Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, in Zukunft die Mitglieder des Rates unmittelbar nach einer dringlichen Entscheidung zu informieren. Gleiches gilt für die Mitglieder des entscheidungsbefugten Ausschusses im Falle einer dringlichen Entscheidung im Sinne des § 60 Abs. 2 GO NRW.

 


 

Mitglied Bartels fordert, dass die Fraktionsvorsitzenden im Vorfeld einer dringlichen Entscheidung informiert werden.

 

Frau Lebbing teilt hierzu mit, dass die Gemeindeordnung die Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die Verfahrensschritte im Falle „Dringlicher Entscheidungen“ regelt.

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus vor „Dringlichen Entscheidungen“ weitere Personen zu beteiligen, würde das Verfahren verzögern und wäre zudem nicht mit der Norm in Einklang zu bringen.

Die Information aller Ratsmitglieder bzw. Ausschussmitglieder unmittelbar nach einer solchen Entscheidung – wie in der Verwaltungsvorlage vorgesehen – könne zukünftig sichergestellt werden.

 

Mitglied Bartels stellt klar, dass er nur gewünscht hat, dass die Fraktionsvorsitzenden über die dringliche Entscheidung informiert werden.

 

Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag, von Mitglied Kukulies gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.