Sitzung: 13.01.2016 Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 07 - 16 0606/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt
den Zuschussbedarf für das Budget „Arbeit und Soziales“ im Ergebnishaushalt auf
3.197.716,00 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.191.467,00 Euro fest.
Herr Sterbenk erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation das Budget
Arbeit und Soziales. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.
Mitglied Bartels bittet darum, die Vergleichszahlen zu SGB II, SGB XII
und Wohngeld der Niederschrift beizufügen. Die Zahlen: SGB II: 15,4 Mio., SGB
XII 2,0 Mio., Wohngeld 0,6 Mio. BuT wurde nicht erfragt.
Zur Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen im 4. Kapitel SGB XII
wurde gebeten, der Niederschrift den Gesetzestext beizufügen.
Diese lautet nach § 43 Abs. 3 SGB XII:
Unterhaltsansprüche
der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben
unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des
Vierten Buches unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt. Es wird vermutet,
dass das Einkommen der Unterhaltspflichtigen nach Satz 1 die dort genannte
Grenze nicht überschreitet. Zur Widerlegung der Vermutung nach Satz 2 kann der
jeweils für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständige Träger
von den Leistungsberechtigten Angaben verlangen, die Rückschlüsse auf die Einkommensverhältnisse
der Unterhaltspflichtigen nach Satz 1 zulassen. Liegen im Einzelfall
hinreichende Anhaltspukte für ein Überschreiten der in Satz 1 genannten
Einkommensgrenze vor, sind die Kinder oder Eltern der Leistungsberechtigten
gegenüber den jeweils für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel
zuständigen Trägern verpflichtet, über ihre Einkommensverhältnisse Auskunft zu
geben, soweit die Durchführung dieses Buches es erfordert. Die Pflicht zur
Auskunft umfasst die Verpflichtung, auf Verlagen des für die Ausführung des
Gesetzes nach diesem Kapitel zuständigen Trägers Beweisurkunden vorzulegen oder
ihrer Vorlage zuzustimmen. Leistungsberechtigte haben keinen Anspruch auf
Leistungen nach diesem Kapitel, wenn die nach Satz 2 geltende Vermutung nach
Satz 4 und 5 widerlegt ist.
Auf die Frage von Mitglied Mölder, wie die Familien bezüglich des
Bildungs- und
Teilhabepaketes informiert werden, teilt Herr Sterbenk mit, dass es
neben den umfassenden Informationen bei der Erstvorsprache auch Merkblätter
hierüber gebe. Ferner würden manche BUT-Zahlungen wie zum Beispiel die
halbjährliche Schulpauschale automatisiert ausgezahlt. Das Bildungs- und
Teilhabepaket wurde zudem durch die Schulsozialarbeit enorm beworben.
Mitglied Bartels merkt an, dass die Erhöhung der Personalkosten um
340.000 € für 3,5 Stellen für ihn ein Fragezeichen aufwirft. Auch Mitglied
Arntzen ist der Meinung, dass der Bereich Personalkosten schwer nachvollziehbar
ist. Kennzahlen und Beträge seien nicht schlüssig.
Herr Siebers führt aus, dass Herr Bartels hier die Kennzahlen von 2014
zu 2016 verglichen habe. Er räumt ein, dass der Stellenanteil in den Kennzahlen
nicht ganz aktuell ist, da zusätzliches Personal kurzfristig eingestellt wurde.
Herr Bartels erwidert, dass für die Politik Kennzahlen und Fußnoten das einzige
Kriterium sind. Diese Mangel müsse verbessert werden
Mitglied Gertsen und Mitglied Mölder beantragen, nach Beschlussvorschlag abzustimmen