zurzeit Zinssätze in der Regel von unter 0,1 %.
Wir haben trotzdem in diesem Jahr 19.000 Euro an Zinsen zahlen müssen. Wenn da
natürlich der Zinssatz schon nur auf mehr als bei 0,5 % liegt, dann sind wir
schon bei einem Vielfachen. Dann würden natürlich auch die Belastungen, gerade
wenn man diese vorträgt, in den Hunderttausenderbereich laufen und dann wird
das schon schmerzhaft für unsere Ergebnisrechnung.
Hier auch noch einmal dargestellt, wie der Verlauf in den einzelnen
Jahren ist, welche Höchstbestände wir maximal haben zu bestimmten Zeiten.
Meistens ist das so im Sommer der Fall.
Wie Sie auch jetzt sehen, aktuell 7,6 Mio. € Bestand der Kassenkredite. Der
Höchstbestand war in diesem Jahr schon einmal 11,1 Mio. €.
Sie werden es feststellen, in der Haushaltssatzung ist in § 5 der
Ermächtigungsrahmen für die Aufnahme der Kassenkredite enthalten, der bisher 20
Mio. € betrug. Sie sehen aber an der Grafik, ausgeschöpft ist das nie, aber ich
habe den Ermächtigungsrahmen jetzt auf 25 Mio. € angesetzt. Diese Ermächtigung hat eigentlich taktische
Gründe, weil, wie auch im Privatleben, werden auch uns Verfügungsrahmen
eingeräumt. Es gibt insbesondere ein Institut, das uns mit bisher sehr günstige
Kreditzinsen von unter 0,01 % anbietet. Wenn wir aber 7,6 Mio. bei dem Institut
aufnehmen, kommt das Institut etwas in Probleme, wenn ein Großteil der
Kassenkredite ausschließlich durch sie
abgedeckt wird und da gibt es jetzt Grenzen.
Es ist auch schon im Laufe des Jahres zur Erreichung dieses
Verfügungsrahmens gekommen, da war man jetzt um 500.000 € nicht kleinlich. Aber
wenn wir die Gesamtermächtigung jetzt um 5 Mio. € aufstocken können, dann steigt natürlich dieses Verfügungslimit auch
ein bisschen an. Das hat also taktische und strategische Gründe, warum ich der
Ermächtigung auf 25 Mio. € erhöht habe. Ich glaube dennoch nicht, dass wir im
Jahre 2016 irgendwann ein Höchstbestand an Kassenkrediten von 25 Mio. € erreichen würden. Aber mit dieser Änderung
kann man die Kassenkredite besser handhaben.
Meine Damen und Herren, für heute sind wir durch.
Ich bedanke mich bei den Fachbereichen, auch bei meinen Mitarbeitern in
der Kämmerei, für die sorgfältige Anmeldung und Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfes und wünsche Ihnen eine gute sachliche, und der
Finanzplanung angemessene Beratung. Den Haushaltsplanentwurf stellen wird
dieses Jahr elektronisch zur Verfügung.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“
Mitglied Bartels stellt den Antrag zukünftig ab 2016 vierteljährlich
einen Finanzreport zu erhalten.
Mitglied Schaffeld bittet die Verwaltung zu prüfen, welcher
Personalaufwand für diesen Sachstandsbericht von dem zuständigen Fachbereich
erforderlich ist.
Mitglied Matthias Reintjes denkt, dass es möglich, ist einen
Vierteljahresbericht in Form eines mündlichen Berichtes, von der Kämmerei zu erhalten.
Der Vorsitzende sagt Prüfung zu und lässt über den vorliegenden
Beschlussvorschlag abstimmen.