Sitzung: 19.01.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0582/2015
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes und gibt ihn zur Bürgerbeteiligung frei.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Ein genereller Ausschluss von
Vergnügungsstätten und Spielhallen ist nicht zulässig. Es muss ein gewisser
Handlungsspielraum offen gehalten werden. Die Verwaltung hat daraufhin Bereiche
vorgeschlagen, die auf Dauer für solche Nutzungen zulässig wären. Diese
zulässigen Bereiche wären: Spielhalle Ostermayerstraße, Spielhalle
Rudolf-Diesel-Straße und ein Bereich an der Bahnhofstraße. Diese Fläche soll
aber erst dann freigegeben werden, wenn Spielhallen aufgrund des anstehenden
Glücksspielstaatsvertrages und der daraus rechtlichen Konsequenzen geschlossen
werden. Die Verwaltung sieht die Thematik sehr kritisch; die Stadt Emmerich ist
kreisweit Spitzenreiter an Glücksspielautomaten in der Innenstadt. Das zeigt
eindeutig auf, dass es notwendig wird, dieses Steuerungselement in Kraft zu
setzen, um weitere Spielhallen zu verhindern. Nach der Bürgerbeteiligung müssen
dann die entsprechenden weiteren Schritte durchgeführt werden, u. a. Anpassung
der vorhandenen Bebauungspläne. Aufgrund der Vielzahl an Bebauungsplänen wird
eine Prioritätenliste erstellt werden; vorrangig wird der Bereich der
Innenstadt sein. Nach Beendigung der Offenlage werden die Vertreter des
Panungsbüros in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung eingeladen.
Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.