Sitzung: 02.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0587/2015
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur
Erweiterung des Verfahrensbereiches durch Einbeziehung der angrenzenden
Grünfläche auf der Westseite der Tackenweide mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der Rat beschließt, dass die immissionsschutzrechtlichen Belange
hinsichtlich des Immissionspfades Lärm mit den Ergebnissen des Schallgutachtens
sowie durch die Darstellung von Lärmpegelbereichen im Bebauungsplan und die
Festsetzung technischer Vorkehrungen im Sondergebiet abgewogen sind.
1.3 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Einschränkung
industrieller Nutzungsmöglichkeiten und Wertverlust der bestehenden
Gewerbegrundstücke infolge Umwandlung von Industrie- in Gewerbegebiet und die
Anregung auf zeitnahe Ausweisung neuer Industriebereiche mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
1.4 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine Einschränkung der
bestehenden Verkehrsführung im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
1.5 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen Immissionskonflikte in
Bezug auf das Wohnen in den Sozialunterkünften durch eine Betätigung von
akustischen Sondersignaleinrichtungen im Einsatzfall des THW mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.6 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen ein erhebliches
Sicherheitsrisiko der Bewohner der Sozialunterkünfte im öffentlichen
Verkehrsraum der Tackenweide mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
1.7 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine mit der Ansiedlung der
Sozialunterkünfte eintretende Wandlung des Gewerbebereichscharakters mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.8 Der Rat stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Befristung der
Baugenehmigung der Sozialunterkünfte oder der durch den Bebauungsplan
festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen gemäß § 9 Abs. 2 BauGB
nicht vorliegen.
1.9 Der Rat beschließt, dass die Anregungen betreffend ausnahmsweiser
Zulässigkeit eines sogenannten Annexhandels mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
1.10 Der Rat beschließt, dass die Belange der Kampfmittelbeseitigung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und die Begründung nach Offenlage
gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB um die Darlegung der konkreten Verdachtsflächen
ergänzt wird.
1.11 Der Rat beschließt, den Bebauungsplanentwurf nach Offenlage gemäß § 4a
Abs. 3 Satz 4 BauGB dahin gehend zu ändern, dass eine zusätzliche
artenschutzrechtliche CEF-Kompensationsmaßnahme zur Sicherung der
Fortpflanzungsstätte des Steinkauzes festgesetzt wird.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorlegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 11/2 -Tackenweide / Nordwest-
(Plankarte, Begründung mit Gutachten) mit der Ergänzung der Begründung nach
nach Pkt. 1.10 und der nach Pkt. 1.11 beschlossenen zusätzlichen Festsetzung
einer artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung.
Mitglied Jansen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.