Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Zu I.1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung der Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes gefolgt wird und der Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 13, Flurstück 559 mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt wird.

Zu I.2)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass aufgrund der landesplanerischen Abstimmung der Grünstreifen entlang des östlichen Verfahrensgebietes auf 30 m verbreitert wird und somit die Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, die ebendiese Anregung zum Gegenstand hat,  berücksichtigt wird.

Zu I.3)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass für den Lehmweg die Festsetzung der Straßenfläche in nördliche Richtung auf insgesamt 7,5 m verbreitert wird, sodass sich LKW-Verkehre in dem Bereich begegnen können.

Zu I.4)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung, den östlich angrenzenden Bereich des Verwertungsbetriebes in das Plangebiet einzubeziehen, nicht zu folgen.

Zu I.5)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der Anregung, die auf die Nachbarschaft einwirkenden Störungspotenziale zu begrenzen, bereits gefolgt worden ist.

 

Zu II.1)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass der Anregung der Kreisbauernschaft mit dem Beschluss zu I.1 gefolgt wurde.

Zu II.2)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis, dass seitens Unitymedia noch keine Versorgungkabel im Verfahrensgebiet liegen, zur Kenntnis.

Zu II.3)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf, die konkreten Verdachtsflächen zu überprüfen, nachgekommen wurde.

Zu II.4)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen der Kommunalbetriebe Emmerich dahingehend zu folgen, dass ein Hinweis zur Reglung der Entwässerung im Bebauungsplan aufgenommen wird und den Bereich der Leitungstrasse mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belegt wird.

Zu II.5)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen der Westnetz GmbH zu folgen und nimmt die Hochspannungsfreileitung mit den Masten und den geforderten Schutzabständen nachrichtlich mit einer textlichen Festsetzung, die regelt, was in den Schutzstreifen zulässig ist, in dem Bebauungsplan auf. Zudem wird der geforderte Hinweis, zur Abstimmung der Vorhaben im Schutzstreifen, im Bebauungsplan aufgenommen.

Zu II.6)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Gasfernleitungen nicht wie im Vorentwurf dargestellt, entlang der Duisburger Straße im Verfahrensgebiet verläuft, sondern entlang der Weseler Straße und der Bahnlinie. Der Ausschuss beschließt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend anzupassen und die Gasfernleitungen mit den jeweils erforderlichen Schutzabständen nachrichtlich im Bebauungsplan aufzunehmen.

Zu II.7)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, einen Hinweis im Bebauungsplan aufzunehmen, dass Veränderungen des Geländeniveaus mit den Stadtwerken Emmerich abzustimmen sind und stellt fest, dass das geforderte Leitungsrecht im Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 13, Flurstück 52 bereits im Bebauungsplanvorentwurf eingetragen ist.

Zu II.8)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahren ein Geruchsgutachten erstellt worden ist, welches zu dem Ergebnis kommt, dass die Immissionswerte der Geruchsimmissions-Richtlinie nicht überschritten werden und somit dem Hinweis der unteren Immissionsschutzbehörde gefolgt worden ist.

Zu II.9)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der landesplanerischen Abstimmung der Grünstreifen entlang des östlichen Verfahrensgebietes auf 30 m verbreitert wurde und somit die Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde berücksichtigt wurde und dass im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Artenschutzprüfung durchgeführt worden ist, welche der unteren Landschaftsbehörde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung gestellt werden soll.

Zu II.10)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass aufgrund der Bodenuntersuchungen und der Abstimmungen mit der unteren Bodenschutzbehörde, der Bereich der gekennzeichneten Altlastenfläche, aus der überbaubaren Fläche herausgenommen wird.

Zu II.11)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Hinweise der Deutschen Bahn AG, dass im Rahmen des drei-gleisigen Ausbaus der Strecke ABS 46/2 im Verfahrensgebiet Baustraßen erstellt werden sollen und dass bei Umwidmungen in Wohngebiete keine Forderungen an die DB AG bezüglich des höheren Schallschutzes entstehen dürfen, zur Kenntnis.

Zu II.12)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Forderung des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, der Gewährleistung der Erreichbarkeit der im Verfahrensgebiet befindlichen Gewässer, berücksichtigt ist.

Zu II.13)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Anregung des LVR-Amtes mit dem Beschluss zu I.2 ebenfalls Berücksichtigung findet.

Zu II.14)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen von StraßenNRW, die Bereiche entlang der L90 mit dem Planzeichen „Bereich ohne Zugänge und Zufahrten“ zu kennzeichnen, die Sichtdreiecke und eine entsprechende textliche Festsetzung, die regelt, was in den Sichtdreiecken berücksichtigt werden muss, im Plan aufzunehmen und einen Hinweis bezüglich der Werbeverbotszone aufzunehmen, zu folgen.

                   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Festsetzung der Grünfläche entlang der Weseler Straße bis zum südlichen Ende des Verfahrensgebietes fortzuführen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

                   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen, die landwirtschaftliche Zufahrt an der Weseler Straße zu beseitigen und den Abbindungs-bereich des südlichen Endes des Groendahlschen Weges zurückzubauen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

                   Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die weiteren Hinweise von StraßenNRW zur Kenntnis.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Bebauungsplanentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Mitglied Stevens stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.