Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes und gibt ihn zur Bürgerbeteiligung frei.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Ein genereller Ausschluss von Vergnügungsstätten und Spielhallen ist nicht zulässig. Es muss ein gewisser Handlungsspielraum offen gehalten werden. Die Verwaltung hat daraufhin Bereiche vorgeschlagen, die auf Dauer für solche Nutzungen zulässig wären. Diese zulässigen Bereiche wären: Spielhalle Ostermayerstraße, Spielhalle Rudolf-Diesel-Straße und ein Bereich an der Bahnhofstraße. Diese Fläche soll aber erst dann freigegeben werden, wenn Spielhallen aufgrund des anstehenden Glücksspielstaatsvertrages und der daraus rechtlichen Konsequenzen geschlossen werden. Die Verwaltung sieht die Thematik sehr kritisch; die Stadt Emmerich ist kreisweit Spitzenreiter an Glücksspielautomaten in der Innenstadt. Das zeigt eindeutig auf, dass es notwendig wird, dieses Steuerungselement in Kraft zu setzen, um weitere Spielhallen zu verhindern. Nach der Bürgerbeteiligung müssen dann die entsprechenden weiteren Schritte durchgeführt werden, u. a. Anpassung der vorhandenen Bebauungspläne. Aufgrund der Vielzahl an Bebauungsplänen wird eine Prioritätenliste erstellt werden; vorrangig wird der Bereich der Innenstadt sein. Nach Beendigung der Offenlage werden die Vertreter des Panungsbüros in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung eingeladen.

 

Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.