Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2021/22 für den Primarbereich zur Kenntnis.

 

 


 

Bürgermeister Hinze erklärt einleitend, dass der Entwurf bereits in der Schulplanungskommisson diskutiert und entschieden wurde, dem Schulausschuss zunächst nur den Teilplan für den Primarbereich vorzulegen. Hier bestehe Handlungsbedarf, für den ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden musste. Dazu verweist er auf TOP 4 der TO zur heutigen Sitzung.  

 

Herr Bieber stellt für die Firma Komplan die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2021/22 vor. Er erläutert anhand einer PowerPoint Präsentation die Planungsgrundlagen, die Bestandsaufnahme des derzeitigen Schulangebots, die Entwicklung der Schülerzahlen seit dem Schuljahr 2010, die Prognose der Schülerzahlen in der Primarstufe sowie die Planung des zukünftigen Schulangebotes.

 

Eine Bestandsaufnahme wurde für die Primarstufe und für die Sekundarstufe vorgenommen. Für den Bereich Sekundarstufe sollen in den noch auszuarbeitenden Teilplan auch die Anmeldezahlen zum Schuljahr 2016/17 einfließen.

 

Rückblickend sei außer an der Rheinschule an allen Grundschulen in den letzten 5 Jahren ein Rückgang der Schülerzahlen um insges. 12,5 % zu verzeichnen.

Dieser Rückgang werde sich aber in den nächsten Jahren nicht fortsetzen.

 

Für die Bestandsaufnahme wurde insbesondere auch die Umsetzung der Inklusion an den 6 Grundschulen betrachtet. Auch hier sei die Rheinschule hervorzuheben, da dort etwa jeder 5 Schüler Förderbedarf habe. Besonders zu beachten sei auch der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund, der bei insgesamt bei 44%. liege. Diese Kinder besuchen überwiegend die 3 Innenstadtschulen – insbesondere die Rheinschule.

 

Eine Prognose der Schülerzahlen bis Schuljahr 2021/22 sei relativ verlässlich möglich und komme zum Ergebnis, dass mit weitgehend konstanten Schülerzahlen gerechnet werden könne.  Auch hier sei eine Differenzierung zwischen Innenstadt und Ortsteilen vorzunehmen. Im Bereich Innenstadt sei von einer stabilen Entwicklung mit leicht ansteigenden Schülerzahlen auszugehen.

 

Prognosezahlen wurden auch mit der Fortschreibung des Wahlverhaltens der Eltern, gekoppelt an die demografische Entwicklung, ermittelt. Auch wurde berücksichtigt, dass durch den Schulträger festgelegt wurde, die Klassengrößen bei den Eingangsklassen auf eine Zahl unterhalb der durch das Land festgesetzten Obergrenze zu deckeln (Emmerich 26 Schüler / Land 29 Schüler). Weiterhin war zu berücksichtigen, dass Schulen, die sich als Schwerpunktschulen für Inklusion ausweisen, lediglich eine Klassenstärke von 23 Schülern haben sollten. Dies sei bei der Rheinschule und der Leegmeerschule der Fall.  Die Verbindung der demografischen Entwicklung (leicht ansteigende Schülerzahlen) und den politisch gewollten kleineren Klassen führe dazu, dass in Zukunft - besonders im Bereich der Innenstadt - mehr Klassen zu bilden seien.  

 

In den 3 Grundschulen in den Ortsteilen sei in den nächsten Jahren mit einem leichten Rückgang der Schülerzahlen und somit mittelfristig nicht mit räumlichen Problemen zu rechnen. Diese Schulen seien groß genug, um weiterhin eigenständig fortgeführt zu werden. Räumliche Probleme seien dort nicht zu erwarten. 

 

Durch die bisherige Regelung, die Rheinschule zweizügig und die Liebfrauenschule sowie die Leegmeerschule im Wechsel mit der Möglichkeit zur Bildung einer dritten Eingangsklasse zu führen, konnte bisher der Bedarf von 7 Zügen gedeckt werden. Firma Komplan habe jedoch festgestellt, dass in der Innenstadt ab dem Schuljahr 2016/17 wie auch in den Folgejahren eine Erhöhung der Aufnahmekapazität und somit die Bildung von insgesamt 8 Eingangsklassen erforderlich sei. Dies bedeute für beide Schulen auf Dauer eine glatte Dreizügigkeit.

Da dies mit dem dortigen Raumangebot nicht einhergehe, bestehe klar erkennbarer Handlungsbedarf.

 

Bei der Rheinschule biete sich keine Möglichkeit für eine Erweiterung des Raumangebotes. Die Vorrausetzungen für eine Erweiterung seien nach Ansicht aller beteiligten Experten an der Leegmeerschule weitaus besser, als an der Liebfrauenschule. Daher laute der Vorschlag der Firma Komplan, die Leegmeerschule kurzfristig auf eine volle Dreizügigkeit auszubauen. Die Kapazitätserweiterung solle möglich ab dem Schuljahr 2017/18 verfügbar sein, um einem Versorgungsengpass im Innenstadtbereich vorzubeugen.

 

Ab Schuljahr 2017/18 solle unter Berücksichtigung des verfügbaren Raumangebotes an den 3 Schulen eine Zweizügigkeit (max. insges. 46 Schüler für die Eingangsklassen) an der Rheinschule gegeben sein.  Die Leegmeerschule könne sich unter den dann veränderten räumlichen Bedingungen Richtung volle Dreizügigkeit (12 Klassen) entwickeln, mit der Möglichkeit, bei Bedarf auch 4 Eingangsklassen (13 Klassen) zu bilden, damit alle Schüler versorgt und die Obergrenzen nicht überschritten werden.

