Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschlit den Verteilerschlüssel, der ab dem Haushaltsjahr 2016 die Verteilung der Förderposition 4 "Betriebskosten der Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit" der Jugendförderrichtlinien der Stadt Emmerich am Rhein konkret regelt.

 


 

Frau Niemeck erläutert die Verwaltungsvorlage. Der Verteilerschlüssel für die Zuschüsse lt. Förderposition 4 der Jugendförderrichtlinien der Stadt Emmerich am Rhein soll aufgrund der Auflösung des Jugendheims in Speelberg, der Neuverteilung der Gruppen innerhalb der Kirchengemeinde sowie einer allgemeinen Verschiebung der Angebote der offenen Jugendarbeit in den letzten Jahren ab Haushaltsjahr 2016 geändert werden, indem der wie bisher zur Verfügung stehende jährliche Betriebskostenzuschuss in Höhe von derzeit 18.360 € wie folgt auf 2 Förderpositionen aufgeteilt wird:

 

  • 10 % für eigenständige Jugendverbände/-organisationen ohne Zuordnung zu einem Erwachsenenverband (z.B MuKIE e.V) als Veranstaltungszuschuss. 

90 % für Träger mit Räumlichkeiten für die offene Jugendarbeit in Form eines Betriebskostenzuschusses. Dieser Betriebskostenzuschuss errechnet sich nach einem Basisbetrag in Höhe von 40% für die Gebäudeunterhaltung, Heizung u.ä. und zu 60%  nach der Nutzung der Räume für die offene Jugendarbeit in Stunden. So werde eine gerechtere Verteilung der Mittel erreicht. Die Jugendarbeit, die bisher im St. Michael Jugendheim stattgefunden habe, werde jetzt in anderen Räumlichkeiten stattfinden