Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget „Arbeit und Soziales“ im Ergebnishaushalt auf 3.197.716,00 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.191.467,00 Euro fest.

 


 

Herr Sterbenk erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation das Budget Arbeit und Soziales. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

 

Mitglied Bartels bittet darum, die Vergleichszahlen zu SGB II, SGB XII und Wohngeld der Niederschrift beizufügen. Die Zahlen: SGB II: 15,4 Mio., SGB XII 2,0 Mio., Wohngeld 0,6 Mio. BuT wurde nicht erfragt.

 

Zur Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen im 4. Kapitel SGB XII wurde gebeten, der Niederschrift den Gesetzestext beizufügen.

 

Diese lautet nach § 43 Abs. 3 SGB XII:

Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt. Es wird vermutet, dass das Einkommen der Unterhaltspflichtigen nach Satz 1 die dort genannte Grenze nicht überschreitet. Zur Widerlegung der Vermutung nach Satz 2 kann der jeweils für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständige Träger von den Leistungsberechtigten Angaben verlangen, die Rückschlüsse auf die Einkommensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen nach Satz 1 zulassen. Liegen im Einzelfall hinreichende Anhaltspukte für ein Überschreiten der in Satz 1 genannten Einkommensgrenze vor, sind die Kinder oder Eltern der Leistungsberechtigten gegenüber den jeweils für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständigen Trägern verpflichtet, über ihre Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Buches es erfordert. Die Pflicht zur Auskunft umfasst die Verpflichtung, auf Verlagen des für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständigen Trägers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Leistungsberechtigte haben keinen Anspruch auf Leistungen nach diesem Kapitel, wenn die nach Satz 2 geltende Vermutung nach Satz 4 und 5 widerlegt ist.

 

Auf die Frage von Mitglied Mölder, wie die Familien bezüglich des Bildungs- und

Teilhabepaketes informiert werden, teilt Herr Sterbenk mit, dass es neben den umfassenden Informationen bei der Erstvorsprache auch Merkblätter hierüber gebe. Ferner würden manche BUT-Zahlungen wie zum Beispiel die halbjährliche Schulpauschale automatisiert ausgezahlt. Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde zudem durch die Schulsozialarbeit enorm beworben.

 

Mitglied Bartels merkt an, dass die Erhöhung der Personalkosten um 340.000 € für 3,5 Stellen für ihn ein Fragezeichen aufwirft. Auch Mitglied Arntzen ist der Meinung, dass der Bereich Personalkosten schwer nachvollziehbar ist. Kennzahlen und Beträge seien nicht schlüssig.

 

Herr Siebers führt aus, dass Herr Bartels hier die Kennzahlen von 2014 zu 2016 verglichen habe. Er räumt ein, dass der Stellenanteil in den Kennzahlen nicht ganz aktuell ist, da zusätzliches Personal kurzfristig eingestellt wurde. Herr Bartels erwidert, dass für die Politik Kennzahlen und Fußnoten das einzige Kriterium sind. Diese Mangel müsse verbessert werden

 

Mitglied Gertsen und Mitglied Mölder beantragen, nach Beschlussvorschlag abzustimmen