Mitglied Bartels fragt nach dem aktuellen Sachstand des Yachthafens/Schute.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Am 25.01.2016 wurde die Baugenehmigung für einen Restaurationsbetrieb (schwimmende Anlage) als wesentlicher Bestandteil des Yachthafens Emmerich entsprechend § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB erteilt.