Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

I.          Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Rat nimmt das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

 

II.         Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

1.         Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Duisburg – Kleve – zu Duisburg mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Regionalforstamtes Niederrhein mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.       Der Rat beschließt, der Anregung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu folgen und in den Bereichen, in denen der Wald erhalten werden soll, in der Planzeichnung zur FNP-Änderung Waldflächen anstatt Grünflächen darzustellen.

 

4.       Der Rat stellt fest, dass von Seiten des Kreises Kleve keine Anregungen zur FNP-Änderung vorgetragen wurden und dass die Hinweise und Anregungen aufgrund ihres Detaillierungsgrades die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 33/1 – Kaserne – betreffen und dort einer Abwägung zugeführt werden.

 

III.        Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

          Der Rat nimmt das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.

 

IV.       Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

1.1     Der Rat beschließt die zeichnerische Anpassung gemäß der Stellungnahme des Sondergebietes „Wohnen und Reiten“ in zwei räumlich gegliederte Sondergebiete „Reitsportzentrum“ und „Wohnen und Reiten“.

 

1.2     Der Rat beschließt, dass die Anregung zur passiv planerischen Störfallvorsorge mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3     Der Rat beschließt gemäß der Anregung die redaktionelle Änderung in der Planzeichnung von „Wohnen mit Pferd“ in „Wohnen und Reiten“.

 

1.4     Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Darstellung der maximalen Verkaufsfläche im Flächennutzungsplan mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.5     Der Rat beschließt, dass die Anregung bezüglich Aussagen zu den städtebaulichen Auswirkungen der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.6     Der Rat beschließt, dass die Anregung zu den artenschutzrechtlichen Belangen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.7     Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Umwandlung von Wald im östlichen Bereich des Plangebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.8     Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Überschwemmungsgefahr mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.9     Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Wasserschutzgebiet Helenenbusch mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.       Der Rat beschließt, dass die Anregungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

3.       Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

4.       Der Rat beschließt, dass die Anregungen des Kreises Kleve als untere Bodenschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat beschließt den Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) als 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.

 


Die TOP’s werden gemeinsam beraten; die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Mitglied Spiertz teilt mit, dass er wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen wird.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag einiger Mitglieder, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.