Sitzung: 19.01.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 6, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0585/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das
Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das
Haushaltsjahr 2016 auf 2.294.326 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.592.171 Euro
fest.
Der Rat stellt zusätzliche Mittel zur Erteilung eines Planungsauftrages
zur Erarbeitung einer Bedarfsanalyse und der Planungsgrundlagen für einen
weiteren Breitbandausbau im Stadtgebiet in dem Jahreshaushalt 2016 in Höhe von
14.000 € bereit.
Der Rat stellt zusätzliche Mittel zur Anschaffung von neuen Spielgeräten
für die öffentlichen Spielplätze in dem Jahreshaushalt 2016 in Höhe von 5.000 €
bereit.
Der Rat erhöht den Haushaltsansatz auf 110.000 € (ehem. 80.000 €) zur
Erstellung eines Gutachtens zur Untersuchung eines möglichen City Outlet in
Emmerich.
Vorsitzender Jansen erklärt, dass Herr Kemkes
den Budgetbereich mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation darstellen wird. Im
Anschluss daran wird man in gewohnter Weise seitenweise den Haushalt
durchgehen. Ferner liegen noch weitere Anträge zum Haushalt vor, über die an
den entsprechenden Haushaltsstellen dann diskutiert und abgestimmt wird.
Nunmehr erläutert Herr Kemkes den
Budgetbereich des Fachbereiches 5 eingehend anhand einer
Power-Point-Präsentation (siehe Anlage).
S. 260 – Bauleitplanung
Mitglied Spiertz fragt nach, wann mit den
Planungen für die Kaserne und für den Gesundheitswohnpark begonnen wird.
Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass am
11. Februar 2016 zu dem Thema „Kaserne“ eine Sondersitzung stattfindet.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert,
dass zur Sondersitzung die Investoren und Entwickler des Geländes eingeladen
werden und den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung stehen. Aufgrund
er Umfänglichkeit des Vorhabens ist der Bebauungsplanentwurf nicht einfach zu händeln bzw. die notwendig
zu schließenden Verträge wie städtebaulicher Vertrag, Erschließungsvertrag etc.
abzuarbeiten. Parallel ist der Investor bzw. Derjenige, der den Gesundheitspark
errichten will, mit dem Kreis Kleve im Gespräch. Es muss eine entsprechende
Vorprüfung erfolgen, bevor das eigentliche bauordnungsrechtliche Verfahren
angegangen wird. Der Stadt Emmerich am Rhein wurde vermittelt, dass man sich
bei den Gesprächen auf der Zielgeraden befindet und die Umsetzung so schnell
wie möglich erfolgen soll. Er macht allerdings darauf aufmerksam, dass eine
Umsetzung vorerst nicht möglich ist, so lange kein Baurecht geschaffen ist.
S. 261 – Aufstellung des Bebauungsplanes E 18/11 – Neumarkt -
Mitglied Spiertz führt aus, dass beim
Neujahrsempfang vom Bürgermeister mitgeteilt wurde, dass davon ausgegangen
wird, dass in der nächsten Zeit der entsprechende Bauantrag eingereicht wird.
Es ist nachzulesen, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass bis Ende des Jahres
dort etwas passiert. Für ihn stellt sich allerdings die Frage, ob es sinnvoll
ist, die entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2016 bereits einzustellen,
wenn der Investor so lange Zeit benötigt.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert,
dass nach jetzigem Kenntnisstand die Verwaltung davon ausgeht, dass die
Planungen anlaufen. Herr Schoofs hat der Verwaltung das Signal gegeben, dass er
mit einem weiteren Investor im Gespräch ist. Es besteht seitens der Verwaltung
keine Notwendigkeit, die Haushaltsmittel weiter zu schieben. Der Plan ist vom
Rat verabschiedet und die entsprechenden Mittel wurden im Haushalt eingestellt.
S. 261 – 82. Änderung Flächennutzungsplan Darstellung einer gewerblichen
Baufläche im Bereich Wardstraße und Aufstellung des Bebauungsplanes E 27/3 –
Wardstraße/Eltener Straße
Für Mitglied Spiertz stellt sich die Frage,
ob der Lebensmitteldiscounter LIDL evtl. doch erweitern darf.
Herr Kemkes erklärt, dass es noch im Haushalt
steht, da das Planverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
S. 261 – Neuaufstellung Bebauungsplan E 18/3 – neu –
Rheinpromenade/Steinstraße
Mitglied Spiertz fragt, was es bedeutet, den
materiellen Mangel des bestehenden Bebauungsplanes zu beheben.
