Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2016 auf 2.294.326 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.592.171 Euro fest.

 

Der Rat stellt zusätzliche Mittel zur Erteilung eines Planungsauftrages zur Erarbeitung einer Bedarfsanalyse und der Planungsgrundlagen für einen weiteren Breitbandausbau im Stadtgebiet in dem Jahreshaushalt 2016 in Höhe von 14.000 € bereit.

 

Der Rat stellt zusätzliche Mittel zur Anschaffung von neuen Spielgeräten für die öffentlichen Spielplätze in dem Jahreshaushalt 2016 in Höhe von 5.000 € bereit.

 

Der Rat erhöht den Haushaltsansatz auf 110.000 € (ehem. 80.000 €) zur Erstellung eines Gutachtens zur Untersuchung eines möglichen City Outlet in Emmerich.

 


Vorsitzender Jansen erklärt, dass Herr Kemkes den Budgetbereich mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation darstellen wird. Im Anschluss daran wird man in gewohnter Weise seitenweise den Haushalt durchgehen. Ferner liegen noch weitere Anträge zum Haushalt vor, über die an den entsprechenden Haushaltsstellen dann diskutiert und abgestimmt wird.

Nunmehr erläutert Herr Kemkes den Budgetbereich des Fachbereiches 5 eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation (siehe Anlage).

 

S. 260 – Bauleitplanung

Mitglied Spiertz fragt nach, wann mit den Planungen für die Kaserne und für den Gesundheitswohnpark begonnen wird.

Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass am 11. Februar 2016 zu dem Thema „Kaserne“ eine Sondersitzung stattfindet.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass zur Sondersitzung die Investoren und Entwickler des Geländes eingeladen werden und den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung stehen. Aufgrund er Umfänglichkeit des Vorhabens ist der Bebauungsplanentwurf  nicht einfach zu händeln bzw. die notwendig zu schließenden Verträge wie städtebaulicher Vertrag, Erschließungsvertrag etc. abzuarbeiten. Parallel ist der Investor bzw. Derjenige, der den Gesundheitspark errichten will, mit dem Kreis Kleve im Gespräch. Es muss eine entsprechende Vorprüfung erfolgen, bevor das eigentliche bauordnungsrechtliche Verfahren angegangen wird. Der Stadt Emmerich am Rhein wurde vermittelt, dass man sich bei den Gesprächen auf der Zielgeraden befindet und die Umsetzung so schnell wie möglich erfolgen soll. Er macht allerdings darauf aufmerksam, dass eine Umsetzung vorerst nicht möglich ist, so lange kein Baurecht geschaffen ist.

 

S. 261 – Aufstellung des Bebauungsplanes E 18/11 – Neumarkt -

Mitglied Spiertz führt aus, dass beim Neujahrsempfang vom Bürgermeister mitgeteilt wurde, dass davon ausgegangen wird, dass in der nächsten Zeit der entsprechende Bauantrag eingereicht wird. Es ist nachzulesen, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass bis Ende des Jahres dort etwas passiert. Für ihn stellt sich allerdings die Frage, ob es sinnvoll ist, die entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2016 bereits einzustellen, wenn der Investor so lange Zeit benötigt.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass nach jetzigem Kenntnisstand die Verwaltung davon ausgeht, dass die Planungen anlaufen. Herr Schoofs hat der Verwaltung das Signal gegeben, dass er mit einem weiteren Investor im Gespräch ist. Es besteht seitens der Verwaltung keine Notwendigkeit, die Haushaltsmittel weiter zu schieben. Der Plan ist vom Rat verabschiedet und die entsprechenden Mittel wurden im Haushalt eingestellt.

 

S. 261 – 82. Änderung Flächennutzungsplan Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Bereich Wardstraße und Aufstellung des Bebauungsplanes E 27/3 – Wardstraße/Eltener Straße

Für Mitglied Spiertz stellt sich die Frage, ob der Lebensmitteldiscounter LIDL evtl. doch erweitern darf.

Herr Kemkes erklärt, dass es noch im Haushalt steht, da das Planverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

 

 

S. 261 – Neuaufstellung Bebauungsplan E 18/3 – neu – Rheinpromenade/Steinstraße

Mitglied Spiertz fragt, was es bedeutet, den materiellen Mangel des bestehenden Bebauungsplanes zu beheben.

