Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 27 Abs. 1 und 4 und  § 32 Ordnungsbehördengesetz NRW die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein, die bis zum 31.12.2016 Gültigkeit haben soll.

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.