Herr Kemkes erklärt, dass bei dem
Bebauungsplan aufgrund von aktueller Rechtsprechung die Festsetzung eines
Kerngebietes in dem Bereich nicht zulässig ist. Das Wesentliche der Kerngebiete
ist das Vorhandensein von Vergnügungsstätten. Der Schwerpunkt bei der
Rheinpromenade ist das Wohnen. Eine aktuelle Rechtsprechung besagt, dass
Kerngebiete nur dann festgesetzt werden können, wenn die entsprechenden
Nutzungsvoraussetzungen gegeben sind. Es erfolgt eine entsprechende Anpassung
des Bebauungsplanes. Alle Eigentümer werden über das Planverfahren informiert.
S. 261 – Bebauungsplan El 13/2 – St. Martinus Stift – bauliche Erweiterung
des bestehenden Seniorenheimes
Auf Anfrage von Mitglied Spiertz teilt
Vorsitzender Jansen mit, dass man sich bereits in der Offenlage befunden hatte
und ein neuer Kontrakt für den Bereich „Sandstraße“ erarbeitet werden sollte.
Das Ansinnen wurde zurückgenommen. Nunmehr steht eine neue Absicht an, die
allerdings näher im Kerngebäude erfolgen soll. Eine entsprechende Vorlage ist
für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im April geplant.
S. 262 – 54290000 Sonstige Aufwendungen Inanspruchnahme Rechte und
Dienste
Mitglied Brouwer teilt mit, dass die CDU den
Antrag stellt, den Haushaltsansatz um 30.000 € auf 110.000 € zu erhöhen. Im
Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes soll ein Gutachten zur Untersuchung eines
möglichen City Outlet in Emmerich in Auftrag gegeben werden, um ein endgültiges
Ergebnis zu erlangen.
Mitglied Kaiser fragt nach, woher die
zusätzlichen Haushaltsmittel kommen sollen.
Vorsitzender Jansen erklärt, dass die
entsprechenden Deckungsvorschläge bislang immer im HFA gemacht wurden.
Mitglied Sigmund fragt zum City-Outlet
Zevenaar nach, wie dort der Sachstand aussieht. Sollte das City-Outlet in
Zevenaar realisiert werden stellt sich die Frage, ein City-Outlet Emmerich
anzulegen, überhaupt weiter vorangetrieben werden sollen. Er fragt gezielt
nach, ob es Investoren für Emmerich gibt, die Interesse an einem City-Outlet
haben.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit,
dass die Gemeinde Zevenaar aufgrund eines Bebauungsplanes das FOC plant. Die
Planungen in den Niederlanden haben ein anderes Regime als in Deutschland; in
Deutschland müssen die Nachbargemeinden informiert werden und umfängliche
Gutachten und Nachweise beigebracht werden. Im besten Fall werden die
Nachbargemeinden informiert, wenn die Verfahren bereits gelaufen sind. Dies
führte dazu, dass insgesamt 14 Parteien (Gemeinden, Einzelhandelsbetriebe und
Privatpersonen) gegen die Planungen des FOC Beschwerde (Beroep) beim Staatsrat
eingereicht haben. Der Beroep gegen die Planung des FOC wird am 20.01.2016 beim
Gericht in Den Haag verhandelt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Selbst wenn der
Plan in der Gemeinde Zevenaar standhalten sollte, ist seines Wissens nach die
Umsetzung des FOC in Zevenaar aufgrund verkehrlicher Gegebenheiten immer noch
abhängig von der Umsetzung eines weiteren Autobahnanschlusses in der Gemeinde
Zevenaar.
Mitglied Spiertz nimmt die Aussagen
(fehlender Deckungsvorschlag und Termin in Den Haag) zum Anlass und schlägt
vor, dass die CDU den Antrag in der Sitzung des HFA einbringen sollte.
Herr Brouwer stellt den Antrag, über den
Antrag der CDU-Fraktion, den Haushaltsansatz
auf 110.000,00 € zu erhöhen, abzustimmen. Dem wird mit 10 Ja-Stimmen, 7
Gegenstimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.
S. 272
Mitglied Baars stellt für die SPD-Fraktion
den Antrag, in den Haushalt zusätzliche Mittel in Höhe von 8.000,00 € für die
Überarbeitung der Schotterflächen (ca. 28 qm) mit wasserdurchlässigem
Kunstharzbelag im Bereich der Gastromeile einzustellen. Der schriftliche Antrag
wird nachgereicht.
Dem Antrag wird mit 20 Ja-Stimmen zugestimmt.
S. 273 – 7.000048.700 – Goebelstraße –
Mitglied ten Brink fragt nach, warum man bei
der Goebelstraße nicht weiterkommt.
Herr Kemkes erklärt, dass die Maßnahme mit
einem Förderantrag zur Schulwegsicherung/Radwegebau zusammenhängt. Die Maßnahme
wurde immer wieder geschoben, da die Stadt Emmerich am Rhein auf den
Förderbescheid wartet. Sobald dieser vorliegt wird mit der Maßnahme begonnen.
