Sitzung: 15.12.2015 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 01 - 16 0573/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, dass fraktionslose Ratsmitglieder gemäß § 56 Abs. 3
S. 6 GO NRW statt Sachmitteln und Kommunikationsmitteln zum Zwecke ihrer
Vorbereitung auf die Ratssitzung aus Haushaltsmitteln eine finanzielle
Zuwendung in Höhe von 46,66 € monatlich erhalten.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen,
abstimmen.