Herr Kemkes erklärt, dass bei dem Bebauungsplan aufgrund von aktueller Rechtsprechung die Festsetzung eines Kerngebietes in dem Bereich nicht zulässig ist. Das Wesentliche der Kerngebiete ist das Vorhandensein von Vergnügungsstätten. Der Schwerpunkt bei der Rheinpromenade ist das Wohnen. Eine aktuelle Rechtsprechung besagt, dass Kerngebiete nur dann festgesetzt werden können, wenn die entsprechenden Nutzungsvoraussetzungen gegeben sind. Es erfolgt eine entsprechende Anpassung des Bebauungsplanes. Alle Eigentümer werden über das Planverfahren informiert.

 

S. 261 – Bebauungsplan El 13/2 – St. Martinus Stift – bauliche Erweiterung des bestehenden Seniorenheimes

Auf Anfrage von Mitglied Spiertz teilt Vorsitzender Jansen mit, dass man sich bereits in der Offenlage befunden hatte und ein neuer Kontrakt für den Bereich „Sandstraße“ erarbeitet werden sollte. Das Ansinnen wurde zurückgenommen. Nunmehr steht eine neue Absicht an, die allerdings näher im Kerngebäude erfolgen soll. Eine entsprechende Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im April geplant.

 

S. 262 – 54290000 Sonstige Aufwendungen Inanspruchnahme Rechte und Dienste

Mitglied Brouwer teilt mit, dass die CDU den Antrag stellt, den Haushaltsansatz um 30.000 € auf 110.000 € zu erhöhen. Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes soll ein Gutachten zur Untersuchung eines möglichen City Outlet in Emmerich in Auftrag gegeben werden, um ein endgültiges Ergebnis zu erlangen.

Mitglied Kaiser fragt nach, woher die zusätzlichen Haushaltsmittel kommen sollen.

Vorsitzender Jansen erklärt, dass die entsprechenden Deckungsvorschläge bislang immer im HFA gemacht wurden.

Mitglied Sigmund fragt zum City-Outlet Zevenaar nach, wie dort der Sachstand aussieht. Sollte das City-Outlet in Zevenaar realisiert werden stellt sich die Frage, ein City-Outlet Emmerich anzulegen, überhaupt weiter vorangetrieben werden sollen. Er fragt gezielt nach, ob es Investoren für Emmerich gibt, die Interesse an einem City-Outlet haben.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass die Gemeinde Zevenaar aufgrund eines Bebauungsplanes das FOC plant. Die Planungen in den Niederlanden haben ein anderes Regime als in Deutschland; in Deutschland müssen die Nachbargemeinden informiert werden und umfängliche Gutachten und Nachweise beigebracht werden. Im besten Fall werden die Nachbargemeinden informiert, wenn die Verfahren bereits gelaufen sind. Dies führte dazu, dass insgesamt 14 Parteien (Gemeinden, Einzelhandelsbetriebe und Privatpersonen) gegen die Planungen des FOC Beschwerde (Beroep) beim Staatsrat eingereicht haben. Der Beroep gegen die Planung des FOC wird am 20.01.2016 beim Gericht in Den Haag verhandelt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Selbst wenn der Plan in der Gemeinde Zevenaar standhalten sollte, ist seines Wissens nach die Umsetzung des FOC in Zevenaar aufgrund verkehrlicher Gegebenheiten immer noch abhängig von der Umsetzung eines weiteren Autobahnanschlusses in der Gemeinde Zevenaar.

Mitglied Spiertz nimmt die Aussagen (fehlender Deckungsvorschlag und Termin in Den Haag) zum Anlass und schlägt vor, dass die CDU den Antrag in der Sitzung des HFA einbringen sollte.

Herr Brouwer stellt den Antrag, über den Antrag der CDU-Fraktion, den Haushaltsansatz  auf 110.000,00 € zu erhöhen, abzustimmen. Dem wird mit 10 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.

 

S. 272

Mitglied Baars stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, in den Haushalt zusätzliche Mittel in Höhe von 8.000,00 € für die Überarbeitung der Schotterflächen (ca. 28 qm) mit wasserdurchlässigem Kunstharzbelag im Bereich der Gastromeile einzustellen. Der schriftliche Antrag wird nachgereicht.

Dem Antrag wird mit 20 Ja-Stimmen zugestimmt.

S. 273 – 7.000048.700 – Goebelstraße –

Mitglied ten Brink fragt nach, warum man bei der Goebelstraße nicht weiterkommt.

Herr Kemkes erklärt, dass die Maßnahme mit einem Förderantrag zur Schulwegsicherung/Radwegebau zusammenhängt. Die Maßnahme wurde immer wieder geschoben, da die Stadt Emmerich am Rhein auf den Förderbescheid wartet. Sobald dieser vorliegt wird mit der Maßnahme begonnen.