S. 273 – 7.000061.700 – Nierenberger Straße –
Auf Nachfrage von Mitglied Baars teilt Herr
Kemkes mit, dass auch diese Maßnahme immer wieder geschoben wird, da die Stadt
Emmerich am Rhein ebenfalls auf den Förderbescheid wartet. Sobald dieser
vorliegt wird mit der Maßnahme begonnen.
S. 279 – 7000030 – Bahnhofsumfeld
(Fahrradboxen) –
Auf Wortäußerung von Mitglied Spiertz teilt
Herr Kemkes mit, dass der Ansatz so zu verstehen ist, dass es sich um eine Merkposition
handelt, damit die Maßnahme nicht aus den Augen verloren geht.
S. 285 – 7000060 – Neumarkt –
Auf Anfrage von Mitglied Kaiser erklärt Herr
Kemkes, dass die Mittel in Höhe von 400.000,00 € für die ersten
Abschlagszahlungen für mögliche Auftragsvergaben angesetzt sind. Die genaue
Planung wird zu gegebener Zeit im Ausschuss entsprechend vorgestellt werden.
S. 305 – Erläuterung zu Zeile 15 – Transferaufwendungen –
Herr Kemkes erklärt auf Nachfrage von
Mitglied Kulka, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Durch die
Beiträge an das Naturschutzzentrum erhält die Stadt Emmerich am Rhein
unterstützende Leistungen/Informationen wie z. B. für laufende
Bauleitplanverfahren, Flächennutzungsplanänderungen oder Erstellung des
Windenergiekonzeptes. Ansonsten müssten Gutachter mit solchen
Leistungen/Informationen beauftragt werden. Die zusätzlichen 2.000,00 € für die
Beteiligung an den Kosten des Projektes „Erlebnis NRW - Rheinaue erleben“ ist
vertraglich festgelegt.
S. 308 – Schwerpunktsetzung Planjahr(e) – Pappelplan –
Mitglied Kaiser nimmt mit Bestürzung die
Fällung von 82 Pappeln zur Kenntnis. Es werden allerdings lediglich 42
Stileichen als Ersatz gepflanzt; ein Defizit von 40 Bäumen.
Herr Kemkes erklärt, dass derzeit die Pappeln
sehr eng stehen. Bei einer Neuanpflanzung werden die entsprechenden Abstände
eingehalten, so dass die Bäume sich entsprechend entwickeln können. Herr
Holtwick erläutert, dass es sich um eine forstliche Maßnahme handelt, die von
der Forstbeamtin Frau Dohmen begleitet wird. Der Forst wird nicht in
Einzelbäumen gezählt sondern es wird die Fläche betrachtet.
Mitglied Tepaß fragt nach, um welche Art von
Pappeln es sich handelt. Herr Holtwick erklärt, dass es sich um Hybridpappeln
handelt, die keine ökologisch hohe Wertigkeit haben. (Diese Aussage wird nach
telefonischer Rücksprache am nächsten Tag von der Forstbeamtin Frau Dohmen
bestätigt.)
Mitglied Mölder teilt mit, dass bei der
Durchforstung am Wasserwerk von den beauftragten Firmen die angelegten Waldwege
ruiniert wurden und nicht mehr benutzbar sind. Man sollte darauf hinweisen,
dass schonend mit den vorhandenen Wegen umgegangen wird. Die Verwaltung nimmt
die Anmerkung auf.
S. 311 – Schwerpunktsetzung Planjahr(e) –
Mitglied Kaiser schlägt vor, zur Krähenbekämpfung
einen Wanderfalken anzusiedeln, anstatt die Nester zu entfernen. Herr Kemkes
erklärt, dass die Maßnahme mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt ist
und diese der Ansiedlung eines Wanderfalken kritisch gegenüber steht. Ein
Versuch mit dem Einsatz des Wanderfalken hat allerdings auch nicht zu dem
gewünschten Erfolg geführt.
Großer Wall
Mitglied ten Brink fragt an, wann mit der
Tempobeschränkung 30 auf dem Großen Wall/L 7 zu rechnen ist; im Haushalt hat er
dazu keine Information gefunden. Sein persönliches Empfinden zeigt ihm, dass
die LKW’s die volle Geschwindigkeit nutzen und auch durch das einseitige Parken
nicht eingeschränkt wird.
Herr Kemkes ist der Auffassung, dass es keine
einzelne Haushaltsposition ist. Es ist mit dem zuständigen Landesbetrieb die
Frage zu klären, ob eine Tempobeschränkung durchsetzbar ist.