Bei der Liebfrauenschule gebe das Raumangebot eine volle Dreizügigkeit bei weitem nicht her. Diese könne ab dem Schuljahr 2016/17  mit max. 10 Klassen belegt werden.  Möglich sei dann, bei Bedarf nur in einzelnen Schuljahren 3 Eingangsklassen zu bilden. 

 

Mitglied Ulrich merkt an, dass z.B. für das Schuljahr 2018/19 die Prognose für die Leegmeerschule bei 4 und für die Liebfrauenschule bei 2 Eingangsklassen liege und bittet um Erklärung, was dagegenspreche, hier die alternierende Lösung wie bisher anzuwenden und beide Schulen in diesem Jahr mit je 3 Eingangsklassen auszustatten. 

Seitens der Firma Komplan wird nochmal deutlich gemacht, dass die Liebfrauenschule dann wieder 11 Klassen bilden müsse. Die sei wie bereits erläutert, bei dem vorhandenen Raumangebot nicht vertretbar und solle unbedingt vermieden werden. Dem Raumangebot entsprechend seien 8 bis 9 Klassen, ausnahmsweise 10 Klassen. Eher sei es für die Leegmeerschule vertretbar, ausnahmsweise auch mal eine 13 Klasse einzurichten (sofern sie dann die volle Dreizügigkeit habe).

 

Mitglied Scherer gibt als Leiterin der Leegmeerschule auch zu bedenken, dass bei einer möglichen etwa gleich hohen Zahl von Anmeldungen, die Schulleitung der Liebfrauenschule dann fast Kinder in Stärke einer ganzen Klasse ablehnen müsste. Viele Eltern müssten ihre Kinder, obwohl sie es nicht möchten, an der Leegmeerschule anmelden. Aus ihrer Sicht verkrafte die Liebfrauenschule 11 Klassen recht gut. Sie regt daher an, von einer generellen Regelung abzusehen, sondern sich zu gegebener Zeit kurzfristig mit den Schulleitungen abzusprechen und sofern die Schulleitung der Liebfrauenschule einverstanden sei, dann beide Schulen gleichermaßen mit 3 Zügen auszustatten.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der Vorschlag des Mitglieds Scherer als Anregung gesehen wird.

 

Mitglied Schaffeld unterstützt den Vorschlag von Frau Scherer.

 

Mitglied Kaiser greift nochmal die Möglichkeit auf, Kinder aus dem Stadtgebiet wieder die St. Georg Grundschule besuchen zu lassen. Dies habe viele Jahre gut funktioniert.

 

Fa. Komplan erklärt, dass diese Alternative mit deutlicher Mehrheit durch die Schulplanungskommission am 17.12.2015 abgelehnt wurde. Aufgrund der Wahlfreiheit der Eltern sei dies nicht zu realisieren. In früheren Jahren habe es Regelungen im Rahmen von Schulbezirksgrenzen gegeben.

 

Mitglied Bartels weist auf das Schreiben der Schulleitung der Liebfrauenschule an die Fraktionen in der 3. KW hin, mit dem für die vorliegende Lösung Zweifel anmeldet und die Prüfung und Diskussion möglicher Handlungsalternativen wünscht 

 

Bürgermeister Hinze macht deutlich, dass durch die Firma Komplan die Entwicklung in den kommenden Jahren aufgezeigt wurde und es nur um den resultierenden Handlungsbedarf nicht um eine Bewertung der Qualität der Arbeit gehe. Gemeinsam mit der Firma Komplan habe man nochmal das persönliche Gespräch mit der Schulleitung gesucht, dies sei aus Sicht der Schulleitung nicht zufriedenstellend gewesen, der Schulträger habe für die nächsten Schuljahre jedoch alle Schulen im Blick zu behalten. Auf Bitte von Bürgermeister Hinze stellt Firma Komplan nochmal dar, warum die Leegmeerschule für eine Erweiterung besser geeignet ist.

 

Herr Steiner erläutert kurz, wie er für die Berechnung des räumlichen Bedarfs die Schulen vergleichbar gemacht hat. Es gebe einen großen Unterschied bei den Orientierungsgrößen (Qm).  Das benachbarte Grundstück zur Leegmeerschule biete die Möglichkeiten für eine Erweiterung. Sollten die Schülerzahlen künftig zurückgehen, könnten die heute im benachbarten Pfarrheim für die Betreuung genutzten Räume zurückgegeben werden. Auch macht er nochmal deutlich, dass die Liebfrauenschule bei den angewandten Maßstäben die am schlechtesten versorgte Schule sei und lediglich für 8 – 9 evtl. ausnahmsweise 10 Klassen ausgelegt sei. Auf dem Grundstück der Liebfrauenschule sehe er keine Erweiterungsmöglichkeit. Die Liebfrauenschule habe viel zu wenig Flächen für die Betreuung. Der Fehlbedarf summiere sich auf eine Größenordnung von drei Unterrichtsräumen.

 

Es schließt sich eine kurze Diskussion über das Für und Wider einer generellen Zweizügigkeit an. Festgestellt wird, dass dies u.a. wegen Beachtung der reduzierten Obergrenzen und der Regel „Kurze Beine – Kurze Wege“ nicht realisierbar sei.

 

Herr Loock wie auch die Firma Komplan merken an, dass derzeit zwei ehemalige Klassenräume der Leegemeerschule, die eigentlich als Mehrzweckräume im Rahmen der Inklusion und des gemeinsamen Unterrichts zur Verfügung stehen sollten, für den offenen Ganztag genutzt werden.

 

Vorsitzende bedankt sich bei den Herren Steiner und Bieber.