 

S. 273 – 7.000061.700 – Nierenberger Straße –

Auf Nachfrage von Mitglied Baars teilt Herr Kemkes mit, dass auch diese Maßnahme immer wieder geschoben wird, da die Stadt Emmerich am Rhein ebenfalls auf den Förderbescheid wartet. Sobald dieser vorliegt wird mit der Maßnahme begonnen.

 

S.  279 – 7000030 – Bahnhofsumfeld (Fahrradboxen) –

Auf Wortäußerung von Mitglied Spiertz teilt Herr Kemkes mit, dass der Ansatz so zu verstehen ist, dass es sich um eine Merkposition handelt, damit die Maßnahme nicht aus den Augen verloren geht.

 

S. 285 – 7000060 – Neumarkt –

Auf Anfrage von Mitglied Kaiser erklärt Herr Kemkes, dass die Mittel in Höhe von 400.000,00 € für die ersten Abschlagszahlungen für mögliche Auftragsvergaben angesetzt sind. Die genaue Planung wird zu gegebener Zeit im Ausschuss entsprechend vorgestellt werden.

 

S. 305 – Erläuterung zu Zeile 15 – Transferaufwendungen –

Herr Kemkes erklärt auf Nachfrage von Mitglied Kulka, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Durch die Beiträge an das Naturschutzzentrum erhält die Stadt Emmerich am Rhein unterstützende Leistungen/Informationen wie z. B. für laufende Bauleitplanverfahren, Flächennutzungsplanänderungen oder Erstellung des Windenergiekonzeptes. Ansonsten müssten Gutachter mit solchen Leistungen/Informationen beauftragt werden. Die zusätzlichen 2.000,00 € für die Beteiligung an den Kosten des Projektes „Erlebnis NRW - Rheinaue erleben“ ist vertraglich festgelegt.

 

S. 308 – Schwerpunktsetzung Planjahr(e) – Pappelplan –

Mitglied Kaiser nimmt mit Bestürzung die Fällung von 82 Pappeln zur Kenntnis. Es werden allerdings lediglich 42 Stileichen als Ersatz gepflanzt; ein Defizit von 40 Bäumen.

Herr Kemkes erklärt, dass derzeit die Pappeln sehr eng stehen. Bei einer Neuanpflanzung werden die entsprechenden Abstände eingehalten, so dass die Bäume sich entsprechend entwickeln können. Herr Holtwick erläutert, dass es sich um eine forstliche Maßnahme handelt, die von der Forstbeamtin Frau Dohmen begleitet wird. Der Forst wird nicht in Einzelbäumen gezählt sondern es wird die Fläche betrachtet.

Mitglied Tepaß fragt nach, um welche Art von Pappeln es sich handelt. Herr Holtwick erklärt, dass es sich um Hybridpappeln handelt, die keine ökologisch hohe Wertigkeit haben. (Diese Aussage wird nach telefonischer Rücksprache am nächsten Tag von der Forstbeamtin Frau Dohmen bestätigt.)

Mitglied Mölder teilt mit, dass bei der Durchforstung am Wasserwerk von den beauftragten Firmen die angelegten Waldwege ruiniert wurden und nicht mehr benutzbar sind. Man sollte darauf hinweisen, dass schonend mit den vorhandenen Wegen umgegangen wird. Die Verwaltung nimmt die Anmerkung auf.

 

S. 311 – Schwerpunktsetzung Planjahr(e) –

Mitglied Kaiser schlägt vor, zur Krähenbekämpfung einen Wanderfalken anzusiedeln, anstatt die Nester zu entfernen. Herr Kemkes erklärt, dass die Maßnahme mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt ist und diese der Ansiedlung eines Wanderfalken kritisch gegenüber steht. Ein Versuch mit dem Einsatz des Wanderfalken hat allerdings auch nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt.

 

 

Großer Wall

Mitglied ten Brink fragt an, wann mit der Tempobeschränkung 30 auf dem Großen Wall/L 7 zu rechnen ist; im Haushalt hat er dazu keine Information gefunden. Sein persönliches Empfinden zeigt ihm, dass die LKW’s die volle Geschwindigkeit nutzen und auch durch das einseitige Parken nicht eingeschränkt wird.

Herr Kemkes ist der Auffassung, dass es keine einzelne Haushaltsposition ist. Es ist mit dem zuständigen Landesbetrieb die Frage zu klären, ob eine Tempobeschränkung durchsetzbar ist.

