Sitzung: 19.01.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0583/2015
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.1) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung der Eigentümer des
landwirtschaftlichen Betriebes gefolgt wird und der Bereich Gemarkung Emmerich,
Flur 13, Flurstück 559 mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt
wird.
Zu I.2) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass aufgrund der landesplanerischen
Abstimmung der Grünstreifen entlang des östlichen Verfahrensgebietes auf 30 m
verbreitert wird und somit die Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB, die ebendiese Anregung zum Gegenstand hat, berücksichtigt wird.
Zu I.3) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass für den Lehmweg die Festsetzung
der Straßenfläche in nördliche Richtung auf insgesamt 7,5 m verbreitert wird,
sodass sich LKW-Verkehre in dem Bereich begegnen können.
Zu I.4) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung, den östlich
angrenzenden Bereich des Verwertungsbetriebes in das Plangebiet einzubeziehen,
nicht zu folgen.
Zu I.5) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der Anregung, die auf die
Nachbarschaft einwirkenden Störungspotenziale zu begrenzen, bereits gefolgt
worden ist.
Zu II.1) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass der Anregung der
Kreisbauernschaft mit dem Beschluss zu I.1 gefolgt wurde.
Zu II.2) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis, dass seitens Unitymedia noch
keine Versorgungkabel im Verfahrensgebiet liegen, zur Kenntnis.
Zu II.3) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
der Bezirksregierung Düsseldorf, die konkreten Verdachtsflächen zu überprüfen,
nachgekommen wurde.
Zu II.4) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen der Kommunalbetriebe
Emmerich dahingehend zu folgen, dass ein Hinweis zur Reglung der Entwässerung
im Bebauungsplan aufgenommen wird und den Bereich der Leitungstrasse mit einem
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belegt wird.
Zu II.5) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen der Westnetz GmbH zu
folgen und nimmt die Hochspannungsfreileitung mit den Masten und den
geforderten Schutzabständen nachrichtlich mit einer textlichen Festsetzung, die
regelt, was in den Schutzstreifen zulässig ist, in dem Bebauungsplan auf. Zudem
wird der geforderte Hinweis, zur Abstimmung der Vorhaben im Schutzstreifen, im
Bebauungsplan aufgenommen.
Zu II.6) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Gasfernleitungen nicht wie
im Vorentwurf dargestellt, entlang der Duisburger Straße im Verfahrensgebiet
verläuft, sondern entlang der Weseler Straße und der Bahnlinie. Der Ausschuss
beschließt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend anzupassen und die
Gasfernleitungen mit den jeweils erforderlichen Schutzabständen nachrichtlich
im Bebauungsplan aufzunehmen.
Zu II.7) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, einen Hinweis im Bebauungsplan
aufzunehmen, dass Veränderungen des Geländeniveaus mit den Stadtwerken Emmerich
abzustimmen sind und stellt fest, dass das geforderte Leitungsrecht im Bereich
Gemarkung Emmerich, Flur 13, Flurstück 52 bereits im Bebauungsplanvorentwurf
eingetragen ist.
Zu II.8) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass im Rahmen des
Bebauungsplanaufstellungsverfahren ein Geruchsgutachten erstellt worden ist,
welches zu dem Ergebnis kommt, dass die Immissionswerte der
Geruchsimmissions-Richtlinie nicht überschritten werden und somit dem Hinweis
der unteren Immissionsschutzbehörde gefolgt worden ist.
Zu II.9) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der
landesplanerischen Abstimmung der Grünstreifen entlang des östlichen
Verfahrensgebietes auf 30 m verbreitert wurde und somit die Stellungnahme der
unteren Landschaftsbehörde berücksichtigt wurde und dass im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens eine Artenschutzprüfung durchgeführt worden ist, welche
der unteren Landschaftsbehörde im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung gestellt werden soll.
Zu II.10) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass aufgrund der Bodenuntersuchungen
und der Abstimmungen mit der unteren Bodenschutzbehörde, der Bereich der
gekennzeichneten Altlastenfläche, aus der überbaubaren Fläche herausgenommen
wird.
Zu II.11) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Hinweise der Deutschen Bahn AG, dass
im Rahmen des drei-gleisigen Ausbaus der Strecke ABS 46/2 im Verfahrensgebiet
Baustraßen erstellt werden sollen und dass bei Umwidmungen in Wohngebiete keine
Forderungen an die DB AG bezüglich des höheren Schallschutzes entstehen dürfen,
zur Kenntnis.
Zu II.12) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Forderung des
Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, der Gewährleistung der Erreichbarkeit der
im Verfahrensgebiet befindlichen Gewässer, berücksichtigt ist.
Zu II.13) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Anregung des LVR-Amtes mit
dem Beschluss zu I.2 ebenfalls Berücksichtigung findet.
Zu II.14) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen von StraßenNRW, die
Bereiche entlang der L90 mit dem Planzeichen „Bereich ohne Zugänge und
Zufahrten“ zu kennzeichnen, die Sichtdreiecke und eine entsprechende textliche
Festsetzung, die regelt, was in den Sichtdreiecken berücksichtigt werden muss,
im Plan aufzunehmen und einen Hinweis bezüglich der Werbeverbotszone aufzunehmen,
zu folgen.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Festsetzung
der Grünfläche entlang der Weseler Straße bis zum südlichen Ende des
Verfahrensgebietes fortzuführen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen, die
landwirtschaftliche Zufahrt an der Weseler Straße zu beseitigen und den
Abbindungs-bereich des südlichen Endes des Groendahlschen Weges zurückzubauen,
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die weiteren Hinweise von StraßenNRW zur
Kenntnis.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Bebauungsplanentwurf im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Mitglied Stevens stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.