Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, dass fraktionslose Ratsmitglieder gemäß § 56 Abs. 3 S. 6 GO NRW statt Sachmitteln und Kommunikationsmitteln zum Zwecke ihrer Vorbereitung auf die Ratssitzung aus Haushaltsmitteln eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 46,66 € monatlich erhalten.

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.