Sitzung: 08.03.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Herr Debiel hat Fragen zum Thema „Neumarkt“.
Am 2.10.2015 hatte eine Sitzung stattgefunden, in der Herrn Schoofs eine
entsprechende Frist zur Vorlage des Baulastenvertrages auferlegt wurde. Aus der
Presse konnte man erfahren, dass die geforderte Erklärung fristgerecht
eingegangen ist; allerdings weiß er nicht, von wem diese Erklärung eingereicht
wurde. Eine heutige Einsichtnahme in das Grundbuch hat ergeben, dass der
Kaufvertrag für die Deutsche-Bank-Immobilie noch nicht im Grundbuch vollzogen
ist und es überhaupt nicht erkennbar ist (keine Auflassung), dass die Immobilie
an Herrn Lindau übergehen wird. Für ihn stellt sich die Frage, ob die Immobilie
nunmehr verkauft ist oder nicht.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt deutlich
mit, dass die Immobilie verkauft ist. In der Sitzung im Dezember wurde
thematisiert, ob der Verkäufer bzw. Käufer aufgrund der nicht erfolgten
Auflassung eine solche grundbuchrechtlich relevante Erklärung abgeben kann. Das
kann er nur dann machen, wenn er vom Alteigentümer eine entsprechende Erlaubnis
bekommen hat; diese Erlaubnis liegt vor. Somit konnte die Erklärung von seiner
Seite aus wirksam abgegeben werden mit Wirkung für den Neueigentümer.
Herr Debiel fragt nach, ob zwischenzeitlich
eine qualifizierbare Planung zum Projekt vorliegt; dieses war Teil des
Ratsbeschlusses (Umsetzung des Projektplanes).
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass
derzeit noch keine prüfbare Planung für eine Offenlage vorliegt. In der
vergangenen Woche hat ein Gespräch mit dem Investor stattgefunden. Für diese
Woche ist ein Gespräch mit dem Architekten, dem Planer und dem Investor Herrn
Schoofs terminiert, damit eine prüfbare Planung erstellt wird, die dem
Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt werden wird und um dann damit in die
Offenlage zu gehen. Auf Nachfrage von Herrn Debiel teilt Erster Beigeordneter
Dr. Wachs mit, dass sich der Ratsbeschluss auf einem guten Weg zur Umsetzung
befindet. Der abgebildete Zeitplan kann selbstverständlich nicht eingehalten
werden, da die erforderlichen Arbeitsgespräche erst in dieser Woche stattfinden
werden.