Mitglied ten Brink weist auf einen
zukünftigen Umstand hin: der zukünftige Schulweg zwischen Brink und Realschule.
Vor diesem Hintergrund sollte die Tempobeschränkung vorrangig geprüft werden.
Herr Kemkes sagt zu, dass diese Thematik mit
dem Landesbetrieb und den Schulen besprochen wird; eine separate
Haushaltsstelle ist nicht erforderlich.
S. 313 – 1.100.14.01.01 – Umweltschutzmaßnahmen –
Mitglied Kaiser merkt an, dass die Anzahl der
Altlastverdachtsflächen immer gleichbleibend 107 beträgt. Lediglich im Jahre
2014 hat man 2 Altlastenuntersuchungen durchgeführt. Er stellt die Frage, warum
die Altlastverdachtsflächen nicht untersucht werden.
Herr Kemkes erklärt, dass eine weitere vertiefende
Untersuchung einer Altlastverdachtsfläche erst dann erfolgt, wenn die Fläche
einer anderen Nutzung zugeführt wird. Alle Altlastverdachtsflächen sind
voruntersucht. Es besteht kein konkreter Handlungsbedarf, wenn sich an der
Nutzung der Fläche nichts ändert. Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert
ferner, dass die Flächen auch vor dem Hintergrund, dass Beeinträchtigungen im
Boden stattfinden könnten, erfasst wurden. Sollten Gefährdungspotentiale
entstehen, muss der Eigentümer selbstverständlich sofort handeln.
Nunmehr geht man auf die verschiedenen
Anträge zum Haushalt nochmals ein:
Antrag der AfD und der CDU-Fraktion zum Thema „Breitband“
Herr Kemkes erklärt, dass die Verwaltung an
dem Thema dran ist. Die Verwaltung hat mit dem Berater der damaligen
Fördermaßnahme Kontakt aufgenommen. Da die Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsfördergesetz erstmal nicht bereitgestellt werden, war die
Verwaltung der Auffassung, die zur Verfügung stehenden Fördertöpfe anzuzapfen
und das Geld, welches außer der Reihe erlangt wurde, für Maßnahmen ohne
Förderung zu verwenden. Der Schwerpunkt liegt somit darin, aus dem normalen
Förderprogramm die Mittel abzuschöpfen. Die Verwaltung schlägt vor, die Planung
für den Ausbau in 2016 vorzunehmen und im Falle einer Förderung die Mittel für
das Haushaltsjahr 2017 bereitzustellen und mit den Baumaßnahmen im Jahr 2017 zu
beginnen.
Mitglied Brouwer teilt für seine Fraktion
mit, dass man der Vorgehensweise zustimmt.
Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Erhöhung des Ansatzes für Anschaffungen
auf den Spielplätzen“
Herr Kemkes teilt mit, dass der
Haushaltsansatz dauerhaft um 5.000,00 € zusätzlich erhöht wird. Vorsitzender
Jansen ergänzt, dass im Jugendhilfeausschuss darüber entschieden wird, wo
welche Spielgeräte aufgestellt werden.
Antrag des CDU-Ortsverbandes Elten zum Thema „Umgestaltung des Dr.
Robbers-Parks“
Herr Kemkes führt aus, dass seitens der
Verwaltung vorgeschlagen wird, der Umgestaltung des Dr.-Robbers-Park zu einem
späteren Zeitpunkt nachzukommen. Die Maßnahme ist sicherlich sinnvoll und wird
auch auf die Agenda geschrieben, aber aufgrund einer Vielzahl an laufenden
Projekten, wie der Erarbeitung eines Vergnügungsstättenkonzeptes, eines
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die Innenstadt (ISEK 2015), eines
Klimaanpassungskonzeptes, der Umsetzung des Masterplans Hoch-Elten, die
Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes und Projekten wie dem Neumarkt, der
Kaserne und einer Vielzahl an Bauleitplanverfahren ist eine Bearbeitung des
Vorschlags in 2016 nicht möglich.
Mitglied Brouwer teilt für seine Fraktion
mit, dass man den Antrag zurückzieht.
Mitglied Tepaß geht auf die anfänglichen
Ausführungen von Herrn Kemkes hinsichtlich der Bushaltestellen ein. Herr Kemkes
hat ausgeführt, dass Mittel in Höhe von 115.000,00 € bereitgestellt würden; im
Haushalt allerdings sind Mittel in Höhe von 120.000,00 € veranschlagt. Herr
Kemkes führt aus, dass die Mitglieder davon ausgehen sollen, dass die
veranschlagten 120.000,00 € benötigt werden. Wie die Differenz von 5.000,00 €
zustande kommt kann er nicht sagen, wird es aber überprüfen.
Nunmehr lässt Vorsitzender Jansen über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung mit den Ergänzungen abstimmen.