Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mitglied Wehren merkt zur Niederschrift vom 19. November 2015 an, dass der Einwohner Krüger in der Einwohnerfragestunde ausgeführt hatte, dass einem Einwohner in der Einwohnerfrage die Zeit für ein paar kurze einleitende Worte zur Frage zugestanden werden sollten und er dies bisher vermisst hatte. Dies führte in der Sitzung am 19. November 2015 zu einer kurzen Diskussion.

 

Die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift wird genehmigt. Sie wird vom stellvertretenden Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.