Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Frau Niemeck erläutert, das durch die Einführung des § 8a SGB VIII im Jahr 2005 das Verfahren und die Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung konkret in einer Dienstanweisung für die Fachkräfte des Allgemeines Sozialen Dienstes (ASD) zu regeln sind. Eine konkrete Handlungsanweisung habe es auch bereits davor gegeben und sei in die bestehende Dienstanweisung einflossen.

Anhand eines Fallbeispiels erläutert Frau Bauer auf welchem Weg z.B. eine Meldung über eine mögliche Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt eingehen kann und die Vorgehensweise durch Hausbesuche bis hin zu Hilfsangeboten.