Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

1.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Erweiterung des Verfahrensbereiches durch Einbeziehung der angrenzenden Grünfläche auf der Westseite der Tackenweide mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

                                                          

1.2       Der Rat beschließt, dass die immissionsschutzrechtlichen Belange hinsichtlich des Immissionspfades Lärm mit den Ergebnissen des Schallgutachtens sowie durch die Darstellung von Lärmpegelbereichen im Bebauungsplan und die Festsetzung technischer Vorkehrungen im Sondergebiet abgewogen sind.

 

1.3       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Einschränkung industrieller Nutzungsmöglichkeiten und Wertverlust der bestehenden Gewerbegrundstücke infolge Umwandlung von Industrie- in Gewerbegebiet und die Anregung auf zeitnahe Ausweisung neuer Industriebereiche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.4       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine Einschränkung der bestehenden Verkehrsführung im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.5       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen Immissionskonflikte in Bezug auf das Wohnen in den Sozialunterkünften durch eine Betätigung von akustischen Sondersignaleinrichtungen im Einsatzfall des THW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.6       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen ein erhebliches Sicherheitsrisiko der Bewohner der Sozialunterkünfte im öffentlichen Verkehrsraum der Tackenweide mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.7       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine mit der Ansiedlung der Sozialunterkünfte eintretende Wandlung des Gewerbebereichscharakters mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.8       Der Rat stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Befristung der Baugenehmigung der Sozialunterkünfte oder der durch den Bebauungsplan festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen gemäß § 9 Abs. 2 BauGB nicht vorliegen.

 

1.9       Der Rat beschließt, dass die Anregungen betreffend ausnahmsweiser Zulässigkeit eines sogenannten Annexhandels mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.10     Der Rat beschließt, dass die Belange der Kampfmittelbeseitigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und die Begründung nach Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB um die Darlegung der konkreten Verdachtsflächen ergänzt wird.

 

1.11     Der Rat beschließt, den Bebauungsplanentwurf nach Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB dahin gehend zu ändern, dass eine zusätzliche artenschutzrechtliche CEF-Kompensationsmaßnahme zur Sicherung der Fortpflanzungsstätte des Steinkauzes festgesetzt wird.

 

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den vorlegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 11/2 -Tackenweide / Nordwest- (Plankarte, Begründung mit Gutachten) mit der Ergänzung der Begründung nach nach Pkt. 1.10 und der nach Pkt. 1.11 beschlossenen zusätzlichen Festsetzung einer artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Mitglied Jansen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.