Mitglied ten Brink weist auf einen zukünftigen Umstand hin: der zukünftige Schulweg zwischen Brink und Realschule. Vor diesem Hintergrund sollte die Tempobeschränkung vorrangig geprüft werden.

Herr Kemkes sagt zu, dass diese Thematik mit dem Landesbetrieb und den Schulen besprochen wird; eine separate Haushaltsstelle ist nicht erforderlich.

 

S. 313 – 1.100.14.01.01 – Umweltschutzmaßnahmen –

Mitglied Kaiser merkt an, dass die Anzahl der Altlastverdachtsflächen immer gleichbleibend 107 beträgt. Lediglich im Jahre 2014 hat man 2 Altlastenuntersuchungen durchgeführt. Er stellt die Frage, warum die Altlastverdachtsflächen nicht untersucht werden.

Herr Kemkes erklärt, dass eine weitere vertiefende Untersuchung einer Altlastverdachtsfläche erst dann erfolgt, wenn die Fläche einer anderen Nutzung zugeführt wird. Alle Altlastverdachtsflächen sind voruntersucht. Es besteht kein konkreter Handlungsbedarf, wenn sich an der Nutzung der Fläche nichts ändert. Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert ferner, dass die Flächen auch vor dem Hintergrund, dass Beeinträchtigungen im Boden stattfinden könnten, erfasst wurden. Sollten Gefährdungspotentiale entstehen, muss der Eigentümer selbstverständlich sofort handeln.

 

Nunmehr geht man auf die verschiedenen Anträge zum Haushalt nochmals ein:

 

Antrag der AfD und der CDU-Fraktion zum Thema „Breitband“

Herr Kemkes erklärt, dass die Verwaltung an dem Thema dran ist. Die Verwaltung hat mit dem Berater der damaligen Fördermaßnahme Kontakt aufgenommen. Da die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz erstmal nicht bereitgestellt werden, war die Verwaltung der Auffassung, die zur Verfügung stehenden Fördertöpfe anzuzapfen und das Geld, welches außer der Reihe erlangt wurde, für Maßnahmen ohne Förderung zu verwenden. Der Schwerpunkt liegt somit darin, aus dem normalen Förderprogramm die Mittel abzuschöpfen. Die Verwaltung schlägt vor, die Planung für den Ausbau in 2016 vorzunehmen und im Falle einer Förderung die Mittel für das Haushaltsjahr 2017 bereitzustellen und mit den Baumaßnahmen im Jahr 2017 zu beginnen.

Mitglied Brouwer teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorgehensweise zustimmt.

 

Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Erhöhung des Ansatzes für Anschaffungen auf den Spielplätzen“

Herr Kemkes teilt mit, dass der Haushaltsansatz dauerhaft um 5.000,00 € zusätzlich erhöht wird. Vorsitzender Jansen ergänzt, dass im Jugendhilfeausschuss darüber entschieden wird, wo welche Spielgeräte aufgestellt werden.

 

Antrag des CDU-Ortsverbandes Elten zum Thema „Umgestaltung des Dr. Robbers-Parks“

Herr Kemkes führt aus, dass seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, der Umgestaltung des Dr.-Robbers-Park zu einem späteren Zeitpunkt nachzukommen. Die Maßnahme ist sicherlich sinnvoll und wird auch auf die Agenda geschrieben, aber aufgrund einer Vielzahl an laufenden Projekten, wie der Erarbeitung eines Vergnügungsstättenkonzeptes, eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die Innenstadt (ISEK 2015), eines Klimaanpassungskonzeptes, der Umsetzung des Masterplans Hoch-Elten, die Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes und Projekten wie dem Neumarkt, der Kaserne und einer Vielzahl an Bauleitplanverfahren ist eine Bearbeitung des Vorschlags in 2016 nicht möglich.

Mitglied Brouwer teilt für seine Fraktion mit, dass man den Antrag zurückzieht.

 

Mitglied Tepaß geht auf die anfänglichen Ausführungen von Herrn Kemkes hinsichtlich der Bushaltestellen ein. Herr Kemkes hat ausgeführt, dass Mittel in Höhe von 115.000,00 € bereitgestellt würden; im Haushalt allerdings sind Mittel in Höhe von 120.000,00 € veranschlagt. Herr Kemkes führt aus, dass die Mitglieder davon ausgehen sollen, dass die veranschlagten 120.000,00 € benötigt werden. Wie die Differenz von 5.000,00 € zustande kommt kann er nicht sagen, wird es aber überprüfen.

 

Nunmehr lässt Vorsitzender Jansen über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit den Ergänzungen abstimmen.